Hundeschulen in Bern und Umgebung
Im Kanton Bern musst du mit deinem Hund keinen Kurs besuchen, eine Kurspflicht gibt es nur als Anordnung im Einzelfall. Das Hundegesetz verlangt aber, dass du deinen Hund im öffentlichen Raum jederzeit wirksam unter Kontrolle hast. Eine gute Hundeschule hilft dir dabei, vom Rückruf bis zur lockeren Leine.
Hundeschulen, nach Entfernung
bis 25 km- ca. 0,0 km entfernt Perfect-Team.ch Perfect-Team.ch in BE
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ca. 3 km entfernt
home-dog-training naef GmbH
home-dog-training naef GmbH in Wabern
- ca. 5 km entfernt die-trailschule.ch Die Trailschule bietet belohnungsbasiertes Training für Hund und Mensch an.
- ca. 9 km entfernt Mantrailing Pia Riesen Dein Hund lernt bei Pia Riesen Mantrailing – das Verfolgen von Fährten nach Geruch.
- ca. 13 km entfernt Hundeschule Jegenstorf Hundeschule Jegenstorf in Jegenstorf
- ca. 18 km entfernt Hundeschule InDogsWeTrust Hundeschule InDogsWeTrust in Kirchberg BE
- ca. 18 km entfernt Hundesport – Tornado Hundesport - Tornado in Rüegsau
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ca. 19 km entfernt
Hundeschule DOGS4LIFE
Hundeschule dogs4life – stark durch Erziehung In der heutigen Zeit wird die Hundehaltung immer schwieriger.
- ca. 20 km entfernt Rund um Hund GmbH Rund um Hund GmbH in Fräschels
- ca. 22 km entfernt Hundeträff Hundeträff in Linden
- ca. 24 km entfernt 4Pfotentrainer Paul Elsener Hundeschule 4Pfotentrainer Paul Elsener Hundeschule in Orpund
- ca. 24 km entfernt Nala’s mobile Hundeschule Nala's mobile Hundeschule in Orpund
Was in Bern für Hundehalter gilt
In Bern ist die Hundeschule freiwillig. Was das Gesetz verlangt, lernst du dort trotzdem: einen Hund, der hört, auch wenn er frei läuft.
Keine Kurspflicht, aber Kontrollpflicht
- Kein Pflichtkurs: Der Kanton Bern schreibt Hundehaltern keinen Kurs vor. Einen Kursbesuch kann das Amt für Veterinärwesen nur im Einzelfall anordnen, etwa wenn ein Hund Menschen oder Tiere verletzt hat oder auffällig aggressiv ist.
- Wirksame Kontrolle: Im öffentlichen Raum darf dein Hund nicht unbeaufsichtigt sein und muss jederzeit wirksam unter deiner Kontrolle stehen. Wer das ohne Leine nicht sicher schafft, führt den Hund an der Leine.
- Keine Rassenliste: Das Berner Hundegesetz kennt keine verbotenen oder bewilligungspflichtigen Rassen. Einschränkungen verfügt das Amt für Veterinärwesen nur im Einzelfall.
- Empfehlung des Kantons: Das Amt für Veterinärwesen rät ausdrücklich zu Hundekursen.
Quelle: Hundegesetz Kanton Bern (BSG 916.31), Art. 5 und 12. Stand der Angaben: November 2026.
Leinenpflicht in Kanton und Stadt
Im ganzen Kanton gehört dein Hund an die Leine auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, im öffentlichen Verkehr, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie auf Weiden mit Nutztieren. Gemeinden können weitere Orte bezeichnen.
Eine generelle Leinenpflicht im Wald während der Brut- und Aufzuchtzeit schreibt das kantonale Recht nicht vor. Achte auf die Regeln deiner Gemeinde. Abseits von Häusern, im Feld und im Wald darf dein Hund aber nur frei laufen, wenn du ihn jederzeit wirksam unter Kontrolle hast. In Naturschutzgebieten und in einzelnen kantonalen Wildschutzgebieten gilt Leinenpflicht.
In der Stadt Bern gilt die Leine zusätzlich in öffentlichen Gebäuden der Stadt, im eintrittsfreien Teil des Tierparks, auf Friedhöfen und in vielen Parks, etwa auf der Münsterplattform, der Grossen und Kleinen Schanze, im Rosengarten, in der Elfenau und auf der Allmend. Wo genau, zeigen Plan und Parkliste im Anhang der Hundeverordnung. In den eintrittspflichtigen Tierpark und in den Kinderzoo dürfen Hunde nicht, ausgenommen etwa Blindenführhunde und Diensthunde.
Quellen: HG, Art. 7 · Wildtierschutzverordnung (BSG 922.63), Art. 3 und 7 · Hundeverordnung Stadt Bern (SSSB 559.61), Art. 3 und 4.
Gruppenkurse im Frühling und Sommer
Prüfungen und andere Veranstaltungen mit Hunden brauchen vom 1. April bis 31. Juli eine Bewilligung des Amts für Landwirtschaft und Natur. Ausgenommen sind sie, wenn sie im Siedlungsraum oder entlang von Strassen und befahrbaren Wegen stattfinden oder die Hunde an der Leine sind. Eine Bewilligung braucht es auch sonst, etwa wenn mehr als zwanzig Hunde teilnehmen oder sich die Veranstaltung regelmässig am gleichen Ort wiederholt. Trainiert deine Hundeschule draussen im Gelände, frag nach, ob sie das abgeklärt hat.
Quelle: Wildtierschutzverordnung (BSG 922.63), Art. 8.
Anmelden, Taxe, Versicherung
- Registrierung: Zuständig ist deine Wohnsitzgemeinde, auch in der Stadt Bern.
- Hundetaxe: Die Gemeinde kann sie erheben, sobald dein Hund älter als sechs Monate ist, und legt die Höhe selbst fest. In der Stadt Bern sind es 150 Franken pro Jahr. Hilfs- und Begleithunde, etwa Blindenführhunde, sind befreit.
- Haftpflicht: Eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund ist Pflicht, mit mindestens drei Millionen Franken Deckung.
- Höchstens drei Hunde: Eine Person darf gleichzeitig höchstens drei Hunde über vier Monate ausführen. Ausnahmen gelten etwa für ausgebildete Hundetrainer.
Quellen: Kantonale Tierseuchenverordnung (BSG 916.51), Art. 13 · HG, Art. 9, 11 und 13 · Tierschutz- und Hundeverordnung (BSG 916.812), Art. 29 und 32b · Hundeverordnung Stadt Bern, Art. 2.
Fragen zur Hundehaltung beantwortet das Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern, Herrengasse 1, 3000 Bern 8: Hunde im Kanton Bern. Für die Stadt: Hundeverordnung Stadt Bern.
So wählst du die passende Hundeschule
Woran du eine gute Hundeschule erkennst
von Roger Klein
Gute Hundeschulen trainieren mit Belohnung, nicht mit Druck. Schau dir vor der Anmeldung eine Lektion an und beobachte die Hunde. Wirken sie locker und interessiert, oder ducken sie sich? Würgehalsband, Leinenruck und Sprühhalsband gehören nicht ins Training.
Achte auf die Gruppengrösse. Als grobe Faustregel: Bei mehr als etwa sechs Hunden pro Trainer bleibt für deinen Hund wenig Zeit. Frag nach der Ausbildung des Trainers. Weil Bern keinen Pflichtkurs kennt, gibt es auch keine kantonale Liste anerkannter Kurse. Die Qualität prüfst du selbst.
Welpe, Junghund oder erwachsener Hund
von Roger Klein
Im Welpenkurs lernt dein Hund die Welt kennen: andere Hunde, fremde Menschen, Tram und Bus, Treppen und Gitterroste. Du entscheidest selbst, wann und wie lange.
In der Pubertät, oft zwischen sechs und achtzehn Monaten, wackeln Rückruf und Leinenführung. Dann zählt die Kontrolle, die das Berner Hundegesetz verlangt. Ein Junghundekurs hilft über diese Phase. Bei erwachsenen Hunden aus dem Tierschutz ist Einzeltraining oft der bessere Start als die Gruppe.
Diese Fragen stellst du vor der Anmeldung
von Roger Klein
- Welche Ausbildung hat der Trainer, und arbeitet er mit Belohnung?
- Wie viele Hunde sind in der Gruppe, und darf ich zuerst zuschauen?
- Wo findet der Kurs statt, und hat die Schule für Kurse im Gelände eine Bewilligung, falls nötig?
- Üben wir den Rückruf auch dort, wo mein Hund im Alltag frei läuft?
Häufige Fragen
Muss ich im Kanton Bern mit meinem Hund in die Hundeschule?
Nein. Einen Kursbesuch kann das Amt für Veterinärwesen nur im Einzelfall anordnen, etwa wenn ein Hund Menschen oder Tiere verletzt hat.
Gibt es in Bern eine Leinenpflicht im Wald?
Eine generelle Leinenpflicht im Wald kennt das kantonale Recht nicht. Dein Hund darf aber nur frei laufen, wenn du ihn jederzeit wirksam unter Kontrolle hast. Gemeinden, Naturschutzgebiete und einzelne Wildschutzgebiete können mehr verlangen.
Wie hoch ist die Hundetaxe in der Stadt Bern?
150 Franken pro Jahr für Hunde über sechs Monate. In anderen Gemeinden legt die Gemeinde die Höhe selbst fest.
Gibt es im Kanton Bern verbotene Hunderassen?
Nein. Das Berner Hundegesetz kennt keine Rassenliste. Einschränkungen gibt es nur im Einzelfall, etwa für einen auffälligen Hund.