Ausflugsziel · Regensburg
Hundestrand am Guggenberger See (Nebensee)
Offiziell ausgewiesener Hundestrand am östlichen Nebensee. Klare Zonentrennung: Am Hauptsee ist der Aufenthalt von Hunden während der Badesaison nicht gestattet, am Nebensee dürfen sie frei toben und schwimmen. Ausserhalb des Hundestrandes gilt Leinenpflicht – Beschilderung vor Ort trotzdem beachten.
Quellen: Landkreis Regensburg (Ort) · Verein für Naherholung im Raum Regensburg e.V. (Zonentrennung)