Hundeschulen in Luzern und Umgebung

19 Einträge im Umkreis von 25 km · Stand 4. November 2026

Im Kanton Luzern gilt seit 2023 eine Ausbildungspflicht für Ersthundehalterinnen und -halter sowie für alle, die einen Hund aus dem Ausland einführen. Wer dazu gehört, muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb mit dem Hund das Nationale Hundehalter-Brevet bestehen. Bei welcher Hundeschule du dich auf die Prüfung vorbereitest, entscheidest du selbst.

Hundeschulen, nach Entfernung

bis 25 km

Was in Luzern für Hundehalter gilt

Luzern schreibt keinen bestimmten Kurs vor, sondern eine Prüfung. Such dir deshalb eine Hundeschule, die dich und deinen Hund auf den Alltag und auf das Brevet vorbereitet.

Pflicht zum Hundehalter-Brevet seit 2023

  • Wer muss: Ersthundehalterinnen und -halter sowie alle, die einen Hund aus dem Ausland einführen. Ob du als Ersthundehalterin oder Ersthundehalter giltst, klärst du im Zweifel beim Veterinärdienst.
  • Was: Innert 18 Monaten nach dem Erwerb des Hundes bestehst du mit ihm das Nationale Hundehalter-Brevet (NHB). Der Veterinärdienst kann eine andere Prüfung als gleichwertig anerkennen.
  • Ab wann: Laut Veterinärdienst kannst du das NHB frühestens ablegen, wenn dein Hund zwölf Monate alt ist.
  • Wer nicht muss: wer den Hund als Übersiedlungsgut in die Schweiz mitbringt, wer einen Assistenz- oder Diensthund hält und wer innert 18 Monaten eine anerkannte Prüfung der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft besteht.
  • Kurs frei wählbar: Wie du dich auf das NHB vorbereitest, entscheidest du. Die Luzerner Hundeverordnung schreibt weder einen bestimmten Kurs noch eine Bewilligung für Kursleitende vor.

Bestehst du das Brevet nicht rechtzeitig, prüft der Veterinärdienst Massnahmen, zum Beispiel die Pflicht zu einem Kursbesuch.

Quelle: Verordnung über das Halten von Hunden Kanton Luzern (SRL Nr. 849), §§ 4a und 7a, sowie Merkblatt des Veterinärdienstes. Stand der Angaben: November 2026.

Leine und Betretverbote

Vom 1. April bis 31. Juli gehört dein Hund im Wald und näher als 50 Meter zum Waldrand an die Leine. Das ganze Jahr gilt die Leine in Restaurants und Läden, in Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, im öffentlichen Verkehr und auf verkehrsreichen Strassen. Auf Friedhöfen, in Badeanstalten und Spitalanlagen, auf Kinderspielplätzen, Pausenplätzen von Schulhausanlagen sowie Spiel- und Sportfeldern haben Hunde nichts zu suchen. Im Wald und am Waldrand, an Seeufern, Ufergehölzen und Hecken sowie nachts im Freien lässt du deinen Hund nie unbeaufsichtigt.

Einen sicheren Rückruf und lockere Leinenführung brauchst du in Luzern im Alltag.

Quelle: Kantonale Jagdverordnung (SRL Nr. 725a), § 27, und Hundeverordnung (SRL Nr. 849), §§ 2 bis 4.

Chip, Datenbank und Hundesteuer

Jeder Hund muss spätestens drei Monate nach der Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Kaufst du einen Hund oder übernimmst du ihn für länger als drei Monate, erfasst du das innert zehn Tagen in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Ziehst du um oder änderst du deinen Namen, meldest du das innert zehn Tagen deiner Wohnsitzgemeinde. In der Stadt Luzern registrierst du deinen Hund bei den Einwohnerdiensten.

Die Höhe der Hundesteuer legt das kantonale Gesetz fest: 120 Franken pro Jahr für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben 40 Franken. Die Gemeinde stellt die Rechnung, bezahlt wird bis Ende Juni. Für bestimmte Hunde, etwa Dienst- oder Militärhunde, entfällt die Steuer. In wenigen Fällen kann die Gemeinde sie ermässigen oder erlassen.

Quelle: Gesetz über das Halten von Hunden (SRL Nr. 848), §§ 2 und 5 bis 10, und Hundeverordnung, § 7d.

Anlaufstelle für alle Fragen zur Hundehaltung im Kanton ist der Veterinärdienst Luzern.

So wählst du die passende Hundeschule

Woran du eine gute Hundeschule erkennst

von Roger Klein

Gute Trainerinnen und Trainer arbeiten mit Belohnung, nicht mit Druck. Schau im Probetraining auf die Hunde: Wirken sie entspannt und neugierig oder eher geduckt? Würgehalsband, Leinenruck und Sprühhalsband sind im Training tabu.

Eine kleine Gruppe ist ein gutes Zeichen. Als grobe Faustregel gilt: Ab etwa sechs Hunden pro Trainerin bleibt für den einzelnen Hund wenig Zeit. Frag nach der Ausbildung der Trainerin und in Luzern zusätzlich, ob die Schule gezielt auf das Hundehalter-Brevet vorbereitet.

Welpe, Junghund oder erwachsener Hund

von Roger Klein

Im Welpenkurs lernt dein Hund andere Hunde, Menschen, Geräusche und Untergründe kennen. Das Brevet kommt erst später, laut Veterinärdienst frühestens mit zwölf Monaten. Die Zeit davor nutzt du für die Grundlagen.

In der Pubertät, oft zwischen sechs und achtzehn Monaten, geraten Rückruf und Leinenführung gern ins Wanken. Genau in diese Zeit fällt bei vielen Hunden auch die Prüfung. Ein Junghundekurs hilft dir, Rückruf und Leine zu festigen. Bei einem erwachsenen Hund aus dem Tierschutz lohnt sich zuerst Einzeltraining, bevor es in die Gruppe geht.

Diese Fragen stellst du vor der Anmeldung

von Roger Klein

  • Bereitet ihr gezielt auf das Nationale Hundehalter-Brevet vor, und wo kann ich die Prüfung ablegen?
  • Wie gross ist die Gruppe, und darf ich eine Lektion zuerst anschauen?
  • Welche Hilfsmittel setzt ihr ein, welche nicht?
  • Was passiert, wenn mein Hund für die Prüfung noch nicht so weit ist?

Häufige Fragen

Muss ich in Luzern mit meinem Hund in die Hundeschule?

Einen Kursbesuch schreibt der Kanton nicht vor. Ersthundehalterinnen und -halter sowie wer einen Hund aus dem Ausland einführt, müssen aber innert 18 Monaten das Nationale Hundehalter-Brevet bestehen. Wie du dich vorbereitest, entscheidest du selbst.

Ab wann kann mein Hund das Brevet machen?

Laut Veterinärdienst frühestens, wenn er zwölf Monate alt ist. Bestanden sein muss es spätestens 18 Monate nach dem Erwerb.

Ich ziehe aus dem Ausland mit meinem Hund nach Luzern. Brauche ich das Brevet?

Nein, wenn du den Hund als Übersiedlungsgut in die Schweiz einführst.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Luzern?

Das kantonale Gesetz legt 120 Franken pro Jahr fest. Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben sind es 40 Franken. Wird dein Hund erst nach dem 30. Juni sechs Monate alt, zahlst du für dieses Jahr die Hälfte. Befreiungen und Ermässigungen gibt es nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel für Diensthunde.