Wenn Nähe Stabilität schafft und Standards entscheiden
Wenn Opfer sexualisierter Gewalt aussagen, ist der Gerichtssaal kein neutraler Ort. Für traumatisierte Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Erwachsene bedeutet die Situation häufig eine erneute Belastung. In mehreren Ländern werden deshalb speziell ausgebildete Hunde eingesetzt, die während Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen ruhig neben der betroffenen Person liegen. In Baden-Württemberg wurde jüngst ein strukturiertes Qualifizierungsprogramm für solche Hunde und ihre Hundeführer abgeschlossen – initiiert u. a. mit Beteiligung von PräventSozial.
Die Idee: Wenn Stress sinkt, steigt die Aussagefähigkeit – und damit die Qualität der Beweisaufnahme. Doch wie belastbar ist diese Annahme wissenschaftlich? Und was bedeutet der Einsatz für die Hunde selbst?
Vorweg aus meiner Sicht, warum Vernehmungsbegleithunde aus meiner Sicht gefördert werden sollten
Ich halte Vernehmungsbegleithunde für eine sehr wertvolle Entwicklung im Justizkontext. Wenn ein Mensch vor Gericht über ein traumatisches Erlebnis sprechen muss, steht er unter enormem innerem Druck – allein die Atmosphäre eines Gerichtssaals kann überwältigend sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass bereits der ruhige Körperkontakt zu einem Hund – das Streicheln von Fell, das gleichmässige Atmen neben sich – helfen kann, das eigene Nervensystem zu stabilisieren.
Nach unserer Erfahrung mit tiergestützten Umgebungen wirkt ein Hund oft wie ein emotionaler Anker: Er bewertet nicht, er unterbricht nicht, er stellt keine Fragen. Diese stille Präsenz kann es erleichtern, Erlebtes klarer und strukturierter zu schildern. Wenn Betroffene zur Ruhe finden, profitiert nicht nur die einzelne Person, sondern auch das Verfahren selbst – weil Aussagen differenzierter und nachvollziehbarer werden.
Vorausgesetzt, Ausbildung, Einsatzprotokoll und Tierschutzstandards sind professionell umgesetzt, halte ich die Förderung von Vernehmungsbegleithunden für einen sinnvollen Beitrag zu Opferschutz, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvoller Mensch-Hund-Arbeit.
Stress, Trauma und Aussagefähigkeit
Traumatische Erfahrungen beeinflussen Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Emotionsregulation. In forensischen Interviews können Angst, Scham oder Dissoziation die verbale Ausdrucksfähigkeit einschränken. Hier setzt die tiergestützte Unterstützung an.
Mehrere Studien aus Nordamerika untersuchten Assistenzhunde in Gerichtsumgebungen. Dabei stellte sich raus:
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Tiergestützte Interventionen kann bei bei traumatisierten Kindern Angstwerte reduzieren.
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Verbesserte Kooperationsbereitschaft und geringere physiologische Stressanzeichen bei Kindern in forensischen Interviews.
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Konsistent blutdrucksenkende Effekte und reduzierte Cortisolwerte bei Mensch-Hund-Interaktion.
Neurobiologisch wird unter anderem eine verstärkte Oxytocin-Ausschüttung festgestellt. Oxytocin steht im Zusammenhang mit Bindung und sozialer Sicherheit.
Durch Studien wird belegt, dass vor allem Stressreduktion und emotionale Stabilisierung, keine inhaltliche Veränderung der Aussage mitbringt.
Internationale Praxis: Von den USA nach Europa
In den USA sind Gerichts- oder „Courthouse Dogs“ seit den 2000er-Jahren etabliert. Organisationen wie die Courthouse Dogs Foundation arbeiten mit speziell ausgebildeten Hunden, die dauerhaft an Staatsanwaltschaften oder Gerichten angebunden sind. Die Hunde bleiben während der Aussage passiv, meist liegend, und dürfen keine aktive Interaktion initiieren.
Gerichte prüfen dort regelmäßig, ob durch die Anwesenheit eines Hundes die Waffengleichheit im Verfahren gewahrt bleibt. Mehrere Urteile bestätigen die Zulässigkeit, sofern:
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Der Hund neutral bleibt
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Der Richter den Einsatz genehmigt
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Die Verteidigung informiert ist
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Die Anwesenheit dokumentiert wird
In Skandinavien existieren vergleichbare Programme in Pilotform.
Deutschland: Wissenschaftliche Grundlage und strukturelle Herausforderungen
Eine zentrale deutschsprachige Forschungsarbeit entstand an der Tierärztliche Hochschule Hannover (2008–2010). Ziel war die Entwicklung eines spezifischen Ausbildungsprogramms für polizeiliche Vernehmungsbegleithunde.
Die Ergebnisse sind differenziert:
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Kein getesteter Hund war ohne Training uneingeschränkt geeignet.
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Systematische Desensibilisierung und Gegenkonditionierung waren essenziell.
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Fluchtverhalten oder Überlastung galten als klare Ausschlusskriterien.
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Fehlende strukturelle Trainingsbedingungen (Räume, Zeitkontingente, Integration in den Dienstplan) limitierten die Ausbildung deutlich.
Besonders relevant ist die Feststellung, dass Hunde in emotional hoch aufgeladenen Situationen weiterhin Unsicherheitsanzeichen zeigten, wenn Training und institutionelle Unterstützung nicht ausreichten.
Diese Ergebnisse relativieren die Vorstellungen vom „natürlich beruhigenden Hund“. Professionelle Standards entscheiden über Gelingen oder Scheitern.
Physiologische Wirkung – Was ist sicher?
Die Effekte der Mensch-Hund-Interaktion sind gut untersucht:
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Herzfrequenz- und Blutdrucksenkung (Beetz et al., 2012)
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Stresshormon-Reduktion in experimentellen Umgebungen
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Aktivierung sozialer Bindungsmechanismen (Nagasawa et al., 2015)
Wichtig ist jedoch die Kontextabhängigkeit: Positive Effekte zeigen sich primär bei freiwilliger Interaktion und vorhandener Affinität zu Hunden. Bei Angst vor Hunden kann der Effekt ins Gegenteil kippen.
Tierschutz: Belastungsgrenzen erkennen
Ein Gerichtssaal ist für Hunde kein neutraler Ort. Emotionale Ausbrüche, weinende Personen, Spannung zwischen Anklage und Verteidigung – all das kann Stress auslösen.
Die Dissertation aus Hannover beschreibt Fluchtversuche einzelner Hunde als Ausdruck von Überforderung. Daraus ergeben sich klare tierschutzfachliche Anforderungen:
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Begrenzte Einsatzdauer
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Rückzugsmöglichkeiten
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Klare Abbruchsignale
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Regelmässige tierärztliche Kontrolle
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Dokumentation von Stressindikatoren
Nach unserer Einschätzung ist die Institutionalisierung – also feste Ausbildungsmodule, Supervision und organisatorische Verankerung – der entscheidende Faktor für einen verantwortbaren Einsatz.
Juristische Abwägung: Fairness und Objektivität
Kritische Stimmen argumentieren, ein Hund könne Sympathie erzeugen und indirekt die Glaubwürdigkeit der aussagenden Person erhöhen. Studien deuten jedoch darauf hin, dass ein passiv liegender Hund keinen signifikanten Einfluss auf die Bewertung durch Richter oder Geschworene hat, sofern er neutral bleibt.
Rechtlich wird der Einsatz als unterstützende Maßnahme zum Schutz vulnerabler Zeug:innen betrachtet – vergleichbar mit Sichtschutzwänden oder Videovernehmungen.
Zwischen Empathie und Professionalität
Vernehmungsbegleithunde sind kein Symbolprojekt, sondern ein sensibles Instrument im Spannungsfeld von Trauma, Recht und Tierethik. Die vorhandene Informationen sprechen für stressmindernde Effekte bei Betroffenen. Gleichzeitig zeigt die wissenschaftliche Analyse klar: Ohne strukturelle Rahmenbedingungen und tierschutzgerechte Ausbildung ist der Einsatz nicht vertretbar.
Die Weiterentwicklung in Deutschland – insbesondere durch strukturierte Qualifizierungsprogramme – markiert einen wichtigen Schritt. Entscheidend bleibt, dass der Hund nicht als emotionales Hilfsmittel instrumentalisiert wird, sondern als professionell ausgebildeter Partner in einem klar definierten Setting arbeitet.
Quellen mit Links
- Beetz, A., Uvnäs-Moberg, K., Julius, H., & Kotrschal, K. (2012): Psychosocial and psychophysiological effects of human-animal interactions.
- Krause-Parello, C. A., & Gulick, E. E. (2015): Forensic interviews and facility dogs.
- Nagasawa, M. et al. (2015): Oxytocin-gaze positive loop and the coevolution of human-dog bonds.
- O’Haire, M. E. et al. (2015): Animal-assisted intervention for trauma in children.
- Knipf, S. (2008): Anforderungsprofil für den polizeilichen Vernehmungsbegleithund. Publikationsübersicht Stiftung TiHo Hannover: (Dort über die Suchfunktion nach „Knipf Vernehmungsbegleithund“ suchen.)
- Dissertation (2008–2010): Entwicklung eines speziellen Ausbildungsprogramms für den polizeilichen Vernehmungsbegleithund. Tierärztliche Hochschule Hannover.
- Informationen zum aktuellen Qualifizierungsprogramm (Baden-Württemberg): PräventSozial – Tätigkeitsfeld Tiergestützte Pädagogik.





