Die jüngsten Änderungen des Tierschutzgesetzes haben unter den Ausbildern von Polizeihunden einen Aufschrei ausgelöst. Allem voran steht das Verbot von Stachelhalsbändern, die für die Ausbildung von Polizeihunden als unverzichtbar gelten.
Das Tierschutzgesetz zu Stachelhalsbändern
Unter anderem gab es 2022 zum Paragraphen 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) eine Änderung. In Absatz 5 heisst es hier:
Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
Dementsprechend greift ab sofort das Verbot von Stachelhalsbändern nicht nur in privaten Hundehalter-Haushalten, sondern in allen, auch öffentlichen, Bereichen. Ebendies sorgt bei Ausbildern von Polizeihunden für Aufruhr. Denn die traurige Realität sieht scheinbar so aus, dass Stachelhalsbänder fest zum harten Drill der Diensthundeausbildung gehören.
Tierschutz behindert laut Polizeisprecher öffentliche Sicherheit
Tim Brockmann, Abgeordneter in Schleswig-Holstein und auch polizeipolitischer Sprecher, fordert eine gesetzliche Ausnahme für Polizeihunde. Die gesetzlichen Änderungen seien für ihn ein “unhaltbarer Zustand”, ausserdem “dürfe Tierschutz nicht über der öffentlichen Sicherheit stehen.
Andere Bundesländer sehen dies offenbar ähnlich, denn in Niedersachsen gibt es bereits einen Antrag auf Ausnahmeregelung für Polizeihunde.
Ein Kreislauf körperlicher Gewalt
Besagter Antrag auf eine Ausnahmeregelung enthält einen Wortlaut, der besagt, dass Polizeihunde ein “Hilfsmittel zur Ausübung körperlicher Gewalt” sind. Dies wiederum soll die Begründung für den Einsatz von Stachelhalsbändern sein.
Polizeihunde als solche müssen bei ihrem Einsatz jederzeit kontrollierbar sein. Deshalb setzte man bis dato in ihrer Ausbildung nicht ausschliesslich auf langfristigen Lernerfolg, sondern eben auch auf temporäre Effekte wie Stromschläge über die Halsbänder.
Polizeihunde-Ausbildung: Zu viele Ausnahmen bestätigen die Regel
Wie so oft bleiben Gesetze, ähnlich wie politische Sprecher, in ihren Forderungen teils zu unkonkret. Dass das Verbot von Stachelhalsbändern nunmehr für ausnahmslos alle – sowohl private als auch öffentliche – Bereiche gilt, ist Fakt.
Häufig ist von “Diensthunden” die Rede, wenn man über derart fragwürdige Erziehungsmethoden spricht. Dabei soll der Stromimpuls über ein Halsband vorrangig dazu dienen, den Biss eines Hundes zu lösen.
Gegner der polizeilichen Forderung nach einer Ausnahme sind derweil der Ansicht, dass es “alternative tierschutzkonforme Ausbildungsformen” geben muss. Wie steht ihr dazu? Bei den Kieler Nachrichten könnt ihr abstimmen, ob ihr für oder gegen den Einsatz von Stachelhalsbändern in der Polizeihunde-Ausbildung seid:
https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Stacheldrahthalsband-CDU-im-SH-Landtag-will-Ausnahme-fuer-Polizeihunde
Eine für uns erfreuliche Nachricht: aktuell sind immerhin rund zwei Drittel der Stimmen klar gegen den Einsatz von körperlicher Gewalt in dieser Form der Hundeerziehung.