Bleibtreusee
Bild: Wikimedia Commons – Wikimedia Commons · CC BY 2.0 Der Bleibtreusee liegt im Naturpark Rheinland bei Brühl, mitten im Waldseengebiet der Ville. Am Ufer gibt es einen Sandbadestrand, eine Liegewiese und eine Wasserski- und Wakeboardanlage. Betreiber des Badestrands ist laut Badegewässer-Datenbank NRW die Wasserski-Bleibtreusee GmbH & Co. KG.
Mit Hund ist vor allem der Rundweg interessant. Eine Drittquelle beschreibt die Umrundung als etwa 5 Kilometer langen, schattigen Weg, oft direkt am Ufer – Mischwald, Wasserblick, kaum Höhenmeter. Kein spektakuläres Ziel, aber ein ruhiges.
Mit Hund vor Ort
Auf der Seenrunde gilt Leinenpflicht. Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt, Feuer und Grillen sind verboten. Nach dem LHundG NRW greift in umfriedeten Grünanlagen ohnehin Leinenpflicht, sofern kein Auslaufbereich ausgewiesen ist.
Die Brühler Stadtordnung verweist beim Leinenzwang auf das Landesrecht. Auf Kinderspielplätzen, Spielflächen, Sportanlagen und Schulhöfen sind Hunde nicht erlaubt. Hinterlassenschaften musst du beseitigen.
Wichtig: Der Bleibtreusee ist als Brut-, Rast- und Überwinterungsbiotop für Wasservögel geschützt. Störungen sind untersagt. Der südliche Bereich – Insel und Ufer – ist als Ruhezone festgesetzt; dort sind Schwimmen, Angeln und das Betreten des Ufers verboten. Eine offizielle Hundebade-Erlaubnis ist nicht belegt, die Quellenlage spricht gegen Hundebaden im Schutzgebiet. Welcher Strandabschnitt konkret nutzbar ist, lässt sich nur vor Ort klären. Mehr zur Leinenpflicht im Grünen: Muss mein Hund im Wald an die Leine?
Anreise und Praktisches
- Mit dem Auto: Parkplatz P3 Bleibtreusee Wasserturm in Brühl.
- Mit ÖV: Haltestelle H3 Heide in Brühl, Linie 979.
- Rundweg: rund 5 Kilometer am Ufer und durch Mischwald, schattig und gut begehbar.
Infos zur Anreise mit Bus und Bahn: Mit Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln. Weitere Touren in der Nähe: Frechen mit Hund oder Bornheim mit Hund.
Saisonal
Baden im Schutzgebiet ist nur vom 1. April bis 31. Oktober im Nahbereich der ausgewiesenen Strandflächen erlaubt – genauso wie der Betrieb der Wasserskianlage. Vom 1. November bis 31. März sind Schwimmen, Wassersport und das Betreten von Eisflächen verboten.
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