Die Leinenpflicht für Hunde steht wieder bevor – denn mit dem Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit, eine sensible Phase für Wildtiere. Für uns Hundehalter heisst das: Ab in die Natur, aber der Hund bitte angeleint! Doch wann genau gilt die Leinenpflicht, und wo? Im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) sind die Regelungen unterschiedlich. Hier geben wir euch einen vollständigen Überblick über alle Bundesländer, Kantone und Regionen
Leinenpflicht im DACH-Raum: Ein Überblick
In den folgenden Abschnitten listen wir euch die geltenden Regelungen zur Brut- und Setzzeit sowie ggf. damit verbundene Leinenpflicht der einzelnen Länder und ihrer Bundesländer bzw. Kantone auf. Die Aufzählung ist alphabetisch sortiert.
Deutschland
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung – jedes Bundesland legt die Zeiten und Bedingungen selbst fest, oft sogar auf kommunaler Ebene. Tipp: Informiert euch beim Ordnungsamt oder auf den Websites eurer Gemeinde, denn Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen!
- Baden-Württemberg: Keine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit, aber ganzjährig Leinenzwang in Jagdrevieren. Kommunen können vom 1. April bis 15. Juli strengere Regeln erlassen.
- Bayern: Keine allgemeine Vorschriften, aber lokale Regelungen (z. B. in Naturschutzgebieten) möglich, oft vom 1. März bis 15. Juli.
- Berlin: Ganzjährige Leinenpflicht in Wäldern, zusätzlich verschärft vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft.
- Brandenburg: Ganzjährig Leinenzwang in der freien Landschaft, besonders streng vom 1. April bis 15. Juli.
- Bremen: 15. März bis 15. Juli Leinenpflicht in der freien Landschaft.
- Hamburg: Ganzjährig außerhalb privater Grundstücke, verstärkt vom 1. April bis 15. Juli.
- Hessen: Keine allgemeine Pflicht, aber Kommunen können vom 1. März bis 15. Juli Leinenzwang anordnen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Ganzjährige Leinenpflicht in Wäldern und Naturschutzgebieten, zusätzlich vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft.
- Niedersachsen: 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft, inklusive Gewässern.
- Nordrhein-Westfalen: Keine einheitliche Brut- und Setzzeit, aber ganzjährig Leinenzwang in Wäldern außerhalb von Wegen, verstärkt vom 1. März bis 15. Juli möglich.
- Rheinland-Pfalz: 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft, lokal oft strenger.
- Saarland: 1. März bis 30. Juni Leinenpflicht in Wald und Feld.
- Sachsen: Keine allgemeine Regelung, aber kommunale Vorschriften vom 1. April bis 15. Juli möglich.
- Sachsen-Anhalt: 1. März bis 15. Juli Leinenzwang in Wald, Feld und an öffentlichen Straßen.
- Schleswig-Holstein: Ganzjährig in Wäldern, zusätzlich vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft.
- Thüringen: Ganzjährig in der freien Landschaft, besonders streng vom 1. April bis 15. Juli.
In Deutschland läuft die Brutzeit: Leinenpflicht für deinen Hund
Österreich
Auch in Österreich variieren die Regeln je nach Bundesland. Tipp: Schaut in die Landesgesetze oder fragt bei der Gemeinde nach, um sicherzugehen.
- Burgenland: 1. April bis 15. Juli in Wald und Feld.
- Kärnten: Keine einheitliche Regelung, aber oft 1. April bis 15. Juli in Naturschutzgebieten.
- Niederösterreich: 1. April bis 15. Juli im Wald, lokal oft strenger.
- Oberösterreich: 1. April bis 15. Juli in Wald und Feld.
- Salzburg: Keine generelle Vorschrift, aber in Naturschutzgebieten oft 1. April bis 15. Juli.
- Steiermark: 1. April bis 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft.
- Tirol: Keine einheitliche Regelung, aber in Naturschutzgebieten oft 1. April bis 15. Juli.
- Vorarlberg: 1. April bis 15. Juli im Wald und in Wildschutzgebieten.
- Wien: Ganzjährig in Parks und Grünanlagen, zusätzlich verschärft im Frühjahr.
Schweiz
In der Schweiz entscheiden die Kantone. Hinweis: In Wildruhezonen gilt oft ganzjährig Leinenzwang. Checkt die kantonalen Jagdgesetze!
- Aargau: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern.
- Appenzell Ausserrhoden: Keine generelle Vorschrift, aber in Wildruhezonen ganzjährig Leinenzwang.
- Appenzell Innerrhoden: Keine generelle Regelung, Hunde müssen aber stets abrufbar sein.
- Basel-Landschaft: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern, ganzjährig in Wildruhezonen.
- Basel-Stadt: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern.
- Bern: Keine generelle Regelung in der Brut- und Setzzeit, aber Hunde müssen abrufbar sein.
- Freiburg: 1. April bis 15. Juli im Wald.
- Genf: 1. April bis 15. Juli im Wald, wenn der Hund nicht kontrollierbar ist.
- Glarus: Ganzjährig im Wald und an Waldrändern (ausser Jagdhunde).
- Graubünden: Keine generelle Vorschrift, aber lokale Regeln möglich.
- Jura: Keine generelle Regelung, Hunde dürfen Wild nicht stören.
- Luzern: 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb.
- Neuenburg: 15. April bis 30. Juni im Wald.
- Nidwalden: Bis 15. Juni in bestimmten Wildruhezonen.
- Obwalden: Bis 15. Juli in bestimmten Wildruhezonen.
- Schaffhausen: 15. April bis 30. Juni im Wald und in Waldnähe.
- Schwyz: 1. April bis 31. Juli im Wald.
- Solothurn: 1. April bis 31. Juli im Wald und auf gekennzeichneten Flächen.
- St. Gallen: 1. April bis 31. Juli im Wald.
- Tessin: Keine generelle Vorschrift, aber Hunde dürfen Wild nicht jagen.
- Thurgau: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern.
- Uri: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern.
- Waadt: 1. April bis 15. Juli im Wald und an Waldrändern.
- Wallis: Keine generelle Regelung, aber in Wildruhezonen oft ganzjährig.
- Zug: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern.
- Zürich: 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb.
Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht für deinen Hund
Ein paar Tipps für die Zeit während der Leinenpflicht
Die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit ist für uns Hundehalter eine kleine Umstellung, aber auch eine Chance, Verantwortung für die Natur zu zeigen. Informiert euch über die Regeln vor Ort – ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz – und macht das Beste draus!
- Schleppleine nutzen: Mehr Freiheit für den Hund, ohne die Kontrolle zu verlieren.
- Training einbauen: Rückruf oder Suchspiele üben – ideal für die Kopfarbeit!
- Abwechslung suchen: Neue Wege entdecken – auch angeleint bleibt es spannend.
- Naturschutz respektieren: Auf Wegen bleiben, hohes Gras oder Unterholz meiden, wo Jungtiere sein könnten.