Die Hundesteuer ist ein wichtiger Bestandteil eines verantwortungsbewussten Haustierbesitzers und es ist wichtig zu wissen, wie sie genau funktioniert. Wir widmen uns heute allen Fragen rund um das vielfach leidige Thema Hundesteuer.
Was genau ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine Anmeldegebühr. Sie soll dazu beitragen, gemeindebezogene Kosten der Hundehaltung auszugleichen, zum Beispiel für Hundeparks, das Entsorgen von Hundekot an öffentlichen Plätzen und andere öffentliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hunden.
Wie viel kostet die Hundesteuer?
Die genaue Höhe der Hundesteuer, die du zahlst, hängt normalerweise von nur zwei Faktoren ab.
- Anzahl der Hunde (der pauschale Steuersatz erhöht sich ab dem 2. Tier)
- Listenhund Ja oder Nein (hier bestehen teils grosse Unterschiede bei den einzelnen Gemeinden)
Richtwert: In Frankfurt am Main kostet die Hundesteuer 102 Euro für nicht gelistete Rassen. In Berlin liegen die Kosten bei 120 Euro. Es handelt sich dabei um jährliche Beträge.
Wie melde ich meinen Hund an?
Im Normalfall stellt jede Gemeinde ein steuerliches Anmeldeformular für die Hundesteuer bereit. Informiere dich am besten auf der Homepage deiner Gemeinde oder beim Stadt-/Bürgeramt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du bzw. dein Hund eine Steuermarke.
In der Regel fragen die zuständigen Ämter folgende Informationen von dir ab:
- Deinen vollständigen Namen sowie Wohnanschrift
- Rasse, Alter und Name deines Hundes
- Datum, seit dem du Halter des Hundes bist
- Bankverbindung/Erteilung eines SEPA-Mandats zur Abbuchung der erhobenen Hundesteuer
- Ausnahmeregelung bei Listenhunden: vorzulegender Sachkundenachweis
Ausnahmeregelungen und Befreiung von der Hundesteuer
In ganz bestimmten Fällen und teilweise ebenfalls Gemeinde-abhängig gibt es die Möglichkeit, sich von der Hundesteuer befreien zu lassen.
- Ausgebildete Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis sind in der Regel von der Steuer befreit. Die Befreiung funktioniert jedoch meistens nur in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis.
- Spezifische Arbeitshunde, beispielsweise zertifizierte Rettungshunde, sind von der Steuer befreit, sofern sie für den Schutz der zivilen Bevölkerung dienen.
- Die gewerbliche Hundehaltung ist normalerweise steuerfrei. Dazu zählen auch Jagdhunde, die von Berufsjägern oder Forstbeamten eingesetzt werden.
- Vielerorts gibt es eine zeitlich befristete Befreiung von der Hundesteuer, wenn du einen Hund aus einem örtlichen Tierheim adoptierst.
Wie melde ich meinen Hund um oder ab?
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Ab- bzw. Ummeldung der Hundesteuer erforderlich machen. Dazu zählen beispielsweise Umzug, Halterwechsel oder der traurige Fall, wenn der Hund verstirbt.
Die entsprechenden Formulare findest du üblicherweise genau dort, wo du auch das Anmeldeformular erhalten hast, nämlich auf der Homepage deiner Gemeinde oder im örtlichen Bürgeramt. Für eine Ummeldung, sei es für den Wohnort oder auf einen neuen Halter, sind dieselben Informationen (Name, Anschrift usw.) nötig. Im Todesfall benötigt das Amt die Sterbeurkunde des Hundes.
Bussgelder und Strafen rund um die Hundesteuer
Wo steuerliches Recht waltet, sind Bussgelder und Strafen oft nicht weit. Das ist leider auch bei der Hundesteuer so. Die Höhe der Strafgebühren oder Sanktionen ist ebenfalls gemeindeabhängig.
- Normales Mahnverfahren über Mahngebühren bis hin zur Kontenpfändung im Falle von Nichtzahlung der Steuer.
- Da es sich um eine Steuer und somit Steuerrecht handelt, sind Strafgebühren für verspätete bzw. Nichtzahlung teils sehr empfindlich. Anhaltende Nichtzahlung führt in seltenen/schweren Fällen sogar zur Haftstrafen.
- Bussgelder im Falle von Nichttragen der Steuermarke.
- Wir hörten von besonderen Ausnahmefällen, in denen Hunde aufgrund fehlenden Nachweisen zur Hundesteuer beschlagnahmt und ins örtliche Tierheim verbracht wurden. Dies dürfte aber nur dann passieren, wenn der Hund allein (Halter nicht auffindbar) und ohne Steuermarke aufgegriffen wird.