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Du bist nach Baden-Württemberg gezogen, planst einen Urlaub im Schwarzwald oder hast schlicht das Gefühl, dass sich die Regeln hier irgendwie anders anfühlen als anderswo? Dieses Gefühl trügt nicht. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland im Westen Deutschlands ohne eigenständiges Landeshundegesetz – und das hat ganz konkrete Folgen für deinen Alltag als Hundehalter.

Kein Landesgesetz: Was das im Alltag bedeutet

Während Bayern, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen einheitliche Hundegesetze auf Landesebene kennen, fehlt dieses Rahmenwerk in Baden-Württemberg vollständig. Stattdessen regeln die über 1.100 Kommunen des Landes Leinenpflichten, Freilaufflächen und Verhaltensanforderungen jeweils in eigenen Polizeiverordnungen.

Das hat praktische Konsequenzen: Wer von Stuttgart nach Tübingen zieht oder regelmäßig zwischen Mannheim und dem Umland pendelt, muss die Regeln für jeden Ort neu prüfen. Selbst Nachbarkommunen können hier völlig unterschiedliche Auflagen haben. Eine Übersicht, die heute stimmt, kann nach einem Umzug in den Nachbarkreis wertlos sein.

Für Hundehalter bedeutet das: Die erste Anlaufstelle ist immer das Ordnungsamt oder Bürgermeisteramt der eigenen Gemeinde – nicht eine landesweite Datenbank.

Hundesteuer in Baden-Württemberg: Pflicht überall, Höhe überall anders

Eines ist landesweit einheitlich geregelt: die Pflicht zur Hundesteuer. Gemäß § 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG BW) sind alle Gemeinden verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. Wie hoch diese ausfällt, entscheidet jede Gemeinde selbst.

Der Jahresbeitrag für den ersten Hund (keine Listenhunde-Einstufung) bewegt sich laut Auswertung der Stadtkreise zwischen 35 und 144 Euro (Stand 2025). Tübingen lag zuletzt bei 144 Euro für den Ersthund, was für einen Stadtkreis an der oberen Grenze liegt. Insgesamt nahmen Städte und Gemeinden im Jahr 2023 landesweit 55,9 Millionen Euro durch die Hundesteuer ein – ein Anstieg von 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Besonders stark gestiegen sind die Sätze für als gefährlich eingestufte Hunde. Trossingen (Landkreis Tuttlingen) erhöhte den Jahresbeitrag für Listenhunde wie Mastino, Pit Bull Terrier und Bullmastiff ab dem 1. Januar 2025 von 96 auf 720 Euro – für jeden weiteren solchen Hund werden 1.440 Euro fällig. Das ist keine Ausnahme, sondern ein Trend: Zahlreiche Kommunen haben ihre Sätze für sogenannte Kampfhunde in den letzten Jahren deutlich erhöht, während die Beträge für andere Hunde moderater stiegen.

Anmelden musst du deinen Hund innerhalb eines Monats nach der Aufnahme – das gilt bereits ab dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird. Zuständig ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes des Halters. Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen gibt es auf Antrag für Blindenhunde, anerkannte Rettungshunde, Wachhunde und Diensthunde – die genauen Voraussetzungen legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest.

Leinenpflicht: Wo sie gilt – und wo nicht

Da es kein Landesgesetz gibt, existiert in Baden-Württemberg keine flächendeckende Leinenpflicht. Für die großen Städte lässt sich dennoch eine Orientierung ableiten: Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe haben eigene Polizeiverordnungen erlassen, die eine Anleinpflicht in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Grünanlagen und an ÖPNV-Haltestellen vorsehen. Die Leine darf dort nicht länger als 1,50 Meter sein.

Auf öffentlichen Straßen außerhalb dieser Bereiche darf ein Hund ohne Leine laufen – aber nur, wenn du ihn jederzeit abrufen und kontrollieren kannst. Gelingt das nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Für Freilaufflächen gilt das Gleiche wie für die Steuer: Sie existieren in vielen Kommunen, aber Lage, Größe und Zugangsbedingungen variieren. Deine Gemeinde oder das Stadtportal gibt Auskunft über konkrete Standorte.

Hunde im Wald: Was wirklich gilt

Einen landesweiten Leinenzwang im Wald gibt es nicht – das stellt ForstBW ausdrücklich klar. Du darfst deinen Hund ohne Leine in die Wälder Baden-Württembergs mitnehmen, sofern er sich im Einwirkungsbereich befindet und du ihn unverzüglich zurückrufen kannst.

Fehlt diese Kontrolle, greift das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz BW: Ein Hund, der unkontrolliert wildert, hetzt oder Wildtieren nachstellt, begründet den Tatbestand der Wilderei (§ 51 JWMG BW). Ein Jäger darf einen solchen Hund, der sich weit vom Halter entfernt hat und nicht mehr kontrollierbar ist, rechtlich unter bestimmten Bedingungen erschießen – ein Risiko, das sich mit konsequenter Kontrolle vollständig vermeiden lässt.

Außerdem untersagt § 83 Abs. 2 Nr. 8 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) das Freilaufenlassen im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen sowie Wassertretanlagen – und zwar auch, wenn diese sich im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand befinden.

In Naturschutzgebieten gelten fast immer eigene Verordnungen mit Leinenpflicht. Diese sind am Eingang des Gebiets ausgewiesen und müssen dort geprüft werden.

Listenhunde und Kampfhunde: Baden-Württembergs besonderes System

Die rechtliche Grundlage bildet die Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, zuletzt geändert 2021. Sie unterscheidet drei Kategorien:

Kategorie 1 – Kampfhunde kraft widerleglicher Vermutung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bei diesen Rassen wird Gefährlichkeit grundsätzlich vermutet – sie kann aber durch eine Verhaltensprüfung widerlegt werden.

Kategorie 2 – Gefährliche Hunde nach Einzelfallprüfung: Neun weitere Rassen, darunter Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. Für diese muss die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeigenschaft amtlich festgestellt haben, bevor die verschärften Auflagen greifen.

Kategorie 3 – Im Einzelfall gefährliche Hunde: Jeder Hund – unabhängig von seiner Rasse – kann als gefährlich eingestuft werden, wenn er beißt, in aggressiver Weise Menschen oder Tiere anspringt oder zum unkontrollierten Hetzen neigt.

Was Baden-Württemberg von vielen anderen Bundesländern unterscheidet: Auch Kategorie-1-Hunde können durch einen bestandenen Wesenstest von der Kampfhundevermutung befreit werden. Die Prüfung wird von einem Polizeihundeführer und einem Amtstierarzt abgenommen. Eine beglaubigte Kopie des Ergebnisses muss beim Führen des Hundes in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.

Für alle als gefährlich eingestuften Hunde gilt außerhalb des befriedeten Besitztums: Leinenpflicht und Maulkorbpflicht. Kampfhunde (Kategorie 1) müssen zudem kastriert werden; der Nachweis ist der Ortspolizeibehörde vorzulegen. Für die Haltung eines Kampfhunds, der älter als sechs Monate ist, ist eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich.

Haftpflichtversicherung: Freiwillig, aber sinnvoll

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in Baden-Württemberg für nicht als gefährlich eingestufte Hunde nicht gesetzlich vorgeschrieben. Für Kampfhunde ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung hingegen Voraussetzung für die Haltungserlaubnis.

Aus tierschutzrechtlicher und haftungsrechtlicher Sicht ist der freiwillige Abschluss für alle Hundehalter empfehlenswert. Personenschäden, die ein Hund verursacht, können zivilrechtlich zu Schadensersatzansprüchen führen, die weit über die übliche Deckung einer privaten Haftpflichtversicherung hinausgehen.

Praktische Checkliste für Hundehalter in Baden-Württemberg

  • Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeindeverwaltung zur Hundesteuer anmelden
  • Polizeiverordnung der eigenen Gemeinde auf Leinenpflichtregelungen prüfen – das Ordnungsamt gibt Auskunft
  • Freilaufflächen im Gemeindegebiet erfragen oder auf dem Stadtportal suchen
  • Vor Spaziergängen in Naturschutzgebieten die Gebietsverordnung auf Leinenpflichten prüfen
  • Bei Hunden der Rasseliste: Ortspolizeibehörde kontaktieren, bevor der Hund älter als sechs Monate wird
  • Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde: Hund ummelden und die Regeln am neuen Ort neu prüfen

FAQ

Muss ich meinen Hund in Baden-Württemberg anmelden?

Ja. Du musst deinen Hund innerhalb eines Monats nach der Aufnahme bei der Gemeindeverwaltung zur Hundesteuer anmelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Anmeldung ist persönlich, per E-Mail oder schriftlich möglich.

Gilt im Wald Leinenpflicht?

Nein, nicht grundsätzlich. Du darfst deinen Hund ohne Leine in den Wald mitnehmen, musst ihn aber jederzeit kontrollieren und abrufen können. Leinenpflicht gilt in Naturschutzgebieten (nach jeweiliger Gebietsverordnung) und an bestimmten Erholungseinrichtungen wie Kinderspielplätzen und Liegewiesen im Wald (§ 83 LWaldG).

Darf ich meinen American Staffordshire Terrier in BW halten?

Ja, aber unter Auflagen. AmStaffs gelten als Kampfhunde der Kategorie 1. Du benötigst eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, musst eine Haftpflichtversicherung nachweisen und den Hund kastrieren lassen. Durch einen bestandenen Wesenstest kann die Kampfhundevermutung widerlegt werden, was bestimmte Auflagen reduziert.

Was kostet die Hundesteuer in Baden-Württemberg?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. Der Jahresbeitrag für den ersten Hund (ohne Listenhund-Einstufung) bewegt sich landesweit zwischen etwa 35 und 144 Euro. Für Listenhunde können die Sätze deutlich höher liegen – in Trossingen beispielsweise seit 2025 bei 720 Euro jährlich. Die genaue Höhe erfährst du bei deiner Gemeindeverwaltung oder auf der jeweiligen Website der Gemeinde.

Muss mein Hund in der Stadt an die Leine?

In den meisten Innenstädten und öffentlichen Anlagen ja – aber ob und wo genau hängt von der Polizeiverordnung deiner Gemeinde ab. Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe haben klare Regelungen für öffentliche Grünanlagen und Fußgängerzonen. Das Ordnungsamt deiner Gemeinde gibt verbindlich Auskunft über die örtlich geltenden Regeln.

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