Ausflugsziel · Winterthur

Schloss Wellenberg (Frauenfeld)

Schloss Wellenberg (Frauenfeld)
Eintritt
Kostenlos

Hoch über dem Thurtal thront Schloss Wellenberg auf einer Anhöhe oberhalb von Felben-Wellhausen – sichtbar von weitem, auf den ersten Blick wie geschaffen für einen Ausflug. Wer mit dem Hund hinaufwandert, sollte jedoch wissen, womit er es zu tun hat: Das Schloss ist kein öffentlicher Park, keine Kulturstätte mit Besuchszeiten und kein bewirtschaftetes Ausflugsrestaurant. Es ist Privateigentum – und das hat konkrete Folgen für den Besuch.

Was ist Schloss Wellenberg – und warum ist der Zutritt eingeschränkt?

Die erste urkundliche Erwähnung des Schlosses reicht bis ins Jahr 1204 zurück, als Walter von Wellenberg das Gut nannte. 1258 brannten die Zürcher die Burg nieder – der aus Findlingen geschichtete Bergfried im hangseitigen Südhaus stammt aus dem frühen 13. Jahrhundert und blieb trotz Zerstörung und mehrfachem Wiederaufbau erhalten. Über die Jahrhunderte wechselte das Schloss durch viele Hände: Kloster Reichenau, die Herren von Hohenlandenberg, der Zürcher Obervogt, und schliesslich 1900 die Familie Schenkel, die das Gut bis heute bewohnt.

Seit 2002 steht Schloss Wellenberg unter Bundesschutz. Zwei Jahre später gründete Eigentümer Christof Schenkel anlässlich des 800-Jahr-Jubiläums die Stiftung Schloss Wellenberg, deren Aufgabe es ist, die historische Substanz zu erhalten und der Öffentlichkeit im vertretbaren Rahmen zugänglich zu machen. Auf der offiziellen Website des Schlosses steht dazu: Für Besuche gibt es keine publizierten Öffnungszeiten; Anfragen werden aber jederzeit entgegengenommen. Auf dem Gelände befinden sich Schilder, die auf den Privatcharakter hinweisen – dennoch verirren sich laut Schenkel regelmässig Besucherinnen und Besucher ungefragt auf das Areal.

Für Hundehalter bedeutet das: Das Schlossgelände selbst ist nicht frei betretbar. Wer mit dem Hund hinaufwandert, bewegt sich auf öffentlichen Wanderwegen – sobald man das Privatgelände betritt, ist eine Anfrage beim Eigentümer erforderlich. Kontakt: schlosswellenberg.ch / Telefon 052 721 07 36.

Wanderwege rund um den Wellenberg mit Hund

Die Wanderwege in der Umgebung des Wellenbergs sind öffentlich zugänglich und eignen sich für Hundeausflüge unterschiedlicher Länge. Ausgangspunkt ist am einfachsten der Ortskern von Felben-Wellhausen. Von dort führt ein ausgeschilderter Weg den Hang hinauf zum Schloss – laut Outdooractive-Routen rund 500 Meter mit mittlerer Schwierigkeit und einer Gehzeit von etwa 20 Minuten. Wer mehr möchte, kann die Route zu einer längeren Thurtal-Runde oder einer Waldwanderung oberhalb Thundorf ausbauen; auf Komoot ist eine entsprechende Runde mit rund 9,3 km und knapp zwei Stunden Gehzeit dokumentiert.

Die Umgebung des Wellenbergs ist geprägt von Mischwald und Landwirtschaftsland mit Blick ins Thurtal. Für Hunde mit Freude an abwechslungsreichem Gelände ist die Strecke attraktiv – vorausgesetzt, die saisonalen Leinenregeln werden eingehalten.

Leinenpflicht rund um den Wellenberg

Im Kanton Thurgau gilt seit dem 1. Mai 2023 eine gesetzliche Leinenpflicht im Wald und am Waldrand – und zwar jährlich vom 1. April bis zum 31. Juli (§ 3 Abs. 2bis Hundegesetz TG). Die Waldwege rund um den Wellenberg fallen direkt unter diese Regelung. Verstösse werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 geahndet. Die Leinenart ist nicht vorgeschrieben; auch eine Schleppleine gilt als zulässig, solange du sie in der Hand hältst und deinen Hund kontrollieren kannst.

Ausserhalb der Saisonfrist – also von August bis März – gelten keine allgemeinen Leinengebote auf den Waldwegen. Weiterhin anleinpflichtig sind das ganze Jahr über Park-, Schul-, Spiel- und Sportanlagen sowie verkehrsreiche Strassen (§ 3 Hundegesetz TG). Auf dem Privatgelände des Schlosses selbst gelten zusätzlich die Regeln des Eigentümers – was konkret erlaubt ist, erfährst du am besten direkt beim Schloss.

Hundesteuer in Felben-Wellhausen

Wer mit Hund in Felben-Wellhausen wohnt, zahlt jährlich CHF 95.- Hundesteuer für den ersten Hund. Jeder weitere Hund im selben Haushalt wird mit CHF 155.- besteuert. Befreit von der Steuerpflicht sind Hunde unter 5 Monaten, Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps sowie Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen- und Blindenhunde.

Neu angeschaffte Hunde sind innert 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden; dabei ist die Registrierungsbestätigung der nationalen Hundedatenbank AMICUS vorzulegen. Mutationen wie Besitzerwechsel oder Tod des Tieres sind ebenfalls innert 30 Tagen zu melden.

Einen weniger bekannten Vorteil bietet die Gemeinde Halter und Haltern, die freiwillig einen Hundeerziehungskurs besuchen: CHF 50.- der Kurskosten werden auf Vorlage der Kursbestätigung und der Rechnung rückerstattet. Diese Vergütung gilt ausdrücklich nur für freiwillige Kurse – für gesetzlich vorgeschriebene Kurse wird keine Rückerstattung gewährt.

Kurspflicht für grössere Hunde

Wer einen Hund hält, dessen Erwachsenengewicht mindestens 15 Kilogramm beträgt, ist in Felben-Wellhausen verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung einen anerkannten Hundeerziehungskurs zu absolvieren. Der Kurs muss Inhalte wie Leinenführigkeit, allgemeinen Gehorsam und das Verhalten in der Umwelt umfassen; sofern das Alter des Hundes es erlaubt, gehört auch ein Welpenkurs dazu. Den Besuch des Kurses kannst du auf Aufforderung der Gemeindeverwaltung oder des kantonalen Veterinäramtes nachweisen müssen.

Zuständige Behörde und Kontakt

  • Gemeinde Felben-Wellhausen (Hundeanmeldung, Hundesteuer, Kurse): Telefon 058 346 19 02 – ronnie.tanner@felben-wellhausen.ch – felben-wellhausen.ch
  • Schloss Wellenberg / Anfragen Besichtigung: schlosswellenberg.ch – Telefon 052 721 07 36
  • Veterinäramt Kanton Thurgau (Leinenpflicht, Listenhunde): Telefon 058 345 57 30 – veterinaeramt@tg.ch
  • Stiftung Schloss Wellenberg: über schlosswellenberg.ch erreichbar

Anreise

Per Bahn: Der nächste Bahnhof ist Frauenfeld auf der Linie Winterthur-Kreuzlingen. Von Frauenfeld nach Felben-Wellhausen verkehren Busverbindungen; die genauen Verbindungen sind über sbb.ch abrufbar. Per Auto: Parkplatz im Ortskern von Felben-Wellhausen; von dort ist das Schloss in rund 20 Fussminuten erreichbar.

FAQ

Kann ich Schloss Wellenberg mit meinem Hund besichtigen?

Das Schlossgelände ist Privateigentum der Familie Schenkel und nicht frei zugänglich. Für Besichtigungen gibt es keine publizierten Öffnungszeiten. Anfragen nimmt das Schloss jederzeit entgegen – am besten vorab über schlosswellenberg.ch oder telefonisch unter 052 721 07 36 klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Besuch mit Hund möglich ist.

Darf mein Hund auf den Wanderwegen rund um den Wellenberg frei laufen?

Auf den öffentlichen Waldwegen gilt vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (§ 3 Abs. 2bis Hundegesetz TG, Busse CHF 100 bei Verstoss). Ausserhalb dieser Zeit sind die öffentlichen Wanderwege ohne allgemeine Leinenpflicht begehbar. Beschilderungen vor Ort sind immer massgebend.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Felben-Wellhausen?

CHF 95.- pro Jahr für den ersten Hund, CHF 155.- für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt. Diensthunde, Rettungshunde und Blindenhunde sind steuerbefreit. Neue Hunde müssen innert 30 Tagen bei der Gemeinde angemeldet werden.

Gibt es eine Kurspflicht für meinen Hund in Felben-Wellhausen?

Ja, für Hunde ab einem Erwachsenengewicht von 15 Kilogramm ist innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ein anerkannter Hundeerziehungskurs Pflicht. Bei freiwilligem Kursbesuch – also auch für kleinere Hunde – erstattet die Gemeinde CHF 50.- auf Vorlage von Kursbestätigung und Rechnung zurück.

Was ist die Stiftung Schloss Wellenberg?

Die Stiftung wurde 2004 im Rahmen des 800-Jahr-Jubiläums des Schlosses gegründet. Ihr Ziel ist es, die historische Substanz des Schlossgutes zu erhalten und zu fördern – unter anderem durch Unterstützung von Renovationsarbeiten in Absprache mit der Denkmalpflege sowie durch kulturelle Veranstaltungen wie den Historischen Handwerker- und Warenmarkt.

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Herbst|Winter