Frühlingszeit ist Hundezeit! Endlich wieder ausgiebige Spaziergänge in der Natur genießen. Doch Moment – ab dem 1. April (oder sogar schon früher) gilt in vielen Region die Leinenpflicht für Hunde. Was hat es damit auf sich und warum ist es so wichtig, dass du dich als Hundehalter daran hältst? Vorab: Jäger dürfen in manchen Regionen sogar auf wildernde Hunde, die nicht im Einwirkungskreis des Halters oder der Halterin sind, schießen!
Brut- und Setzzeit – Schutz für Wildtiere und ihren Nachwuchs
In dieser Zeit bringen viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt. Rehe, Füchse, Hasen und viele Vogelarten suchen Schutz in Wald und Feld. Die Jungtiere sind in den ersten Wochen besonders anfällig und können durch freilaufende Hunde leicht gestört oder sogar getötet werden.
Dein Hund – ein Jäger auf vier Pfoten
Selbst der liebste und bravste Hund hat einen Jagdinstinkt. Selbst wenn er normalerweise gut hört, kann ihn der Geruch eines Jungtieres in seinen Bann ziehen. Hat er das Jagen einmal so richtig entdeckt, wird es schwer im dies wieder abzugewöhnen.
Ein freilaufender Hund kann Wildtiere hetzen, aufscheuchen oder sogar reißen. Dies kann für Wildtiere schwerwiegende Folgen haben. Ein häufig unterschätztes, aber ernsthaftes Problem ist, dass viele gejagte Wildtiere letztendlich aufgrund von Erschöpfung verenden. Dies geschieht, weil die Tiere in einem Fluchtversuch ihre physischen Grenzen überschreiten, was zu einem extremen Stresszustand führt. Ihr Körper ist dann nicht mehr in der Lage, sich von der intensiven Anstrengung zu erholen, was in einigen Fällen zum Tod durch Erschöpfung führt.
Leinenpflicht – Schutz für alle
Die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit dient also dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen, aber auch deinem Hund. Jagt er ein Wildtier, kann er selbst in Gefahr geraten, beispielsweise durch einen Zusammenstoß mit einem Auto oder durch den Schuss eines Jägers.
Darum: Leine an und Verantwortung zeigen!
Als Hundehalter trägst du Verantwortung für dein Tier und für die Umwelt. Indem du dich an die Leinenpflicht hältst, leistest du einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Wildtiere und zeigst Rücksicht auf andere Naturliebhaber.
Zusätzliche Tipps:
- Informiere dich über die genauen Regelungen in deiner Region.
- Halte deinen Hund auch abseits von Waldgebieten an der Leine, wenn du Wildtiere beobachten kannst.
- Trainiere den Rückruf deines Hundes, damit er auch in freier Wildbahn auf dich hört.
- Vermeide es, deinen Hund in der Dämmerung oder im Dunkeln frei laufen zu lassen.
- Die Leinenpflicht gilt auch für gut erzogene Hunde.
- Bei Missachtung der Leinenpflicht kann eine Busse verhängt werden.
Gemeinsam für ein harmonisches Miteinander
Mit etwas Rücksicht und Verantwortung können wir alle dafür sorgen, dass die Brut- und Setzzeit für Mensch, Tier und Natur zu einer friedlichen und erholsamen Zeit wird.
In diesem Sinne: Leine ran und genieße die Natur!
Die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit variiert je nach Bundesland, Kanton und eventuell sogar nach Region. Meistens gilt sie vom 1. April bis zum 31. Juli. In einigen Regionen kann die Leinenpflicht jedoch früher beginnen oder später enden. Falls du dir nicht sicher bist, dann lieber einmal mehr anleinen.
Brut- und Setzzeit in der Schweiz
- Aargau: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Appenzell Ausserrhoden: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Appenzell Innerrhoden: 15. April bis 15. Juli im Wald und an Waldrändern
- Basel-Landschaft: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Basel-Stadt: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Bern: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Freiburg: 1. April bis 15. Juli im Wald und an Waldrändern
- Genf: 1. April bis 15. Juli im Wald und an Waldrändern
- Graubünden: 1. Mai bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Jura: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Luzern: 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes
- Neuenburg: 15. April bis 30. Juni im Wald und an Waldrändern
- Nidwalden: 1. Mai bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Obwalden: 1. Mai bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Schaffhausen: 15. April bis 30. Juni im Wald und an Waldrändern
- Schwyz: 1. Mai bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Solothurn: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- St. Gallen: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Tessin: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Thurgau: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Uri: 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Valais: 1. Mai bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Waadt: 1. April bis 15. Juli im Wald und an Waldrändern
- Zug: 1. Mai bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern
- Zürich: 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes
Brut- und Setzzeit in Deutschland
- Baden-Württemberg: 16. Februar bis 15. April in Waldgebieten und an Waldrändern durch Anordnung der unteren Jagdbehörden.
- Bayern: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Berlin: 1. April bis 15. Juli in allen öffentlichen Grünanlagen und Parks
- Brandenburg: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Bremen: 15. März bis 15. Juli in allen öffentlichen Grünanlagen und Parks
- Hamburg: 1. April bis 15. Juli in allen öffentlichen Grünanlagen und Parks
- Hessen: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Mecklenburg-Vorpommern: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Niedersachsen: 1. April bis 15. Juli in freier Landschaft
- Nordrhein-Westfalen: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Rheinland-Pfalz: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Saarland: 1. März bis 30. Juni in Waldgebieten und an Waldrändern
- Sachsen: 1. März bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Sachsen-Anhalt: 1. März bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Schleswig-Holstein: 1. April bis 15. Juli in freier Landschaft
- Thüringen: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldränder
Brut- und Setzzeit in Österreich
- Burgenland: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Kärnten: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Niederösterreich: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Oberösterreich: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Salzburg: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Steiermark: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Tirol: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Vorarlberg: 1. April bis 15. Juli in Waldgebieten und an Waldrändern
- Wien: 1. April bis 15. Juli in allen öffentlichen Grünanlagen und Parks
Abschliessend
Es ist wichtig, die genauen Leinenpflicht-Bestimmungen der jeweiligen Region zu beachten. Diese kannst du auf der Website des Bundeslandes oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung finden.
Zusätzliche Informationen:
- Vermeide es, deinen Hund in der Dämmerung oder im Dunkeln frei laufen zu lassen.
- Die Leinenpflicht gilt auch für gut erzogene Hunde.
- Auch ausserhalb der Waldgebiete kannst du Wildtiere und ihre Jungen antreffen.
Bitte beachte, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und die genauen Regelungen in den einzelnen Regionen abweichen können. Es ist daher wichtig, sich immer über die aktuellen Regelungen der jeweiligen Regionen zu informieren. Bei Unsicherheit gilt: anleinen.