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Hund im Saarland: Was wirklich gilt Das Saarland ist das kleinste Flächenland Deutschlands – und irgendwie passt das zur Landschaft: Alles liegt nah beieinander. Die Saarschleife bei Mettlach,…

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Hund im Saarland: Was wirklich gilt

Das Saarland ist das kleinste Flächenland Deutschlands – und irgendwie passt das zur Landschaft: Alles liegt nah beieinander. Die Saarschleife bei Mettlach, der Bliesgau mit seinen Orchideenwiesen, der Dollberg als höchster Punkt des Landes auf gerade mal 569 Metern. Wer hier morgens mit dem Hund aufbricht, hat bis Mittag Frankreich und bis zum Nachmittag Luxemburg erreicht, ohne einmal auf die Uhr schauen zu müssen.

Für Hundehalter ist das Saarland aus einem ganz bestimmten Grund bemerkenswert: Es ist eines der wenigen Bundesländer, in denen ein Jäger deinen Hund im Wald grundsätzlich nicht einfach erschießen darf – egal ob der Hund Wild nachstellt. Im Saarland dürfen Katzen und Hunde nicht getötet werden. Wildernde Hunde sind bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, die dann das Weitere veranlasst. Das ist bundesweit eine Ausnahme – und ein Grund, warum das Saarland unter Hundehaltern einen guten Ruf genießt. Mehr dazu weiter unten.

Leinenpflicht im Saarland: drei Ebenen, die zusammenspielen

Ein einheitliches Landesgesetz zur Leinenpflicht gibt es im Saarland nicht. Ein einheitliches Gesetz fehlt. Stattdessen entscheiden die Städte und Gemeinden selbst, wo und wann Hunde an die Leine müssen. Die Regelungen kommen aus drei verschiedenen Quellen: dem Jagdgesetz für den Wald, den kommunalen Satzungen für Ortschaften und Parks, sowie den Schutzgebietsverordnungen für Naturschutzflächen.

Ebene 1: Die saisonale Waldleinenpflicht nach § 33 SJG

Anfang März, wenn in den Mischwäldern rund um Tholey und im Litermont die ersten Singvögel Reviere abstecken, beginnt im Saarland die Brut- und Setzzeit – und mit ihr die schärfste Einschränkung für Hundehalter im Freien. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni dürfen nach § 33 des Jagdgesetzes nur Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint geführt werden. „Zuverlässig" bedeutet: Der Hund muss kontrollierbar sein, und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben.

Praktisch bedeutet das eine Leinenpflicht für die Mehrzahl aller Haushunde für diesen Zeitraum. Der 1. März ist dabei der früheste Saisonstart unter den deutschen Bundesländern mit einer solchen Regelung – die meisten anderen Länder beginnen erst am 1. April. Wer das ignoriert und mit leinenlosen Hunden durch den Wald streift, riskiert: Gerade in der Brutzeit erhöhen Behörden die Bußgelder für Leinenverstöße, im Saarland auf bis zu 5.000 Euro. Das ist kein Pappenstiel.

Außerhalb der Brut- und Setzzeit – also von Juli bis Ende Februar – gibt es im Saarland keine generelle Waldleinenpflicht durch das Jagdgesetz. Im Waldgesetz des Saarlandes findet sich keine Sonderregelung über eine Leinenpflicht. Dies ist im Jagdgesetz des Bundeslandes geregelt (SJG). Freilauf ist dann möglich, sofern der Hund kontrollierbar bleibt.

Ebene 2: Kommunale Regelungen – Saarbrücken und die Gemeinden

Wer mit Hund durch die Landeshauptstadt läuft, merkt schnell: Die Stadt hat eigene Regeln. In den Grünanlagen und den Siedlungs- und Verkehrsflächen der Landeshauptstadt Saarbrücken besteht Anleinpflicht. Eine Leinenpflicht gilt auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grünanlagen. Darüber hinaus müssen Hunde auf Spielplätzen an der Leine geführt werden. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint bleiben.

Dafür gibt es Ausgleich: Im Stadtwald und zwei weiteren Gebieten dürfen Hunde ohne Leine laufen, müssen aber im Einflussbereich des Halters bleiben. Praktisch heißt das: Saarbrücken ist nicht hundefeindlich, aber die innerstädtischen Regeln sind klar. In Neunkirchen läuft die Leinenpflicht über eine eigene Polizeiverordnung, in Homburg ist die Leinenpflicht an die Statur des Hundes geknüpft.

Ebene 3: Naturschutzgebiete – die stille Leinenpflicht

Im Bliesgau, dem UNESCO-Biosphärenreservat im Südosten des Saarlandes, gilt in den Kernzonen eigenes Recht. Weitergehende Regelungen – also Leinenzwang – bestehen oft in Naturschutzgebieten oder durch Satzung der Kommunen in ausgewiesenen Bereichen. Wer dort mit leinenlosen Hunden durch Orchideenwiesen rennt, riskiert nicht nur eine Anzeige, sondern zerstört Bestände, die bundesweit ihresgleichen suchen. In Naturschutzgebieten gilt als Faustregel: Leine anlegen, bevor das Schild kommt.

Das saarländische Jagdrecht: Dein Hund ist hier sicher

Hier liegt der eigentliche Unterschied zum Rest der Republik. In Bayern, Hessen, Brandenburg und den meisten anderen Bundesländern darf ein Jäger einen wildernden Hund unter bestimmten Bedingungen erschießen. Im Saarland ist das per Gesetz ausgeschlossen – klar und ohne großes Wenn und Aber.

Im Saarland ist es grundsätzlich laut Saarländischem Jagdgesetz verboten, wildernde Hunde zu töten. Was stattdessen passiert: In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere in Wiederholungsfällen, kann die Ortspolizeibehörde nach den Bestimmungen des Saarländischen Polizeigesetzes die erforderlichen Maßnahmen anordnen, um das weitere Wildern eines wildernden Hundes zu verhindern. Die Ortspolizeibehörde kann ihre Anordnungen auch an den Jagdausübungsberechtigten richten. Das ist ein bürokratischer Umweg – und ein wichtiger Schutz.

Was das nicht bedeutet: Freilauf ohne Kontrolle ist deshalb kein Freifahrtschein. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Der Hund bleibt am Leben – aber die Geldbörse muss trotzdem herhalten.

Listenhunde im Saarland: kurze Liste, Wesenstest entscheidend

Das Saarland führt eine der kürzesten Rasselisten Deutschlands. Im Saarland gelten gemäß der „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland" nur die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier als Listenhunde.

Entscheidend ist aber: Es handelt sich gemäß der Verordnung nicht per se um „gefährliche Hunde". Stattdessen kann ein Wesenstest bei der Behörde vorgelegt werden, der nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität besitzt. In diesem Fall ist die Haltung weder erlaubnispflichtig, noch gilt der Vierbeiner in sonstiger Weise als „gefährlicher Hund".

Wer keinen bestandenen Wesenstest vorweist, braucht eine behördliche Erlaubnis. Die Voraussetzungen dafür: Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die erforderliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wird. Hundehalter müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Sachkundeprüfung bestehen. Außerdem gilt: Als gefährlich eingestufte Hunde haben in der Öffentlichkeit – die in Mehrfamilienhäusern bereits im Treppenhaus beginnt – Maulkorb- und Leinenpflicht.

Für die Versicherung gilt: Für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei Personenschäden müssen mindestens 1 Million Euro, bei Sachschäden 500.000 Euro gedeckt sein. Für alle anderen Hunde im Saarland besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht – wobei eine freiwillige Haftpflicht trotzdem sinnvoll ist.

Hundesteuer und Anmeldung im Saarland

Die Hundesteuer wird kommunal festgelegt – einheitliche Sätze für das ganze Bundesland gibt es nicht. Die Hundesteuer wird auf Gemeindeebene geregelt. Jede Stadt und jede Gemeinde legt selbständig die Höhe der Hundesteuer fest.

Für Saarbrücken sind die Sätze konkret: Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 120 Euro, für jeden weiteren Hund 168 Euro. Die Steuer wird in zwei Hälften fällig – am 1. März und am 1. September. Anmeldepflicht besteht für jeden Hund ab drei Monaten, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Wer das vergisst: Laut den aktuell geltenden Vorschriften kann die Geldbuße theoretisch bis zu 10.000 Euro betragen. In der Praxis liegt sie deutlich niedriger – aber die Anmeldung direkt nach dem Einzug ist der einfachste Weg.

Zuständig in Saarbrücken ist das Stadtsteueramt, erreichbar unter der Adresse Kohlwaagstraße 4, 66111 Saarbrücken. Die Anmeldung ist auch online möglich. In kleinen Gemeinden des Saarlandes sind die Hundesteuersätze in der Regel günstiger als in der Landeshauptstadt – lohnt sich, vor dem Umzug nachzufragen.

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Saarbrücken ist auf der Website der Landeshauptstadt Saarbrücken abrufbar.

Die besten Routen im Saarland – mit der Rechtslage im Gepäck

Saarschleife bei Mettlach

Früh morgens, bevor der Parkplatz am Cloef-Felsen voll wird: Dichter Nebel liegt im Tal, die Saar zieht ihre Schleife durch das grüne Labyrinth, und der Hund schnüffelt an nassen Felsen, die nach Moos und Mineralien riechen. Der Blick vom Cloef ist einer der meistfotografierten des Saarlandes – und er ist auf dem kurzen Aufstieg schon fast verdient.

Die Rechtslage: Von März bis Juni gilt § 33 SJG – Leinenpflicht im Wald. Außerhalb dieser Zeit ist Freilauf auf den Wegen möglich, solange der Hund kontrollierbar bleibt. Der Weg zum Aussichtspunkt ist gut erschlossen und für Hunde aller Größen problemlos zu gehen. In der Hochsaison ist er stark frequentiert – frühmorgens oder nach Einbruch der Dämmerung hat man ihn oft für sich.

Biosphärenreservat Bliesgau

Im Oktober, wenn die Streuobstwiesen rund um Blieskastel in weiches Nachmittagslicht tauchen und die Äpfel auf dem Boden liegen, ist der Bliesgau in seiner besten Form. Die Landschaft riecht nach nassem Gras und Herbst, der Boden federt unter jedem Schritt. Die Hügel sind sanft, die Dörfer klein, und manchmal kommt einem stundenlang kein anderer Mensch entgegen.

Die Rechtslage: Das Biosphärenreservat Bliesgau ist kein homogenes Gebiet. In den Kernzonen gelten eigene Schutzgebietsverordnungen. Die Verordnung über den Jägersburger Wald und Königsbruch enthält ein Verbot der Nutzung, die zu einer Störung oder Beeinträchtigung des Gebiets führt. Daraus ergibt sich, dass ein unkontrollierter Freilauf als Störung gewertet werden kann. Am besten fährt man, wenn man in saarländischen Naturschutzgebieten seinen Hund an die Leine nimmt. Auf den Wanderwegen in Pufferzone und Entwicklungsbereich ist Freilauf außerhalb der Brut- und Setzzeit dagegen entspannt möglich.

Saar-Hunsrück-Steig

Der Saar-Hunsrück-Steig beginnt im saarländischen Perl an der Mosel und endet in Boppard am Rhein. Er zählt zu den schönsten Fernwanderwegen Deutschlands und ist über weite Strecken mit Hund gut zu begehen. Die saarländischen Etappen führen durch abwechslungsreiche Mischwälder und über aussichtsreiche Höhenrücken – die Abschnitte rund um Tholey und den Dollberg sind die lohnendsten.

Die Rechtslage: Der Steig führt durch Jagdbezirke. Von März bis Juni gilt § 33 SJG konsequent. Wer in dieser Zeit mehrtägig auf dem Steig unterwegs ist, plant die Leine als festes Ausrüstungsstück ein. Außerhalb der Brut- und Setzzeit sind die meisten Etappenabschnitte für gut ausgebildete Hunde mit sicherem Rückruf auch ohne Leine genießbar.

Saarbrücken: Stadtwald und Auslaufgebiete

In der Landeshauptstadt selbst ist die Lage zweigeteilt. In Parks, auf Straßen und in Grünanlagen herrscht Leinenpflicht – das weiß jeder, der mal in Saarbrücken flaniert hat. Aber: Im Stadtwald und zwei weiteren Gebieten dürfen Hunde ohne Leine laufen, müssen aber im Einflussbereich des Halters bleiben. Der Stadtwald bietet echte Ausweichmöglichkeit für Stadthunde, die nach Feierabend mehr wollen als Straßenrandgeschnüffel.

Was im Saarland anders ist als im Rest der D-A-CH-Region

Drei Dinge fallen auf, wenn man das Saarland mit den Nachbarbundesländern und dem benachbarten Ausland vergleicht:

  • Kein Abschussrecht für Jäger. Im Saarland ist es grundsätzlich laut Saarländischem Jagdgesetz verboten, wildernde Hunde zu töten. In den meisten anderen deutschen Bundesländern ist das anders. Das ist keine Kleinigkeit.
  • Frühester Beginn der Waldleinenpflicht. Die Leinenpflicht im Saarland beginnt bereits am 1. März – vier Wochen früher als in den meisten anderen Bundesländern. Wer aus Bayern oder Baden-Württemberg ins Saarland umzieht oder zu Besuch kommt, wird davon überrascht.
  • Kurze Rasseliste, offener Wesenstest. Ein Wesenstest bei der Behörde kann nachweisen, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität besitzt. In diesem Fall ist die Haltung weder erlaubnispflichtig, noch gilt der Vierbeiner in sonstiger Weise als gefährlicher Hund. Das ist eine pragmatische Regelung, die hunde- und hundehalterfreundlicher ist als in Ländern mit starren Verbotslisten.
  • Grenzüberschreitende Nähe. Das Saarland liegt direkt an Frankreich und Luxemburg. Wer mit Hund nach Frankreich überwechselt, muss EU-Reiseregeln beachten: aktueller EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung, Mikrochip. In Frankreich gelten eigene Listenhunde-Regelungen – wer mit einem der saarländischen Listenhunde über die Grenze will, klärt das vorher mit dem Veterinäramt.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Jäger meinen Hund im Saarland erschießen?
Katzen und Hunde dürfen im Saarland nicht getötet werden. Das ist bundesweit eine Ausnahme. Wildernde Hunde werden bei der Ortspolizeibehörde angezeigt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht greift aber trotzdem – und das empfindlich.

Wann gilt im Saarland Waldleinenpflicht?
Paragraf 33 SJG schreibt die Einhaltung der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. März bis 30. Juni vor. Es ist in dieser Zeit verboten, Hunde in einem Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen unangeleint laufen zu lassen. Außerhalb dieser Zeit gibt es keine landesweite Waldleinenpflicht.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Saarbrücken?
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 120 Euro, für jeden weiteren Hund 168 Euro. Andere Gemeinden im Saarland haben eigene Sätze – am besten direkt beim zuständigen Gemeindeamt nachfragen.

Brauche ich im Saarland eine Hundehaftpflichtversicherung?
Eine generelle Hundehaftpflicht im Saarland existiert nicht. Eine Ausnahme macht die Hundeverordnung der Polizei: Für gelistete Kampfhunde und als gefährlich auffällig gewordene Hunde besteht die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Für alle anderen Hunde ist die Versicherung freiwillig, aber empfehlenswert.

Was passiert, wenn mein Hund im Bliesgau ohne Leine läuft?
In der Brut- und Setzzeit droht ein Bußgeld nach § 33 SJG – im Saarland bis zu 5.000 Euro. In Naturschutzgebiet-Kernzonen kann ein unkontrollierter Freilauf als Störung der Lebensgemeinschaft gewertet werden, unabhängig von der Jahreszeit.

Quellen