Ausflugsziel · Rheinland-Pfalz · Leicht

Mainz (Kreisfreie Stadt)

Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund in Mainz: Was wirklich gilt

Mainz liegt dort, wo der Main in den Rhein mündet. Diese Lage prägt den Charakter der Stadt: Flusslandschaft, rheinhessische Weinberge, Lennebergwald und Laubenheimer Ried direkt vor der Haustür. Als kreisfreie Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz grenzt Mainz an den Landkreis Mainz-Bingen sowie, über den Rhein, an das hessische Wiesbaden. Der Pfälzerwald liegt anderthalb Autostunden entfernt. Die rheinhessische Lösshochebene beginnt am Stadtrand.

Für Hundehalter hält Mainz mehr Grünfläche bereit, als man der dicht besiedelten Universitätsstadt zutrauen würde. Gleichzeitig ist die Stadt für ihre hohe Hundesteuer bekannt. Dazu kommt ein Regelwerk aus mehreren Schichten: Landesrecht, zwei städtische Gefahrenabwehrverordnungen und schutzgebietsspezifische Rechtsverordnungen für jedes Naturschutzgebiet einzeln. Wer das kennt, spart sich Ärger.

Leinenpflicht in Mainz: Was kommunal gilt

Rheinland-Pfalz kennt keine flächendeckende Leinenpflicht für alle Hunde. Das Landeshundegesetz (LHundG) befasst sich ausschließlich mit gefährlichen Hunden. Auf Landesebene fehlt ein Gesetz, das alle Hundehalter zum Anleinen verpflichtet. Die Kommunen setzen deshalb eigene Regelungen, über Gefahrenabwehrverordnungen, Grünflächensatzungen oder schutzgebietsspezifische Verordnungen. Mainz macht davon ausgiebig Gebrauch.

Stadt Mainz: Gefahrenabwehrverordnungen und Grünanlagenschutz

Früh morgens in der Altstadt: Wenige Leute, kühler Asphalt, ein Hund zieht an der Leine. Das ist kein Zufall. Im Stadtgebiet sorgen zwei städtische Rechtsquellen für Ordnung. Die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen (16. Februar 2011) sowie die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von einzelnen Grünanlagen gegen Verunreinigung durch Hunde (24. Februar 1999) regeln das Wesentliche.

In öffentlichen Anlagen – Parks, Straßen, Gebäude, leinst du deinen Hund an. In den Fußgängerzonen gilt dasselbe. Verboten ist außerdem, Hunde in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken zu führen, sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder ohne geeigneten Führer auszuführen. Wer das ignoriert, zahlt mindestens ein Verwarnungsgeld.

In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten gilt ebenfalls Leinenpflicht. Im Wald besteht keine generelle Anleinpflicht. Das klingt entspannter, als es ist: Mainz hat mehrere Schutzgebiete, und jedes hat eine eigene Rechtsverordnung.

Wald: Lennebergwald und Stadtwald

Im Oktober liegt Morgennebel über den Kahlstellen, die Buchen tropfen, Amseln piepsen im Unterholz. Im Lennebergwald westlich von Gonsenheim und Mombach sowie im Stadtwald südlich von Hechtsheim verlangt das rheinland-pfälzische Landesrecht keine generelle Leinenpflicht. Im Lennebergwald gilt aber ein striktes Wegegebot: Hunde und Menschen dürfen die markierten Wege nicht verlassen. Das macht den Unterschied. Freilaufen zwischen den Bäumen ist nicht erlaubt, auch wenn eine Leine nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Naturschutzgebiete: Jede Verordnung für sich

Das ist die komplizierteste Schicht. Die Regelungen stehen nicht im städtischen Merkblatt, sondern in den Rechtsverordnungen des jeweiligen Schutzgebiets. Du findest sie einzeln im Netz. Hier die wichtigsten im Überblick:

  • Laubenheimer-Bodenheimer Ried: Leinenpflicht. Wege nicht verlassen.
  • Mombacher Rheinufer: Freilaufen verboten.
  • Mainzer Sand: Hunde mitführen ist untersagt; Freilaufen ebenfalls.
  • Gonsbachtal (Landschaftsschutzgebiet): Kein Freilauf.
  • Ölwiese (Landschaftsschutzgebiet): Wege nicht verlassen.

Schilder fehlen nicht an allen Zugängen. Polizei und Feldschutz kontrollieren vor Ort. Bei Verstößen drohen Verwarnungsgelder bis 35 Euro oder, bei Ordnungswidrigkeiten – Bußgelder bis 10.000 Euro.

Listenhunde in Mainz: Rheinland-Pfalz-Rasseliste und kommunale Erlaubnispflicht

Rheinland-Pfalz führt eine der kürzesten Rasselisten bundesweit. Als gefährliche Hunderassen gelten: Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier, gemeinsam mit Sachsen und dem Saarland teilt Rheinland-Pfalz diese knappe Liste.

Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis. Als gefährlich gelten die genannten Rassen sowie ihre Kreuzungen. Außerhalb eines befriedeten Besitztums, also in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern, Zuwegen von Mehrfamilienhäusern und allen öffentlichen Räumen, leinst du deinen gefährlichen Hund an und legst ihm einen Maulkorb an.

Das LHundG schreibt zudem vor: Mikrochip-Kennzeichnung nach ISO-Norm mit 15-stelliger Identifikationsnummer und eine Hundehaftpflichtversicherung. Mehr zur vollständigen Rasseliste und zum LHundG findest du in der Übersicht Rheinland-Pfalz auf rundum.dog.

Hundesteuer und Anmeldung

Mainz hat einen Ruf, der Neuzuzügler trifft: Die Stadt erhebt die höchste Hundesteuer in Rheinland-Pfalz. Laut Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Mainz (Stand 27. September 2007, zuletzt geändert 1. Februar 2012) zahlst du 186 Euro pro Jahr für den ersten Hund und 216 Euro ab dem zweiten. Für Listenhunde werden 600 Euro pro Tier und Jahr fällig.

Du meldest deinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug oder Erwerb an. Anmeldepflichtig sind Hunde ab drei Monaten. Die Anmeldung läuft über die Finanzverwaltung der Stadt, persönlich, online oder per Post. Für jeden angemeldeten Hund erhältst du eine Hundesteuermarke fürs Halsband.

Hunde aus dem Tierschutzheim Mainz sind zwölf Monate lang von der Steuer befreit. Personen mit Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen können ebenfalls von einer Befreiung profitieren. Die aktuelle Hundesteuersatzung findest du auf mainz.de/hundesteuer.

Die besten Routen in Mainz, mit korrekter Rechtslage

Wildgrabental: Renaturierter Bach, Salbeiwiesen, Bodenbrüter

Im Mai liegt das Wildgrabental im vollen Grün. Der Bach schlängelt sich dort, wo früher ein betonierter Kanal geradeaus verlief. Wasserflächen spiegeln das Licht, Steinblöcke und Wiesen wechseln sich ab, Stieglitz und Buchfink sind laut. Das Gebiet liegt zwischen Mainzer Oberstadt, dem Industriegebiet Hechtsheim und Bretzenheim. Du parkst an der Straße am Rodelberg (49,98171° N, 8,26489° O) oder am Parkplatz an der alten Ziegelei (49,97586° N, 8,25451° O).

Rechtslage: Das Wildgrabental ist kein förmlich ausgewiesenes Schutzgebiet. Abseits öffentlicher Parks gilt keine Leinenpflicht. Bleib auf den Wegen und scheuche Bodenbrüter in der Brut- und Setzzeit (März bis Juli) nicht auf. Schilder vor Ort haben Vorrang.

Lennebergwald: Buchenwaldrauschen vor der Stadt

Im Oktober überzieht der erste Frost die Kahlstellen silbrig, es riecht nach nassem Laub und Erde. Der Lennebergwald westlich von Gonsenheim und Mombach gehört zu den grünen Lungen des Mainzer Nordwestens. Rund eine Million Besucher kommen pro Jahr, und etwa 90.000 Hunde. Es ist der meistbesuchte Wald der Stadt, und das merkt man.

Rechtslage: Hunde dürfen nicht frei laufen. Menschen und Hunde dürfen die markierten Wege nicht verlassen. Eine Leinenpflicht im engeren Sinne besteht im Wald nicht, aber das Wegegebot gilt strikt. Freilaufflächen gibt es hier keine.

Laubenheimer-Bodenheimer Ried: Vogelschutz schlägt alles

Im Frühjahr kreisen Weißstörche über den Polderwiesen südöstlich von Laubenheim. Das Ried gehört zu den bedeutendsten Feuchtgebieten von Rheinland-Pfalz: 1982 auf 71 Hektar als Naturschutzgebiet ausgewiesen, 1998 auf rund 180 Hektar erweitert, seit 2010 FFH- und Vogelschutzgebiet. Blaukehlchen, Eisvogel, Rohrsänger, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn und Zwergdommel leben hier.

Rechtslage: Leinenpflicht. Hunde und Menschen dürfen die ausgewiesenen Wege nicht verlassen. Der offizielle Besucherweg führt entlang der Weiher. Lärm vermeiden ist ausdrücklich geboten. Ein freilaufender Hund in den Röhrichten wäre eine ernsthafte Störung. Aktuelle Routenhinweise und saisonale Bedingungen für die Region findest du bei Rheinland-Pfalz Tourismus.

Rheinufer, Maaraue und Rheinsteig-Start

Früh morgens dampft der Rhein, Containerschiffe ziehen lautlos stromauf, und die Mainwiesen gehören fast dir allein. Das Rheinufer zwischen Innenstadt und Maaraue bietet einen der urbansten Spazierwege der Stadt, mit Blick auf Wiesbaden und Biebrich gegenüber. Die Maaraue liegt auf der hessischen Seite im Stadtgebiet Wiesbaden-Kastel, ist aber zu Fuß vom Mainzer Ufer erreichbar.

Rechtslage: Auf der Rheinpromenade gilt die städtische Grünanlagenverordnung: Leinenpflicht in Grünanlagen, kein Freilauf. Am Mombacher Rheinufer ist Freilaufen explizit verboten. Der Rheinsteig beginnt in Mainz bzw. Wiesbaden-Kastel und führt bis nach Bonn. Der erste Abschnitt durch die Weinberge ist mit Hund gut begehbar. In Naturschutzgebietsabschnitten gilt Leinenpflicht – Schilder markieren die Übergänge.

Finther Streuobstwiesen: Weite im Westen

Im September schwanken die alten Apfelbäume unter dem Gewicht der Früchte. Die Luft riecht süßlich, der Boden unter den Kronen ist weich vom Fallobst. In Finthen, dem westlichsten Mainzer Stadtteil, breitet sich eine weitläufige Streuobstlandschaft aus, abseits von Park und Asphalt.

Rechtslage: Die Finther Streuobstwiesen sind kein förmlich ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Im offenen Flurbereich gilt keine Leinenpflicht, solange du dich außerhalb von Grünanlagen bewegst. In der Brut- und Setzzeit (März bis Juli) deinen Hund kurz halten: Feldlerche und Rebhuhn nisten hier am Boden.

Was in Mainz anders ist als im Rest von Rheinland-Pfalz

Mainz ist die teuerste Stadt für Hundehalter im ganzen Bundesland. Der Steuersatz schwankt in Rheinland-Pfalz zwischen 45 Euro in Nieder-Olm und 186 Euro in Mainz für den ersten Hund. Wer direkt jenseits der Stadtgrenze wohnt, zahlt deutlich weniger. Das spiegelt sich in den Anmeldezahlen wider: Mainz hat proportional mit Abstand die wenigsten gemeldeten Hunde im Land.

Dazu kommt der Schutzgebiets-Flickenteppich. Andere Kommunen kommen mit einer einzigen kommunalen Verordnung aus. Mainz hat für jedes seiner Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete eine eigene Rechtsverordnung mit eigenen Regeln. Das ist Verwaltungsaufwand für den Hundehalter. Es schützt aber gleichzeitig eine außergewöhnliche Biodiversität: Eisvogel und Zwergdommel im Ried, Sandlaufkäfer im Mainzer Sand, Weißstorch über den Polderwiesen. Wer die Regeln kennt, kann all das mit Hund erleben.

Außerdem liegt Mainz in einem Gebiet, das seit 2021 wiederholt von Afrikanische-Schweinepest-Sperrzonen berührt wurde. Das Rheinland-Pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat den Bereich Mainz-Bingen zeitweise einbezogen. Diese Zonen können aufgehoben oder neu eingesetzt werden. Bei Unsicherheit fragst du am besten bei der örtlichen Veterinärbehörde nach.

Häufig gestellte Fragen

Wo gilt in Mainz Leinenpflicht für Hunde?

Leinenpflicht gilt in allen öffentlichen Grünanlagen und Parks, in der Fußgängerzone sowie in allen ausgewiesenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten (Laubenheimer-Bodenheimer Ried, Mombacher Rheinufer, Gonsbachtal u. a.). Im Wald gilt nach rheinland-pfälzischem Recht keine generelle Leinenpflicht. Aber: Im Lennebergwald gilt ein striktes Wegegebot. Hunde dürfen die markierten Wege nicht verlassen und nicht frei laufen. Rechtsgrundlagen: Gefahrenabwehrverordnung vom 16. Februar 2011 und Grünanlagenverordnung vom 24. Februar 1999.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mainz?

Für den ersten Hund zahlst du in Mainz 186 Euro pro Jahr, der höchste Satz in Rheinland-Pfalz. Ab dem zweiten Hund werden 216 Euro fällig. Für Listenhunde beträgt die Steuer 600 Euro pro Tier und Jahr. Die Hundesteuersatzung stammt vom 27. September 2007, zuletzt geändert am 1. Februar 2012. Den aktuellen Stand findest du unter mainz.de, Hund anmelden.

Gibt es in Mainz Hundefreilaufflächen?

Eine offiziell eingezäunte städtische Hundefreilauffläche gibt es in Mainz bislang nicht. Der Merkurist berichtete 2022, dass die Stadt entsprechende Anträge abgelehnt hat. In Mainz-Kastel existiert eine Hundespielwiese des Hundevereins „Dein Fellfreund e. V.“ mit eingezäuntem Gelände. Unter der Woche ist sie öffentlich zugänglich, sonntags nur für Vereinsmitglieder. Offene Bereiche wie die Finther Streuobstwiesen oder Teile des Stadtwalds bieten faktischen Freilauf, aber immer unter Beachtung der Schutzgebietsregeln und des Wegegebots.

Welche Hunderassen gelten in Rheinland-Pfalz als gefährlich?

Das LHundG Rheinland-Pfalz listet drei Rassen: Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier, einschließlich Kreuzungen. Für diese Hunde gilt in Mainz in der Öffentlichkeit Leine- und Maulkorbpflicht. Die Haltung ist erlaubnispflichtig (Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Mainz). Mikrochip-Kennzeichnung und Hundehaftpflichtversicherung sind Pflicht. Hunde anderer Rassen können im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, wenn sie Biss- oder Aggressionsauffälligkeiten zeigen.

Darf ich mit meinem Hund das Laubenheimer Ried besuchen?

Ja, aber mit Leine und auf den ausgewiesenen Wegen. Das Laubenheimer-Bodenheimer Ried ist seit 1982 Naturschutzgebiet (heute ca. 180 Hektar, FFH- und Vogelschutzgebiet). Du leinst deinen Hund an und verlässt die Wege nicht. Das Betreten abseits der Wege ist auch für Menschen verboten. Das Ried beherbergt Blaukehlchen, Eisvogel, Zwergdommel und seit einigen Jahren wieder Weißstorch-Brutpaare. Ein freilaufender Hund in den Röhrichten wäre eine ernsthafte Störung.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Frühling|Sommer|Herbst