Ausnahmsweise mal ein anderes Thema. Diese Informationen sind für alle die eine Webseite betreiben.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in der EU ein Gesetz in Kraft, das digitale Barrierefreiheit für Websites und Dienstleistungen vorschreibt. Auch in der Schweiz wird dieses Thema zunehmend relevant, insbesondere für Dienstleister, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – darunter Hundetrainer, Tierheilpraktiker, Hundepensionen und andere Anbieter rund um den Hund.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und andere digitale Inhalte so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Für Dienstleister im Bereich Hund bedeutet dies, dass ihre Angebote auch für Personen zugänglich sein müssen, die beispielsweise Sehbeeinträchtigungen, motorische Einschränkungen oder andere Barrieren haben.
Ein barrierefreier Online-Auftritt macht nicht nur rechtlich Sinn, sondern erweitert auch die Zielgruppe. Schließlich ist Inklusion ein wichtiges Thema – auch in der Hundewelt!
Wen betrifft das Gesetz?
Das Gesetz betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Für Hundedienstleister bedeutet das:
- Websites: Seiten, auf denen Du Deine Leistungen wie Hundetraining, Hundebetreuung oder Workshops anbietest, müssen barrierefrei sein.
- Buchungssysteme: Wenn Kunden online Termine buchen können, müssen diese Systeme für alle Nutzer zugänglich sein.
- Informationsmaterialien: Auch PDF-Dokumente oder andere digitale Inhalte müssen barrierefrei gestaltet sein.
Wenn Du also beispielsweise Hundetraining in der EU oder für Kunden aus der EU anbietest, ist dieses Gesetz auch für Dich relevant.
Die Vorteile barrierefreier Websites
Eine barrierefreie Website bringt zahlreiche Vorteile:
- Größere Zielgruppe: Du erreichst nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Nutzer oder Personen mit temporären Einschränkungen.
- Rechtssicherheit: Du vermeidest mögliche rechtliche Konsequenzen durch Nichteinhaltung der Vorgaben.
- Bessere Nutzererfahrung: Barrierefreiheit verbessert die Übersichtlichkeit und Bedienbarkeit für alle Kunden.
- Suchmaschinenranking: Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Websites, was Deine Sichtbarkeit erhöht.
Was kannst Du tun, um Deine Website barrierefrei zu machen?
Um barrierefrei zu sein, sollte Deine Website die Richtlinien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) einhalten. Diese umfassen:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer sichtbar oder hörbar sind (z. B. Alternativtexte für Bilder).
- Bedienbarkeit: Navigation und Funktionen müssen auch per Tastatur oder Screenreader nutzbar sein.
- Verständlichkeit: Texte und Inhalte müssen klar formuliert und einfach zu verstehen sein.
- Robustheit: Die Website muss mit verschiedenen Technologien, wie Screenreadern, kompatibel sein.
Unterstützung durch dataloft.ch
Wenn Du unsicher bist, wie Du die Anforderungen an Barrierefreiheit umsetzen kannst, ist unser Partner dataloft.ch der richtige Ansprechpartner. Die Experten von dataloft.ch helfen Dir dabei, Deine Website nicht nur barrierefrei, sondern auch benutzerfreundlich und modern zu gestalten. Sie bieten Beratung, Umsetzung und langfristige Betreuung, damit Dein Online-Auftritt zukunftssicher ist.
Fazit
Das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit betrifft alle Unternehmen, die in der EU tätig sind – auch Dienstleister rund um den Hund. Eine barrierefreie Website ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance, mehr Kunden zu erreichen und eine bessere Nutzererfahrung zu bieten.
Wenn Du Fragen zur Umsetzung hast, wende Dich an unseren Partner dataloft.ch, der Dir professionell weiterhelfen kann.