Amberg (Kreisfreie Stadt)
Hund in Amberg: Was wirklich gilt
Amberg liegt mitten in der Oberpfalz, eingebettet zwischen der Vils und den sanften Hügeln des Ammerbachtals. Die kreisfreie Stadt ist von Natur aus klein, rund 50 Quadratkilometer, und grenzt ringsum an den Landkreis Amberg-Sulzbach. Das macht sie überschaubar, aber nicht einfacher für Hundehalter: Denn was innerhalb der Stadtgrenzen gilt, unterscheidet sich teils deutlich von dem, was wenige Kilometer weiter draußen erlaubt ist. Das Stadtrecht Amberg umfasst eine eigene Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (HundeVO) sowie eine separate Hundehaltungsverordnung. Wer mit Hund hierher zieht oder zu Besuch kommt, tut gut daran, beide Ebenen zu kennen: das bayerische Landesrecht als Fundament und die kommunale Schicht als Praxis.
Amberg ist kein reiner Erholungsort, aber auch keine reine Industrie- und Pendlerstadt. Die Altstadt, die Vilsauen und die umgebenden Landschaftsschutzgebiete bieten echte Ausflugsziele. Direkt am Stadtrand liegt das Ammerbachtal, die Stadt hat dafür eine eigene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ammerbachtal“ erlassen, die auch eine Karte zugelassener Flächen für das Freilaufenlassen von Hunden enthält. Das ist ungewöhnlich konkret. Und nützlich.
Leinenpflicht in Amberg: Was kommunal gilt
Bayern kennt keine allgemeine Leinenpflicht auf Landesebene. Die gesetzliche Grundlage ist Art. 18 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz), der Kommunen befähigt, eine Leinenpflicht für Hunde zu erlassen. Amberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Amberger HundeVO: Große Hunde und Kampfhunde in der Stadt
Der Altstadt-Kern am frühen Samstagmorgen: Die Pflastersteine glänzen noch feucht, die Bäckereien öffnen, kaum Menschen unterwegs. Genau hier gilt besondere Aufmerksamkeit. Große Hunde und Kampfhunde sind in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen so zu führen, dass sie keine Gefahr darstellen, in zusammenhängend bebauten Ortsteilen stets an einer reißfesten Leine von höchstens 150 cm Länge. Für kleine Hunde gilt innerorts keine pauschale Leinenpflicht per Landesrecht, aber die kommunale HundeVO setzt eigene Regeln. Die Stadt Amberg hat eine neue Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde erlassen, die aktuell gültige Fassung findest du im Stadtrecht Amberg unter der Nummer 3-1-03.
Kinderspielplätze sind tabu. Kinderspielplätze dürfen von gefährlichen Hunden und großen Hunden nicht betreten werden, auch das Mitführen an der Leine ist dort nicht gestattet. Für alle Hunde gilt: Hinterlassenschaften sofort beseitigen. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Wald und freie Natur
Im März riecht der Boden nach Tau und aufgeweichtem Laub. Kitze liegen still im hohen Gras. In Bayern gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Das klingt entspannt, ist es aber nur bedingt. Hunde dürfen im Wald zwar mitgeführt werden, müssen aber so gehalten werden, dass keine Störung des Waldes, der Wildtiere oder anderer Waldbesucher erfolgt. In Jagdrevieren ist es verboten, einen Hund frei laufen zu lassen. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur eine Buße, bei jagenden Hunden steigt das Bußgeld auf bis zu 5.000 Euro, bei Verletzung oder Tötung von Wildtieren sind bis zu 25.000 Euro möglich.
Die Zeitspanne vom 1. März bis zum 15. Juli wird als Brut- und Setzzeit bezeichnet. In dieser Phase empfiehlt sich die Leine auch dort, wo sie nicht vorgeschrieben ist, besonders in Wiesen und am Feldrand.
Landschaftsschutzgebiete in Amberg
Amberg hat mehrere Landschaftsschutzgebiete innerhalb seiner Stadtgrenzen. Das Stadtrecht listet neben dem Ammerbachtal auch Schutzgebiete wie „Am Mariahilfberg“, „Krumbach“, „Erzberg“, „Köferinger Heide“ und „Köferinger Heide – Manteltal“ auf. Für das Ammerbachtal gibt es ausdrücklich eine Karte, die zeigt, wo Hunde freilaufen dürfen. Diese Karte ist Teil der Verordnung 3-6-20 im Stadtrecht. Für alle anderen Schutzgebiete gilt: Vor Ort die Beschilderung lesen. In Naturschutzgebieten und Vogelschutzgebieten gelten oft strengere Regeln als im normalen Wald. Manche Gebiete haben Betretungsverbote für Hunde oder erlauben nur das Begehen der markierten Wege. Die Beschilderung am Gebietseingang gibt Auskunft.
Listenhunde und Kampfhunde in Amberg
Für Bayern gilt § 37 „Halten gefährlicher Tiere“ des LStVG sowie die „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“, zuletzt geändert 2002. Diese bayerische Kampfhundeverordnung teilt die Rassen in zwei Gruppen: Gruppe I (unwiderlegbar gefährlich, Erlaubnispflicht) und Gruppe II (Vermutung der Gefährlichkeit, widerlegbar durch Negativzeugnis).
Amberg setzt das kommunal konsequent um. Über das Stadtportal Amberg kannst du direkt eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes beantragen oder ein Negativzeugnis beantragen. In Bayern musst du für Listenhunde und Kampfhunde eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Kampfhunde im Sinne der Amberger Hundesteuersatzung sind alle in § 1 der bayerischen Kampfhundeverordnung genannten Rassen und deren Kreuzungen. Die Kampfhund-Eigenschaft kann sich im Einzelfall auch aus der Ausbildung des Tieres ergeben. Für Kampfhunde gilt im bebauten Stadtgebiet uneingeschränkte Leinenpflicht. Ein Maulkorb kann per Einzelanordnung durch das Ordnungsamt verfügt werden (Art. 18 LStVG). Aktuelle Details zur Erlaubnispflicht direkt beim Ordnungsamt der Stadt Amberg erfragen.
Mehr zum bayernweiten Rasserecht findest du in der Übersicht Bayern.
Hundesteuer und Anmeldung in Amberg
Wer einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Stadt melden. Meldepflicht heißt: sofort nach Beginn der Hundehaltung. Zur Kennzeichnung gibt die Stadt ein Hundezeichen aus. Dieses Zeichen muss der Hund draußen sichtbar tragen.
Die aktuelle Hundesteuersatzung von Amberg wurde am 24. Oktober 2023 erlassen und im Amtsblatt Nr. 21 vom 17. November 2023 bekannt gemacht. Die konkreten Steuersätze, also Euro-Beträge pro Hund und Jahr, erfährst du aktuell direkt bei der Stadtverwaltung Amberg oder über das Stadtportal unter „Hundehaltung“. Bei der Festlegung der Hundesteuersätze haben die Gemeinden einen weiten Entscheidungsspielraum, ein Anruf beim Ordnungsamt klärt die genaue Höhe schneller als jede Internetrecherche.
Für Kampfhunde gilt ein erhöhter Steuersatz. Dieser erhöhte Satz entfällt auch dann nicht, wenn ein Negativzeugnis vorgelegt wird, das eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit verneint. Steuerbefreiungen gibt es unter anderem für Rettungshunde, Blindenführhunde und Diensthunde, die genauen Ausnahmen regelt die Amberger Hundesteuersatzung (Stadtrecht Nr. 2-1-04).
Die besten Routen in Amberg, mit der richtigen Rechtslage
Vilsauen: Wasser, Kies und ruhige Kilometer
Die Vils schlängelt sich durch die ganze Stadt. Im Frühsommer riecht es nach Flussgras und feuchtem Ton. Das Kiesbett knirscht unter den Pfoten. Die Vilsauen auf beiden Seiten des Flusses bieten lange, flache Strecken, ideal für entspannte Runden ohne Höhenmeter. Das Gelände wechselt zwischen gemähten Uferstreifen und dichterem Auwald. Im bebauten Uferbereich gelten die kommunalen Leinenpflicht-Regeln der HundeVO. Sobald du die geschlossene Ortschaft verlässt, entscheidet das jeweilige Grundstück und die Beschilderung. Ob Hunde an bestimmten Stellen des Ufers freilaufen dürfen, klärst du anhand der Schilder vor Ort, oder direkt bei der Stadtverwaltung unter amberg.de/rathaus/tiere/hundehaltung.
Ammerbachtal: Das Schutzgebiet mit Freilauf-Karte
Das Ammerbachtal liegt westlich der Altstadt. Im Oktober hängt Nebel in den Kerben des Tals, die Buchenwälder dampfen nach dem ersten Frost. Hier hat die Stadt etwas Seltenes gemacht: Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ammerbachtal“ enthält eine Schutzgebietskarte und eine Karte der zugelassenen Flächen für das Freilaufenlassen von Hunden. Das heißt, es gibt ausgewiesene Bereiche, in denen Freilauf möglich ist, und andere, in denen er nicht erlaubt ist. Die Karte ist Teil der Verordnung 3-6-20 im Stadtrecht. Vor dem Ausflug lohnt es sich, die aktuelle Fassung unter amberg.de/rathaus/bekanntmachungen/stadtrecht herunterzuladen. Zwischen 1. März und 15. Juli gilt die Brut- und Setzzeit, dann empfiehlt sich ohnehin die Leine im gesamten Talbereich.
Mariahilfberg: Wallfahrt, Aussicht, Schutzgebiet
Der Mariahilfberg steigt östlich der Vils an. Schon auf halbem Weg öffnet sich der Blick über die Altstadt, die Stadtmauer, die Türme, das Braun der Ziegeldächer. Das Stadtrecht enthält eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Am Mariahilfberg“ sowie separate Verordnungen über Naturdenkmäler im Bereich des Mariahilfberges. Das bedeutet: Das Gebiet steht unter Schutz. Ob Hunde auf dem Wallfahrtsgelände selbst mitdürfen, klärst du vor dem Besuch auf der offiziellen Seite der Wallfahrtsstätte. Im Forstbereich des Hangs gilt: Wege einhalten, Brut- und Setzzeit respektieren. Aktuelle Routen-Informationen für die Oberpfalz findest du bei Bayern Tourismus.
Köferinger Heide: Trocken, offen, wildreich
Am Stadtrand Richtung Kümmersbruck öffnet sich die Köferinger Heide, ein offenes Gelände, das im August nach Thymian und heißem Sand riecht. Das Stadtrecht Amberg listet für dieses Gebiet gleich zwei Verordnungen: die Verordnung über das Naturdenkmal „Köferinger Heide“ sowie eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Köferinger Heide – Manteltal“ mit Schutzgebietskarte. Naturdenkmäler und Landschaftsschutzgebiete unterliegen besonderen Regeln. Die Beschilderung am Gebietseingang gibt Auskunft. Im Zweifel: Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Amberg gibt verbindliche Auskunft, auch telefonisch. Im Stadtgebiet Amberg gibt es zudem eine Freilauf-Fläche ohne Umzäunung, die aktuelle Lage dieser Fläche erfährst du beim Ordnungsamt.
Was in Amberg anders ist als im Rest Bayerns
Amberg ist eine der wenigen bayerischen Kleinstädte, die für ihr Hauptlandschaftsschutzgebiet eine explizite Hunde-Freilaufkarte erstellt hat. Das ist in Bayern nicht selbstverständlich. Einige Bundesländer wie Bayern haben keine landesweite Regelung, hier entscheiden die Kommunen. Amberg hat das genutzt und konkrete Zonen im Ammerbachtal ausgewiesen.
Gleichzeitig ist Amberg trotz seiner überschaubaren Größe eine echte kreisfreie Stadt. Das Ordnungsamt agiert eigenständig, ohne die Kreisverwaltung des Landkreises Amberg-Sulzbach, der die Stadt ringsum umgibt. Wer aus dem Stadtgebiet in den Landkreis wechselt, verlässt damit auch den Geltungsbereich der Amberger HundeVO. Die Regeln ändern sich dann. Das passiert schneller, als man denkt, der Übergang ist manchmal nicht beschildert.
Für Hundehalter mit Kampfhunden ist Amberg zudem eines der wenigen Mittelzentren in der Oberpfalz, das die Erlaubnispflicht konsequent online abwickelt. Das vereinfacht die Bürokratie, ändert aber nichts an den inhaltlichen Anforderungen. Aktuelle Routen-Empfehlungen für die Region findest du auf erlebe.bayern.
Häufig gestellte Fragen
Gilt in Amberg eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde?
Nein. Bayern kennt keine landesweite Leinenpflicht für alle Hunde. In Amberg gilt die kommunale HundeVO (Stadtrecht 3-1-03): Große Hunde und Kampfhunde müssen im bebauten Stadtgebiet an einer reißfesten Leine von maximal 150 cm geführt werden. Für kleinere Hunde gibt es keine pauschale stadtweite Leinenpflicht, aber im Ammerbachtal und in anderen Schutzgebieten kann die Sache anders aussehen. Die aktuelle HundeVO findest du unter amberg.de/rathaus/bekanntmachungen/stadtrecht.
Darf mein Hund im Ammerbachtal freilaufen?
Teils. Das Ammerbachtal ist Landschaftsschutzgebiet. Die Verordnung der Stadt Amberg (3-6-20) enthält eine Karte mit zugelassenen Freilauf-Flächen. In den ausgewiesenen Bereichen ist Freilauf möglich. Außerhalb dieser Flächen gilt das Schutzgebiet-Recht. Zwischen 1. März und 15. Juli empfiehlt sich zusätzlich die freiwillige Leine – Brut- und Setzzeit. Die Karte findest du im Amberger Stadtrecht.
Wie melde ich meinen Hund in Amberg an?
Du meldest deinen Hund unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Stadt an. Die Anmeldepflicht gilt für alle Hunde über vier Monate. Nach der Anmeldung erhältst du ein Hundezeichen, das dein Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar tragen muss. Die Anmeldung läuft über das Ordnungsamt der Stadt Amberg, erreichbar über amberg.de/rathaus/tiere/hundehaltung.
Brauche ich für meinen Kampfhund eine Erlaubnis?
Ja. Für Hunde der Gruppe I der bayerischen Kampfhundeverordnung (§ 37 LStVG, Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) ist eine behördliche Erlaubnis Pflicht. Hunde der Gruppe II gelten zunächst als Kampfhunde, bis du ein Negativzeugnis beim Ordnungsamt beantragst. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Erlaubnis beantragst du direkt beim Ordnungsamt Amberg. Im bebauten Stadtgebiet gilt für Kampfhunde uneingeschränkte Leinenpflicht.
Quellen
- Stadtrecht Amberg – Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (HundeVO 3-1-03), Verordnung Ammerbachtal (3-6-20), Hundesteuersatzung (2-1-04)
- Stadt Amberg – Hundehaltung, Erlaubnispflicht, An- und Abmeldung
- BayVerfGH, Popularklage gegen Amberger HundeVO a.F., 2022, Dokumentation Amberger Rechtslage
- Bayerisches Staatsministerium – Rechtliche Hinweise zum Hundeausführen in der freien Natur (BayNatSchG, BayJG)
Saisonale Hinweise
Beste Jahreszeit: Sommer
Bild: Wikimedia Commons –