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Frankfurt (Oder) (Kreisfreie Stadt)

Frankfurt (Oder) (Kreisfreie Stadt) KI-generiertes Beispielbild für Frankfurt (Oder). Du kennst diesen Ort? Schick uns dein Foto – wir tauschen es gerne aus.
Schwierigkeit
Leicht
Eintritt
Kostenlos

Hund in Frankfurt (Oder): Was wirklich gilt

Die Oder liegt hier nicht einfach am Rand der Stadt, sie prägt sie. Wer früh mit dem Hund an den Fluss geht, steht an einer Grenze: Auf der anderen Seite beginnt Polen, drüben liegt Słubice. Frankfurt (Oder) liegt im Grundmoränengebiet des Warschau-Berliner Urstromtals. Das formt die Landschaft: flache Auenwiesen nördlich der Stadt, Trockenrasen an den Oderhängen südlich Richtung Lebus, Kiefernwälder dahinter. Keine Alpen, kein Schwarzwald, aber eine stille, eigenwillige Landschaft, die im Morgengrauen nach feuchtem Gras und Sand riecht.

Frankfurt (Oder) ist kreisfreie Stadt im Bundesland Brandenburg. Sie grenzt im Uhrzeigersinn an Treplin und Lebus (beide im Landkreis Märkisch-Oderland), Słubice in Polen, sowie Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Müllrose, Briesen (Mark) und Jacobsdorf (alle im Landkreis Oder-Spree). Für Hundehalter relevant: Es gilt Brandenburger Landesrecht, und die Stadt hat seit 2024 eigene kommunale Regeln geschärft.

Leinenpflicht in Frankfurt (Oder): Was kommunal gilt

Der Kanton, hier das Land Brandenburg, setzt den Rahmen, Frankfurt (Oder) konkretisiert ihn. Eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde gibt es in Brandenburg nicht. Aber: Wo genau du mit deinem Hund laufen kannst, hängt stark vom Ort ab. Im öffentlichen Raum greift die Leinenpflicht an mehreren Stellen.

Innenstadt und öffentliche Bereiche

Der Blick auf die Stadtbrücke, der Wind vom Fluss, klingt entspannt. Trotzdem gilt in der Innenstadt Vorsicht. In umfriedeten oder anderweitig begrenzten, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss der Hund so an der Leine geführt werden, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und darf maximal zwei Meter lang sein. Auch bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen und Volksfesten gilt Leinenpflicht.

In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln hat jeder Hund einen Maulkorb zu tragen. Das gilt auch beim Bus, wer seinen Hund in der Stadtlinie mitnimmt, braucht den Maulkorb.

Wald und Brandenburger Forstrecht

Der Kiefernsandwald östlich der Oder, im August riecht er nach Harz und trockenem Laub. Hier schlägt das Brandenburgische Waldgesetz durch. Zwischen dem 1. April und dem 15. Juli gilt die Brut- und Setzzeit. In dieser Phase sollte der Hund im Wald unbedingt an der Leine bleiben, um Rehkitze und Bodenbrüter zu schützen. Das ist keine Kann-Regel, sondern Jagdrecht – Verstöße können teuer werden. Außerhalb dieser Zeit gilt im Wald keine automatische Leinenpflicht, aber: Hunde dürfen kein Wild jagen oder hetzen.

Naturschutzgebiete in Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder) ist dichter mit Schutzgebieten belegt, als es die Stadtgröße vermuten lässt. Im Stadtgebiet befinden sich sieben ausgewiesene Naturschutzgebiete. Dazu zählt das Naturschutzgebiet „Fledermausquartier Brauereikeller Frankfurt (Oder)“ (1,34 ha) mitten im Zentrum der Stadt, die Ruine einer Brauerei ist eines der größten und wichtigsten Winterquartiere für Fledermäuse in Brandenburg.

Nördlich der Stadt beginnt das FFH-Gebiet „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“. Das Naturschutzgebiet umfasst das Odertal nördlich von Frankfurt (Oder) mit einer vielfältigen Auenlandschaft, strukturreichen Trockenlebensräumen an den Talhängen sowie waldreichen Biotopkomplexen. Das FFH-Gebiet bietet Brut- und Rastplätze für besonders und streng geschützte Wat- und Wasservögel sowie Wiesen- und Gebüschbrüter. Hier gilt: Hunde müssen an der Leine bleiben, von den offiziellen Wegen abzuweichen ist verboten. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 65.000 Euro geahndet werden. Das ist kein Druckfehler.

Gefährliche Hunde in Frankfurt (Oder): Was seit Juli 2024 gilt

Brandenburg hat die Spielregeln geändert. Am 1. Juli 2024 trat die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft. Die neue Verordnung knüpft an die bisherigen Regelungen an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente.

Hunde werden seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr aufgrund ihrer Rasse, sondern aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft. Die Rasseliste ist Geschichte. Nach Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern hat auch Brandenburg die „Liste gefährlicher Hunderassen“ zum 1. Juli 2024 abgeschafft. Ein American Staffordshire Terrier ist damit nicht mehr automatisch „gefährlich“, entscheidend ist sein Verhalten, nicht sein Stammbaum.

Was bleibt: Für Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens von der zuständigen Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft werden, müssen weiterhin besondere Auflagen beachtet werden. Außerhalb des befriedeten Grundstücks sind diese Hunde ständig an einer zwei Meter nicht überschreitenden Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Für das Halten eines behördlich als gefährlich eingestuften Hundes brauchst du eine Erlaubnis vom Amt für Ordnung und Sicherheit Frankfurt (Oder).

Mehr zur Brandenburger Hundehalteverordnung findest du in der Übersicht des Landes Brandenburg sowie im Artikel zu Brandenburg.

Hundesteuer und Anmeldung in Frankfurt (Oder)

Seit Juli 2024 gilt eine neue Pflicht, und Frankfurt (Oder) hat sie direkt umgesetzt. Auch alle bereits vor dem 1. Juli 2024 im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) gehaltenen Hunde müssen beim Amt für Ordnung und Sicherheit angemeldet werden. Das ist ein kommunaler Sonderhinweis: Die bisherige Hundesteueranmeldung beim Steuerbüro reicht nicht mehr aus.

Für die Bearbeitung der Anzeige der Hundehaltung haben die Ordnungsbehörden in Brandenburg eine Verwaltungsgebühr zu erheben. Diese richtet sich nach der Gebührenordnung des MIK (GebOMIK) und beträgt 15 bis maximal 300 Euro. Die Stadt Frankfurt (Oder) erhebt für die einfache Anmeldung ohne erweiterten Klärungsbedarf die Minimalgebühr von 15 Euro.

Zur Umsetzung der neuen Regelungen bei der Ordnungsbehörde haben Hundehalter eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2025 erhalten. Ab dem 1. Februar 2025 gilt die Nichtanmeldung als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer noch nicht angemeldet ist, sollte das sofort nachholen.

Zusätzlich zur Anmeldung beim Ordnungsamt läuft die Hundesteuer separat über die Stadtkämmerei. Die neue Hundesteuersatzung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, die bisherige Satzung vom 1. September 2023 wurde gleichzeitig aufgehoben. Aktuelle Steuersätze erfährst du direkt bei der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), im Online-Formular für die Hundemeldung.

Seit der neuen Verordnung muss jeder Hund, der älter als acht Wochen ist, mit einem Mikrochip-Transponder dauerhaft gekennzeichnet werden. Halter müssen die Haltung des Hundes unverzüglich bei der örtlichen Meldungsbehörde anzeigen.

Die besten Routen in Frankfurt (Oder), mit korrekter Rechtslage

Oderdeich und Auenwiesen nördlich der Stadt

Morgens, wenn der Nebel noch flach über den Auenwiesen liegt und die polnische Seite grau hinter dem Fluss verschwindet, das ist der Deichweg nördlich von Frankfurt (Oder) auf seiner besten Seite. Die Überschwemmungsdynamik im Odertal wird durch einen Leitdeich eingeschränkt, der Ende der 1990er Jahre ausgebaut und mit einem Asphaltweg versehen wurde. Dieser Deichweg ist gut begehbar.

Wichtig: Du bewegst dich am Rand des FFH-Gebiets „Odertal Frankfurt-Lebus“. Große Teile des Gebiets werden von wechselfeuchtem Auengrünland eingenommen. Das Gebiet bietet Brut- und Rastplätze für besonders und streng geschützte Wasser- und Wiesvögel. Leine bleibt dran, Wege nicht verlassen, das ist die Bedingung, damit es für alle klappt. Die genaue Schutzgebietsabgrenzung und aktuelle Beschilderung findest du vor Ort oder beim Natura-2000-Portal Brandenburg.

Lennépark und Stadtmitte

Wer keinen langen Weg braucht, findet ihn mitten in der Stadt. Vom Bahnhof aus kann man durch die Stadt und den Lennépark wandern. Der Lennépark ist eine kleine grüne Lunge mitten in Frankfurt (Oder). Eine der Sehenswürdigkeiten ist eine Kaskade, ein kleiner Wasserfall, der vor ca. 150 Jahren von Lenné nach oberitalienischem Vorbild entworfen wurde. Im Park gilt Leinenpflicht nach Brandenburger Recht (Park- und Grünanlagen, § 3 HundehV). Auf Kinderspielplätzen sind Hunde verboten.

Direkt daneben: die Oderpromenade. An der Oder sind wochentags nur einige Jogger und Gassigeher unterwegs. Das hat seinen Reiz. Leine anlegen, Blick auf den Fluss, Słubice auf der anderen Seite, ein kurzer Spaziergang, der kaum mehr braucht.

Booßener Teiche und Altzeschdorfer Mühlenfließ

Im Norden der Stadt, hinter dem Ortsteil Booßen, öffnet sich eine andere Landschaft. Das Booßener Teichgebiet ist etwas uriger, es handelt sich um Fischzuchtteiche, die auch abgelassen sein können. Kein Postkarten-Idyll, aber echte Natur: Reiher, Kormorane, Stille. In Booßen am Ende des Teichgebietes kann man direkt frischen Fisch beim Fischzüchter kaufen.

Das Altzeschdorfer Mühlenfließ folgt dem Tal dahinter. Das Altzeschdorfer Mühlenfließ wurde in den vergangenen Jahren renaturiert. Durch das Fließ gibt es keine klassischen Wanderwege, sondern eine normalerweise wenig befahrene schmale Asphaltstraße. Das Gebiet grenzt an Naturschutzgebiete – Leine anlegen, Beschilderung beachten.

Oderberge bei Lebus – Trockenrasen und Panorama

Wer bereit ist, etwas zu fahren, findet südlich der Stadt eine der interessantesten Landschaften der Region. Die Oderberge erstrecken sich südlich der Ortschaft Lebus und repräsentieren einen markanten Steilabfall der Ostbrandenburgischen Platte zum Odertal. Die Vegetation ist durch großflächige kontinentale Trockenrasen geprägt. Im Frühjahr blühen an den pontischen Hängen südlich von Lebus Adonisröschen, für Mitteleuropa seltene Pflanzen, die die Oderhänge in kräftiges Gelb tauchen.

Das Gebiet ist Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet. Leine anlegen, Wege nicht verlassen, das steht außer Frage. Die Schutzverordnung (NSG „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“) ist verbindlich. Aktuelle Weginformationen bietet die Tourist-Information Oderbruch und Lebuser Land.

Was in Frankfurt (Oder) anders ist als im Rest Brandenburgs

Frankfurt (Oder) ist kreisfreie Stadt, das bedeutet: keine Kreisverwaltung zwischen dir und der kommunalen Behörde. Das Amt für Ordnung und Sicherheit ist direkt zuständig, sowohl für die Hundemeldung nach HundehV als auch für Fragen zu gefährlichen Hunden.

Was die Stadt von vielen anderen Brandenburger Kommunen unterscheidet: die hohe Dichte an Schutzgebieten direkt im Stadtgebiet und an der Stadtgrenze. Sieben Naturschutzgebiete innerhalb der Stadtgrenzen sind für eine Stadt mit rund 58.000 Einwohnern ungewöhnlich viel. Das hat Konsequenzen beim Gassi gehen, Hunde an der Leine, Wege nicht verlassen, Schutzzone respektieren. Wer das beherzigt, hat viel Raum. Wer es ignoriert, riskiert Bußgelder im fünfstelligen Bereich.

Ein weiterer Sonderfall: Da die von der städtischen Kämmerei zwecks Anmeldung zur Hundesteuer erhobenen Daten nicht alle laut neuer Hundehalterverordnung erforderlichen Angaben beinhalteten, ist es zwingend erforderlich, auch alle bereits vor dem 1. Juli 2024 in Frankfurt (Oder) gehaltenen Hunde beim Amt für Ordnung und Sicherheit anzumelden. Viele Halter haben das noch nicht getan. Seit dem 1. Februar 2025 ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen Hund in Frankfurt (Oder) neu anmelden, obwohl er schon zur Hundesteuer gemeldet ist?

Ja, wenn du ihn nicht schon nach der alten Hundehalterverordnung beim Ordnungsamt angemeldet hast. Die von der städtischen Kämmerei erhobenen Steuerdaten enthalten nicht alle nach der neuen Hundehalterverordnung erforderlichen Angaben. Hunde, die bereits aufgrund der früheren Hundehalterverordnung beim Amt für Ordnung und Sicherheit angemeldet sind, also Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder ab 20 kg Gewicht sowie frühere Rasselisten-Hunde, müssen nicht erneut angezeigt werden. Alle anderen müssen die Anzeige nachholen. Das Online-Formular der Stadt Frankfurt (Oder) steht bereit.

Gilt in Brandenburg noch eine Rasseliste?

Nein. Hunde werden seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr aufgrund ihrer Rasse, sondern aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft. Rassen wie American Staffordshire Terrier oder Bullterrier stehen nicht mehr automatisch auf einer Liste. Wird ein Hund jedoch durch sein Verhalten, etwa nach einem Beißvorfall, behördlich als gefährlich eingestuft, gelten für ihn weiterhin Leinenpflicht, Maulkorb und Erlaubnispflicht.

Darf mein Hund im Lennépark oder auf der Oderpromenade frei laufen?

Im Lennépark gilt Leinenpflicht, er ist eine umfriedete oder eingegrenzte Grünanlage nach der Brandenburger Hundehalteverordnung. Auf der Oderpromenade kommt es auf die genaue Örtlichkeit an: Offizielle Hinweisschilder vor Ort geben Auskunft. Freies Laufen ist nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten erlaubt. Aktuelle Informationen zu Auslaufzonen gibt das Amt für Ordnung und Sicherheit der Stadt Frankfurt (Oder).

Was kostet die Verwaltungsgebühr für die Hundeanmeldung in Frankfurt (Oder)?

Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung der Hundehaltungsanzeige beträgt nach der Gebührenordnung des MIK 15 bis maximal 300 Euro. Die Stadt Frankfurt (Oder) erhebt für die einfache Anmeldung ohne erweiterten Klärungsbedarf die Minimalgebühr von 15 Euro. Hinzu kommt die Hundesteuer, deren aktueller Satz seit der neuen Hundesteuersatzung vom 1. Januar 2025 gilt. Den genauen Betrag erfährst du bei der städtischen Kämmerei oder auf der Webseite der Stadt.

Quellen

Saisonale Hinweise

Beste Jahreszeit: Frühling|Sommer|Herbst