Rechtlich, moralisch, schmerzlich: Wer bekommt den Hund bei Trennung?

Bei einer Trennung der Hund dazwischen

In der Welt der Menschen endet so manche Trennung in Streit. Noch komplizierter wird es, wenn ein oder mehrere Hunde von der Trennung des Menschenpaares betroffen sind. Wie sieht das Ganze aus rechtlichen Gesichtspunkten aus? Und welche Entscheidung wäre moralisch am sinnvollsten? Wir gehen diesen Fragen auf den Grund.

Der “Trennungshund” rechtlich betrachtet

Vorneweg: Die rechtliche Handhabung ist in den einzelnen Ländern (inkl. DACH-Region) unterschiedlich. Deshalb ist es nicht möglich, eine pauschale Aussage zu treffen, was mit dem Hund bei Trennung aus gesetzlicher Sicht passieren soll. Es gibt aber ein paar Richtwerte, an denen man sich orientieren kann.

Leider gelten Hunde in den allermeisten Gesetzeswerken als “Sache”. Damit sind automatisch entsprechende “Besitzwerte” verbunden. Rechtlich betrachtet ist der Halter also Eigentümer des Hundes. Bei Lebensgemeinschaften ist dieses Eigentum oftmals geteilt. Wenn Streitigkeiten im Falle einer Trennung vor Gericht enden, wird dieses höchstwahrscheinlich prüfen, wer das Eigentum am Hund eher nachweisen kann. Bestärkende Beweismittel wären an dieser Stelle zum Beispiel:

  • Der Kaufvertrag bzw. Adoptionsvertrag für den Hund
  • Name, auf den die meisten Tierarztrechnungen ausgestellt wurden
  • Der oder die Halter/in, auf welchen Versicherungen für den Hund abgeschlossen wurden (z.B. Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Tierkrankenversicherung; den Vertragspartner bezeichnet man als “Versicherungsnehmer”)
  • Wer bezahlt die Hundesteuer?

Moralische Aspekte zum Hund bei Trennung

Hunde sind im Grunde genommen Rudeltiere und darüber hinaus hochsoziale Lebewesen. Tatsächlich kann es passieren, dass ein Hund bei der Trennung seiner Halter ohnehin schon auf eigene Weise leidet. Denn logischerweise bekommt er sehr gut mit, was um ihn herum vorgeht. Gewohnheiten und wohlmöglich der gesamte Tagesablauf ändern sich mit einem Schlag. Manche Hunde reagieren darauf sehr sensibel, ziehen sich zurück, werden extrem anhänglich oder zeigen sogar Verhaltensauffälligkeiten.

Der beste und somit vermutlich einzig “richtige Weg”, den man beschreiten sollte, ist daher die logische, vernünftige und möglichst neutrale Überlegung: Was ist das Beste für den Hund? (Und eben nicht die Ex-Partner)

Stichwort Bindung und Beziehung: Die meisten Hunde entwickeln im Laufe der Zeit des Zusammenlebens zu einem der Halter eine stärkere Bindung als zum anderen. Hier muss sich niemand zurückgesetzt fühlen, das ist völlig normal und geschieht durch das Zusammenspiel vieler Einflüsse. Wer sich trotz allem nicht ganz sicher ist, dem helfen vielleicht die folgenden Fragen weiter:

  • Wer hat die meiste Zeit mit dem Hund verbracht? (Beispiele: Spaziergänge, Spiele, Besuche von Hundeschulen, Tierarztbesuche, Fütterungen, Streicheleinheiten…)
  • Wer bleibt nach der Trennung am für den Hund gewohnten Ort wohnen?
  • Bei wem ist eher sichergestellt, dass sich sonstige Gewohnheiten und der Tagesablauf für den Hund nach der Trennung nicht zu stark ändern?
  • Wer kann sich die Versorgung des Hundes im Hinblick auf Zeit und aus finanzieller Sicht eher leisten?

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Natürlich ist das leicht daher gesagt, aber im schlimmsten Fall erleichtert es die Misere doch ungemein und reduziert spätere Streitigkeiten auf ein Minimum: bestenfalls macht ein Hundehalter-Pärchen sich lange im Vorfeld darüber Gedanken, was bei einer Trennung mit dem Vierbeiner passiert. Besprochene und festgehaltene Tatsachen erleichtern zudem auch aus rein rechtlicher Sicht. In einem Gespräch wird ganz objektiv betrachtet und geklärt, zu wem der Hund bei Trennung kommt – und das hält man anschliessend schriftlich fest.

Geteiltes Hunde-Sorgerecht

Aus rechtlicher Sicht gibt es das nicht, trotzdem lohnt sich die Überlegung. Der zukünftige Aufenthaltsort des Hundes bei Trennung ist eine Sache, das “Sorgerecht” eine andere. Wenn sich das ehemalige Paar gar nicht mehr riechen kann, ist das natürlich etwas schwieriger. Dennoch sollte man hier Fürsorge für den geliebten Hund vor eigenem Stolz walten lassen. Sobald sich die ersten Wogen geglättet haben, sollte man gemeinsam ins Gespräch gehen und eine Vereinbarung treffen, dass jeder der Halter ein gewisses Mass an Zeit mit dem Hund verbringen darf. So lebt und wohnt der Hund zwar beim Einen, der Andere holt ihn aber regelmässig für gemeinsame Spaziergänge oder sonstige Unternehmungen ab. Das nimmt den meisten Hunden auch den ersten Trennungsschmerz.

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