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Berlin hat eines der ausführlichsten Hundegesetze Deutschlands. Es gibt ein zentrales Hunderegister, eine Pflichtversicherung für alle Hunde, ein Sachkundenachweis-System und eine stadtweit geltende Leinenpflicht. Gleichzeitig zeigen die Zahlen: Nur ein kleiner Bruchteil der Berliner Hundehalter hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich von dieser Leinenpflicht befreien zu lassen. Was hinter diesem Widerspruch steckt – und was für deinen Alltag in der Hauptstadt tatsächlich gilt – erfährst du hier.

Das Berliner Hundegesetz: Ein eigenes Landesgesetz, drei Verordnungen

Anders als Bayern oder Baden-Württemberg hat Berlin die Hundehaltung in einem eigenständigen Landesgesetz geregelt. Das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG) trat am 22. Juli 2016 in Kraft und wurde seitdem viermal geändert. Es wird durch zwei Rechtsverordnungen ergänzt: Die Hundegesetz-Durchführungsverordnung (HundeG-DVO), die seit dem 1. Januar 2019 gilt, regelt die Details zum Sachkundenachweis und zum Hunderegister. Die Gefährliche-Hunde-Verordnung (GefHuVO) vom 22. August 2016 legt fest, welche Rassen in Berlin als gefährlich eingestuft werden.

Diese Struktur hat einen praktischen Vorteil: Änderungen an der Rasseliste lassen sich per Verordnung vornehmen, ohne das gesamte Gesetz anfassen zu müssen. Das spielt angesichts der laufenden politischen Reformdebatte eine Rolle.

Hundesteuer in Berlin: Einheitlich, ohne Kampfhundezuschlag

Die Berliner Hundesteuer ist in einem eigenen Landesgesetz geregelt – dem Hundesteuergesetz (HuStG BE) – und gilt damit einheitlich für das gesamte Stadtgebiet. Der Jahresbetrag beträgt 120 Euro für den ersten Hund und 180 Euro für jeden weiteren Hund.

Was Berlin von vielen anderen Städten unterscheidet: Das Berliner Hundesteuergesetz sieht keine erhöhte Besteuerung für als gefährlich eingestufte Hunde vor. Ein Pitbull-Halter zahlt dieselben 120 Euro wie der Halter eines Labradors. Das ist bundesweit ungewöhnlich – in Städten wie Nürnberg werden für Kampfhunde ohne Negativzeugnis mehr als 1.000 Euro fällig.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wer seinen Hund im Berliner Hunderegister anmeldet, hat damit gleichzeitig die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt erledigt. Ebenfalls seit Jahresbeginn 2024 entfällt die Pflicht zur Hundesteuermarke – das Halsband bleibt leer. Gleichwohl muss der Hund nach wie vor einen Mikrochip tragen und beim Hunderegister registriert sein.

Anmelden musst du deinen Hund innerhalb eines Monats nach der Aufnahme in den Haushalt. Welpen müssen bis spätestens zum vierten Lebensmonat angemeldet sein. Hunde aus Tierheimen sind im ersten Kalenderjahr von der Steuer befreit. Wer aus wirtschaftlichen Gründen die Steuer nicht aufbringen kann, kann beim Finanzamt formlos einen Erlass beantragen.

Leinenpflicht: Überall – mit einer Ausnahme, die kaum jemand nutzt

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Berlin eine allgemeine Leinenpflicht. Jeder Hund muss im gesamten Stadtgebiet – auf Straßen, Plätzen, in Parks, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln – an einer Leine geführt werden, die nicht länger als zwei Meter ist. Ausnahmen gelten nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und Freilaufflächen, von denen es in Berlin mehrere Dutzend gibt.

Das Gesetz sieht jedoch eine Befreiungsmöglichkeit vor: Wer eine Sachkundebescheinigung besitzt, darf seinen Hund auf unbelebten Straßen, Plätzen und Brachflächen freilaufen lassen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil – 30 Multiple-Choice-Fragen aus einem festen Fragenkatalog zu Haltung, Sozialverhalten, Körpersprache und Pflege, Bestehensgrenze 70 Prozent – und einem praktischen Teil. Sie wird von anerkannten Sachverständigen abgenommen; eine Liste dieser Sachverständigen ist über die Ordnungsämter der Bezirke abrufbar.

Hier liegt das eigentliche Berliner Phänomen: Im Jahr 2024 wurden stadtweit lediglich 221 Sachkundebescheinigungen ausgestellt. In einer Stadt mit Hunderttausenden gemeldeten Hunden ist das verschwindend wenig. Die allgemeine Leinenpflicht gilt damit im Alltag für die überwältigende Mehrheit aller Berliner Hundehalter ohne Ausnahme.

Ausgenommen von der Leinenpflicht sind lediglich Halter, die ihren Hund nachweislich bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben – sie genießen Bestandsschutz. Außerdem gelten Tierärzte und Diensthundeführer von Gesetzes wegen als sachkundig. Wer einen anderen Menschen mit dem Ausführen des Hundes beauftragt, überträgt diese Befreiung nicht: Sie gilt nur für die Halterin oder den Halter persönlich sowie im selben Haushalt lebende Personen.

Wo Hunde in Berlin grundsätzlich verboten sind

Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten und an öffentlichen Badestellen sowie auf als solche gekennzeichneten Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden – auch nicht angeleint. Das gilt unabhängig von Rasse, Größe und Sachkunde. In öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG müssen Hunde stets angeleint sein; bei erkennbarer Gefährlichkeit kann der Maulkorb verlangt werden.

Hundehaftpflicht: Pflicht für alle – nicht nur für Listenhunde

Berlin ist eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, das eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung für alle Halter – unabhängig von Rasse oder Größe – gesetzlich vorschreibt. Nach § 14 HundeG muss die Versicherung ab Beginn der Haltung bestehen und eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall umfassen. Die vereinbarte Selbstbeteiligung darf 500 Euro pro Versicherungsjahr nicht übersteigen.

Wer seinen Hund beim Hunderegister anmelden möchte, muss einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne Nachweis keine Anmeldung – und ohne Anmeldung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Mikrochip, Hunderegister, Erwerbsbescheinigung: Was sonst noch gilt

Alle in Berlin gehaltenen Hunde müssen nach dem dritten Lebensmonat dauerhaft mit einem fälschungssicheren Transponder (Mikrochip) gemäß ISO-Norm gekennzeichnet sein. Die Registrierung beim Berliner Hunderegister ist verpflichtend und kann online, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung kostet 17,50 Euro online oder 26,50 Euro auf schriftlichem Weg.

Neu seit 2016: Wer einen Hund abgibt oder verkauft, muss dem Erwerber eine schriftliche Erwerbsbescheinigung ausstellen, aus der Rasse, Identität und Sachkunde des Verkäufers hervorgehen. Das war eine direkte Reaktion auf den grassierenden illegalen Welpenhandel über Autobahnraststätten, der vor allem Hunde aus Osteuropa betraf.

Listenhunde in Berlin: Was heute gilt – und was sich ändern könnte

Die Berliner Rasseliste umfasst derzeit drei Rassen und deren Kreuzungen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier. Wer einen dieser Hunde hält, muss ihn unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt anmelden. Innerhalb von drei Wochen ist ein Führungszeugnis zu beantragen; innerhalb von acht Wochen müssen Sachkundenachweis, Wesenstest und Haftpflichtversicherungsnachweis vorliegen.

Gefährliche Hunde müssen ab dem siebten Lebensmonat außerhalb des eigenen Grundstücks einen beißsicheren Maulkorb tragen und stets an einer höchstens zwei Meter langen, reißfesten Leine geführt werden. Diese besondere Leinenpflicht kann im Einzelfall auf Antrag vom Ordnungsamt aufgehoben werden, wenn keine konkreten Gefahren vom Hund ausgehen. Gefährliche Hunde dürfen in Berlin nur von Personen über 18 Jahren geführt werden.

Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist nach tierärztlicher Einschätzung möglich. Auf Antrag stellt das Ordnungsamt in diesem Fall eine grüne Plakette aus, die der Hund am Halsband tragen muss.

Im Berliner Tierheim warten derzeit etwa 50 Listenhunde auf eine Vermittlung – das entspricht rund jedem vierten Hund im Tierheim. Der Berliner Tierschutzverein hat die Abschaffung der Rasseliste im April 2025 ausdrücklich gefordert und dabei auf die wissenschaftliche Unhaltbarkeit der Einstufung nach Rasse hingewiesen. CDU und SPD haben die Abschaffung bereits im Koalitionsvertrag 2023 vereinbart. Stand März 2026 befinden sich die Prüfungen noch in einem frühen Stadium; konkrete Gesetzesänderungen stehen aus.

Aus Tierschutzperspektive ist der aktuelle Zustand problematisch: Hunde, die nie auffällig geworden sind, haben durch die rassebasierte Einstufung erheblich schlechtere Vermittlungschancen. Das belastet Tierheime und betroffene Halter gleichermaßen. Die Diskussion um einen verpflichtenden Hundeführerschein für alle Halter als Ausgleich für eine rasseneutrale Regelung verdient Aufmerksamkeit – nicht als Zusatzaufwand, sondern als Chance für mehr tatsächliche Sachkunde in der Berliner Hundehaltung.

Praktische Checkliste für Hundehalter in Berlin

  • Hund innerhalb eines Monats beim Berliner Hunderegister anmelden – das gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung
  • Gültige Hundehaftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. Euro Deckung, max. 500 Euro Selbstbeteiligung) vor der Anmeldung abschließen
  • Mikrochip-Kennzeichnung nach dem dritten Lebensmonat sicherstellen
  • Im gesamten Stadtgebiet anleinen – Ausnahmen nur in ausgewiesenen Freilaufflächen
  • Sachkundeprüfung ablegen, wenn Freilauf auf unbelebten Straßen und Plätzen gewünscht ist
  • Bei Listenhunden: unverzüglich beim Ordnungsamt anmelden, Führungszeugnis, Wesenstest und Sachkundenachweis innerhalb der gesetzlichen Fristen einreichen
  • Kotbeutel immer dabei haben – das Fehlen ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit

FAQ

Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?

120 Euro jährlich für den ersten Hund, 180 Euro für jeden weiteren. Kampfhunde werden in Berlin nicht gesondert besteuert – das Berliner Hundesteuergesetz kennt keine erhöhten Sätze für bestimmte Rassen. Hunde aus Tierheimen sind im ersten Kalenderjahr von der Steuer befreit.

Muss mein Hund in Berlin immer an die Leine?

Ja, grundsätzlich. Seit dem 1. Januar 2019 gilt eine allgemeine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ausnahmen gelten in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten sowie für Halter, die eine Sachkundebescheinigung besitzen oder ihren Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben. Die Befreiung gilt nur für die Person, die den Hund führt – nicht für andere, die das Tier ausführen.

Was ist der Sachkundenachweis und brauche ich ihn?

Der Sachkundenachweis ist eine freiwillige Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Wer ihn besteht, darf seinen Hund auf unbelebten Straßen, Plätzen und Brachflächen von der Leine lassen. Er ist nicht verpflichtend – wer jedoch Freilauf außerhalb ausgewiesener Flächen möchte, kommt ohne ihn nicht weiter. Abgenommen wird die Prüfung von anerkannten Sachverständigen; eine Liste gibt es bei den Bezirks-Ordnungsämtern.

Brauche ich für meinen Hund in Berlin eine Haftpflichtversicherung?

Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben – für jeden Hund, unabhängig von Rasse oder Größe. Die Mindestdeckungssumme beträgt eine Million Euro je Versicherungsfall (§ 14 HundeG). Ohne Versicherungsnachweis ist eine Anmeldung im Hunderegister nicht möglich.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Wer einen Hund nicht beim Hunderegister anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Das Ordnungsamt kann außerdem Hundesteuer für bis zu vier Jahre rückwirkend einfordern.

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