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Bremen ist das hundeveRRückteste Bundesland Deutschlands: Mit rund 14.700 Hunden je 100.000 Einwohner hat kein anderes Bundesland eine höhere Hundedichte. Gleichzeitig hat die Bremische Bürgerschaft im Juni 2025 ein grundlegend neues Hundegesetz beschlossen, das ab dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Wer sich danach in Bremen oder Bremerhaven einen Hund anschafft, kommt an der Sachkundeprüfung nicht vorbei. Und eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung gilt dann für alle – nicht nur für Halter gefährlicher Hunde.

Das neue Bremer Hundegesetz: Was ab Juli 2026 gilt

Die Bremische Bürgerschaft hat am 18. Juni 2025 mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition sowie CDU und weiterer Abgeordneter das neue Gesetz über das Halten von Hunden beschlossen. Es wurde am 24. Juni 2025 im Gesetzblatt veröffentlicht (GBl. S. 598) und tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Hintergrund war ein schwerer Beißvorfall im November 2023, bei dem ein Rottweiler in Bremen einer Sechsjährigen in den Kopf gebissen und sie schwer verletzt hatte. Allein zwischen 2021 und 2023 wurden in Bremen 150 Beißvorfälle mit Personenschäden registriert.

Das neue Gesetz führt vier wesentliche Neuerungen ein:

Hundeführerschein (Sachkundeprüfung): Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Personen, die erstmals einen Hund anschaffen, vor der Aufnahme des Hundes eine theoretische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung mit dem eigenen Hund ist innerhalb des ersten Jahres nach der Anschaffung zu bestehen. Wer bereits vor dem Stichtag 1. Juli 2026 einen Hund hält, ist von dieser Pflicht ausgenommen – der Bestandsschutz gilt ausdrücklich. Auch Tierärzte, Halter von Blindenhunden und Personen mit einer anerkannten Jagdhundeprüfung sind von der Prüfung befreit.

Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung: Das neue Gesetz verpflichtet alle Hundehalter – unabhängig von Rasse oder Größe – zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Bislang galt diese Pflicht nur für Halter gefährlicher Hunde. Mit dem neuen Gesetz schließt sich Bremen den strengeren Stadtstaaten an, die eine allgemeine Versicherungspflicht kennen.

Chip- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen künftig mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem zentralen Register erfasst sein.

Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Wer einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchte, braucht eine behördliche Genehmigung. Diese Pflicht war im bisherigen Gesetz bereits verankert und wird im neuen Gesetz fortgeführt.

Die Rasseliste bleibt trotz des neuen Gesetzes vorerst bestehen. Innensenator Ulrich Mäurer erklärte dazu, man habe sich bewusst für eine differenzierte Lösung entschieden und werde die Wirksamkeit der Liste fortlaufend prüfen. Der Bremer Tierschutzverein begrüßt den Hundeführerschein, drängt aber weiterhin auf eine differenziertere Betrachtung der Rasseliste. Aus fachlicher Sicht ist das ein legitimer Hinweis: Wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Beißrisiko stärker von Erziehung und Haltungsbedingungen abhängt als von der Rasse.

Was heute bereits gilt: Leinenpflicht und Regelungen im Überblick

Das bis Juni 2025 geltende Hundegesetz (zuletzt geändert durch das neue Gesetz vom 24. Juni 2025) regelt bereits eine Reihe von Pflichten für alle Bremer Hundehalter. Eine allgemeine Leinenpflicht für alle Situationen gibt es nicht – aber zahlreiche Einzelregelungen, die zusammen ein recht dichtes Netz ergeben.

Anleinpflicht besteht in Bremen in folgenden Bereichen: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und Straßen mit vergleichbarem Publikumsverkehr; umfriedete Parks, Garten- und Grünanlagen; öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten; öffentliche Verkehrsmittel; bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. Im Park links der Weser sowie auf dem Weserdeich im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven (von der Stadtgrenze bis zur Kaiserschleuse) gilt die Leinenpflicht vom 1. April bis zum 30. September.

Läufige Hündinnen sind in Bremen grundsätzlich anzuleinen – es sei denn, sie befinden sich in einem für Hunde nicht zugänglichen Bereich oder die Hündin wird von sachkundigen Personen geführt und es besteht keine Gefahr für andere Hunde.

Brut- und Setzzeit: Früher als in fast allen anderen Bundesländern

Eine Besonderheit Bremens: Die saisonale Leinenpflicht in der freien Landschaft beginnt bereits am 15. März – zwei Wochen früher als in Niedersachsen und den meisten anderen Bundesländern, wo sie typischerweise am 1. April einsetzt. Sie endet wie bundesweit üblich am 15. Juli.

In diesem Zeitraum müssen Hunde außerhalb des bebauten Stadtgebietes angeleint sein – auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen. Der Grund ist der Schutz brütender und setzender Wildtiere, die in dieser Zeit besonders störungsempfindlich sind. Bodenbrütende Vogelarten und Junghasen sind für freilaufende Hunde leicht erreichbar und kaum in der Lage zu flüchten.

Innerörtliche Parkanlagen zwischen Gebäuden fallen rechtlich nicht unter die freie Landschaft, sodass dort die Brut- und Setzzeitregelung nicht greift – es sei denn, die jeweilige Anlage hat eine eigene Hundeführungsregelung.

Freilaufflächen in Bremen: Knapp bemessen

Wer mit seinem Hund in Bremen Freilauf sucht, wird feststellen, dass das Angebot überschaubar ist: In der Stadtgemeinde Bremen gibt es lediglich zwei ausgewiesene Hundeauslaufgebiete. Angesichts der bundesweit höchsten Hundedichte ist das wenig. Wer mit seinem Hund außerhalb dieser Flächen Freilauf ermöglichen möchte, ist auf ruhige Brachflächen und wenig frequentierte Bereiche angewiesen – und außerhalb der Brut- und Setzzeit.

Gefährliche Hunde: Was in Bremen gilt und was verboten ist

Das Bremer Hundegesetz unterscheidet zwei Kategorien. Zur Kategorie 1 zählen Rassen, denen Kampfhundeeigenschaften grundsätzlich unterstellt werden – das Halten dieser Hunde ist in Bremen generell verboten, auch der Zuzug aus einem anderen Bundesland. Zur Kategorie 2 gehören Rassen, bei denen eine erhöhte Gefährlichkeit angenommen wird und die deshalb einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.

Wer einen Hund der Kategorie 2 halten möchte, braucht die Genehmigung der zuständigen Ortspolizeibehörde. Zu den Erlaubnisvoraussetzungen zählen: Volljährigkeit, einwandfreies Führungszeugnis (letzte fünf Jahre straffrei), körperliche und geistige Eignung, Nachweis der Sachkunde, Einverständniserklärung des Vermieters sowie der Mitmieter bei Mehrfamilienhäusern. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen und der Hund muss dauerhaft gekennzeichnet sein.

Gefährliche Hunde unterliegen außerhalb des gesicherten Grundstücks dauerhafter Leinenpflicht und Maulkorbzwang. Am Zugang zum Grundstück muss ein gut sichtbares Schild mit dem Hinweis „Vorsicht, gefährlicher Hund“ angebracht sein. Gefährliche Hunde dürfen nur von volljährigen Personen geführt werden.

Eine Ausnahme gilt für Hunde, die aus einem Bremer Tierheim übernommen werden: Für diese kann eine Erlaubnis zur Haltung auch dann erteilt werden, wenn es sich um einen Hund der Kategorie 2 handelt.

Hundesteuer im Zweistädte-Land

Das Land Bremen besteht aus zwei Stadtgemeinden – Bremen und Bremerhaven –, die trotz gemeinsamer Landesgesetze ihre Hundesteuer jeweils eigenständig regeln. Das ist eine Besonderheit, die Halter beim Umzug zwischen den beiden Städten beachten müssen: Eine Ummeldung von Bremen nach Bremerhaven gilt nicht automatisch auch für die Hundesteuer.

In der Stadtgemeinde Bremen beträgt die Hundesteuer einheitlich 150 Euro pro Hund und Jahr, geregelt im Hundesteuergesetz vom 17. Dezember 1984. Es gibt keinen erhöhten Satz für Zweithunde oder Listenhunde – ein in deutschen Großstädten eher seltenes Modell der Gleichbehandlung. Rechtsgrundlage ist das Bremische Abgabengesetz; Steuerstelle ist das Finanzamt Bremen.

In Bremerhaven liegt der Satz bei 90 Euro pro Hund jährlich – und zwar einheitlich für erste, zweite und weitere Hunde. Das ist im Bundesland-internen Vergleich deutlich günstiger als in der Hansestadt Bremen.

Anmelden muss man seinen Hund in der Stadtgemeinde Bremen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder nach Vollendung des dritten Lebensmonats. Zuständig ist das Finanzamt Bremen. Nach der Anmeldung folgt ein Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Die aktuelle Marke (gültig 2022–2025) war rund und gelb; ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue runde, grüne Marke für vier Jahre. Die Steuer ist jeweils am 15. Januar des laufenden Jahres fällig.

Steuerbefreiungen sind möglich für Blindenhunde, Diensthunde und Hunde aus dem Bremer Tierheim (für ein Jahr). Wer aus dem Tierheim einen Hund übernimmt, sollte die Befreiung aktiv beim Finanzamt beantragen – sie gilt nicht automatisch.

Praktische Checkliste für Hundehalter in Bremen

  • Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Finanzamt Bremen zur Hundesteuer anmelden
  • Hundesteuermarke am Halsband befestigen, wenn der Hund das Grundstück verlässt
  • Vom 15. März bis 15. Juli: Leinenpflicht in der freien Landschaft außerhalb des bebauten Stadtgebietes beachten
  • In Parks, Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln: Hund anleinen
  • Auf Kinderspielplätzen und gekennzeichneten Liegewiesen (1. April bis 30. September): Hunde grundsätzlich verboten – nicht nur unangemacht
  • Ab 1. Juli 2026: Wer erstmals einen Hund hält, muss den Hundeführerschein (Sachkundeprüfung) ablegen
  • Ab 1. Juli 2026: Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde verpflichtend
  • Gefährlichen Hund vor der Anschaffung beim Ordnungsamt anmelden und Genehmigung einholen
  • Beim Umzug zwischen Bremen und Bremerhaven: Hund in der bisherigen Gemeinde abmelden und in der neuen Gemeinde neu anmelden

FAQ

Gilt der Hundeführerschein auch für meinen bestehenden Hund?

Nein. Wer vor dem 1. Juli 2026 bereits einen Hund hält, ist von der Sachkundeprüfungspflicht ausgenommen. Der Hundeführerschein gilt nur für Personen, die nach diesem Stichtag erstmals einen Hund anschaffen. Ausnahmen gelten außerdem für Tierärzte, Jagdhundeführer mit anerkannter Prüfung und Halter von Blindenhunden.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremen?

In der Stadtgemeinde Bremen beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Hund und Jahr – einheitlich für alle Hunde, ohne erhöhten Satz für Zweithunde oder Listenhunde. In Bremerhaven sind es 90 Euro pro Hund jährlich. Anmelden muss man den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim zuständigen Finanzamt.

Darf mein Hund im Wald oder auf der Wiese in Bremen frei laufen?

Außerhalb der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli) grundsätzlich ja – sofern du in einem Bereich ohne Leinenpflicht unterwegs bist und der Hund unter Kontrolle ist. Während der Brut- und Setzzeit gilt in der freien Landschaft außerhalb des bebauten Stadtgebietes eine Leinenpflicht. Freilaufflächen ohne Leinenpflicht gibt es in der Stadtgemeinde Bremen nur an zwei ausgewiesenen Standorten.

Muss ich für meinen Hund in Bremen eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Ab dem 1. Juli 2026 ist das für alle Hundehalter verpflichtend. Bis dahin gilt die Versicherungspflicht nur für Halter gefährlicher Hunde. Auch wenn keine Pflicht besteht, ist der Abschluss für jeden Halter sinnvoll: In Bremen wird zivilrechtlich oft zugunsten des Geschädigten entschieden.

Darf ich einen Pitbull-Terrier in Bremen halten?

Nein. Pitbull-Terrier gehören zur Kategorie 1 der Bremer Rasseliste. Das Halten dieser Rasse ist im Land Bremen generell verboten – auch der Zuzug mit einem solchen Hund aus einem anderen Bundesland ist nicht erlaubt.

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