Viele Menschen, die über die Adoption eines Tierheimtieres nachdenken, fragen sich: Gibt es ein Rückgaberecht, falls etwas schiefläuft? Laut einer Umfrage von MARS Schweiz wünschen sich fast die Hälfte der Befragten genau diese Sicherheit – besonders Männer und ältere Menschen. Doch wie sieht es in der Praxis tatsächlich aus? Wir beleuchten die Mythen und Realitäten rund um Rückgabe, Verantwortung und rechtliche Aspekte, damit du als potenzieller Halterin ein realistisches Bild bekommst.
Hintergrund: Haustieradoptionen – die MARS-Umfrage zum Welttierschutztag
Bevor wir uns der Frage widmen, wie realistisch ein Rückgaberecht bei Tierheimtieren überhaupt ist oder wäre, lohnt ein kurzer Blick auf die Herkunft der Daten: Die Werte stammen aus einer repräsentativen Umfrage von MARS Schweiz zum Thema Tieradoption, durchgeführt im August 2025 mit 752 potenziellen und aktuellen Haustierbesitzer*innen in der Schweiz.
Interessant dabei: 46 % der Befragten gaben an, dass für sie die Möglichkeit, ein Tier zurückgeben zu können, sehr wichtig sei, falls sie mit dem neuen Haustier nicht zurechtkommen.
Dieser Wert zeigt, dass das Thema Rückgaberecht für viele Menschen eine zentrale Rolle spielt – auch wenn die Umsetzung in der Praxis deutlich komplexer ist.
Hier geht es zur Pressemitteilung und den vollständigen Umfrageergebnissen: Medienmitteilung MARS Schweiz: Haustierglück mit Rückgabegarantie – Social Media und Einsamkeit füttern Haustierträume
Das Rückgaberecht von Tierheimtieren
Viele Menschen gehen davon aus – oder wünschen es sich zumindest –, dass Tierheime ein standardisiertes Rückgaberecht anbieten: also die Möglichkeit, ein Tier jederzeit zurückzugeben, falls Probleme auftreten oder die Lebensumstände sich ändern.
Dieser Wunsch spiegelt sich auch in der Umfrage von MARS Schweiz wider: 46 % der Befragten gaben an, dass ihnen eine Rückgabemöglichkeit besonders wichtig wäre. Doch wie sieht die Realität tatsächlich aus?
Realität und rechtliche Einordnung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In der Praxis existiert kein gesetzlich verankertes, standardisiertes Rückgaberecht für Tierheimtiere. Die meisten Tierheime arbeiten nach individuellen Vereinbarungen, die in einem Adoptionsvertrag festgehalten werden.
Ziel ist es, die Tiere in gute Hände zu vermitteln, gleichzeitig müssen Tierheime aber auch Kapazitätsengpässe und begrenzte Ressourcen berücksichtigen.
Deutschland
Adoptionsverträge sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Tierheim und den Adoptanten. Viele Tierheime bieten eine Probezeit oder die Möglichkeit der Rückgabe an, wenn ernsthafte Probleme auftreten.
Rechtlich gilt: Ein Tier gilt als bewegliche Sache (§ 90a BGB), daher greifen Kauf- bzw. Leihrechtsgrundsätze – Schadensersatzforderungen oder Kostenerstattungen sind nur in den im Vertrag festgelegten Grenzen möglich.
Österreich
Tieradoptionen werden in der Regel ebenfalls über Adoptionsverträge geregelt. Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es nicht, doch seriöse Tierheime vereinbaren oft eine Art Probephase oder stehen beratend zur Seite, wenn Halter*innen Schwierigkeiten haben.
Tierschutzgesetzliche Regelungen stellen sicher, dass Tiere nicht aus Vernachlässigung zurückgegeben werden, und das Tierheim entscheidet im Einzelfall über eine erneute Vermittlung.
Schweiz
Auch hier handelt es sich rechtlich um eine privatrechtliche Abgabe. Viele Tierheime legen in den Adoptionsverträgen fest, dass eine Rückgabe möglich ist, wenn unvorhergesehene Probleme auftreten.
Allerdings gibt es kein allgemeines Recht, Tiere einfach zurückzugeben; Tierheime prüfen die Umstände und übernehmen keine gesetzliche Verpflichtung zu Schadensersatz oder Kostenübernahme. Die Verantwortung für die Pflege, Erziehung und medizinische Versorgung liegt nach Übergabe klar bei den Halter*innen.
Praxisfazit
Die Idee eines standardisierten Rückgaberechts ist ein Wunsch vieler Menschen, aber in der Realität nur begrenzt umsetzbar. Tierheime stehen vor logistischen und finanziellen Herausforderungen, und ein Tier „ab Werk perfekt“ gibt es nicht. Wer ein Tier aus dem Tierheim aufnimmt, sollte sich bewusst sein, dass Erziehung, Training und Alltagshandling in der Verantwortung der Halter*innen liegen.
Rückgabeoptionen existieren, sind aber in der Regel situationsabhängig und vertraglich geregelt, hingegen nicht gesetzlich garantiert.
Adoptionsverträge: Was Tierheime festhalten
Wer ein Tier aus dem Tierheim aufnimmt, schliesst in der Regel einen Adoptionsvertrag ab (teilweise auch “Adoptionsvereinbarung”, “Schutzvertrag” oder “Übernahmevertrag” genannt). Dieser dient sowohl dem Schutz des Tieres als auch der Absicherung des Tierheims. Typische Inhalte solcher Vereinbarungen sind:
- Pflege und Haltung: Angaben zu artgerechter Ernährung, Auslauf, medizinischer Versorgung und Unterbringung.
- Tierärztliche Versorgung: Verpflichtung, das Tier regelmässig untersuchen zu lassen und Impfungen auf dem aktuellen Stand zu halten.
- Erziehungs- und Trainingsmassnahmen (insbesondere bei Hunden): Hinweise oder Empfehlungen für Verhaltenstraining, Sozialisation und ggf. Kurse für Halter*innen.
- Rückgabeoptionen: Bedingungen, unter denen das Tier zurückgegeben werden kann – etwa bei unvorhergesehenen Problemen oder unüberwindbaren Schwierigkeiten, häufig gekoppelt an Beratungsgespräche mit dem Tierheim.
- Verbot bestimmter Handlungen: Zum Beispiel Weitergabe an Dritte, Nutzung des Tieres für Zucht oder Wettbewerbe ohne Zustimmung.
- Kostenregelungen: Adoptionsgebühr, eventuelle Beiträge für medizinische Grundversorgung oder Schutzimpfungen.
💡 Praxis-Tipp: Adoptionsverträge sind kein Hindernis, sondern ein Werkzeug, um Sicherheit für Tier und Halter zu schaffen. Sie machen Erwartungen transparent und helfen, spätere Konflikte zu vermeiden. Gleichzeitig verdeutlichen sie, dass ein Tier kein „fertiges Produkt“ ist – Verantwortung für Pflege, Erziehung und Alltag liegt klar bei den Halter*innen.
💡 Weiterführende Infos: Wer mehr über Adoptionsvereinbarungen, Schutzverträge und rechtliche Unterschiede im DACH-Raum erfahren möchte, kann sich unseren ausführlichen Beitrag dazu ansehen: Die Adoptionsvereinbarung und Schutzverträge für Hunde
Abschluss der Serie: Realität, Rückgaberecht und Verantwortung für Tierheimtiere
Die MARS-Umfrage hat gezeigt, dass Rückgaberechte für viele potenzielle Tierhalter:innen ein zentrales Thema sind – verständlich, denn die Übernahme eines Haustiers ist eine grosse Verantwortung. Gleichzeitig verdeutlicht die Praxis: Ein standardisiertes Rückgaberecht gibt es nicht, und Tierheime arbeiten meist am Limit ihrer Kapazitäten. Adoptionsvereinbarungen regeln daher Rücknahme, Weitergabe und Pflichten der Halter:innen individuell, immer mit dem Ziel, das Tierwohl zu sichern.
Wer ein Tier aus dem Tierheim adoptiert, übernimmt Verantwortung für Pflege, Training und Erziehung. Die Erfahrung zeigt: Tiere sind keine fertigen Produkte, sondern Lebewesen, deren Bedürfnisse langfristig erfüllt werden müssen.
Eine bewusste Entscheidung, Vorbereitung und Engagement zahlen sich aber aus: 87 % der Adoptierenden in der MARS-Umfrage sind sehr zufrieden mit ihrem Heimtier, und 74 % würden wieder adoptieren.
Mit dieser Serie rund um die Adoption von Tierheimtieren wollten wir Fakten sichtbar machen, Mythen aufklären und gleichzeitig aufzeigen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei Adoptionen gibt. Hier geht es zu den anderen Beiträgen:
- Grosse MARS-Umfrage: So denken Schweizer*Innen über Tierheimadoptionen
- Warum (nicht) aus dem Tierheim adoptieren? Pro- und Contra-Fakten aus der MARS-Umfrage
Letztlich gilt: Wer ein Tierheimtier aufnimmt, schenkt einem Lebewesen eine Chance – und gewinnt selbst einen treuen Gefährten fürs Leben.
Quellen, Dank & weiterführende Infos
Die Daten stammen aus der repräsentativen MARS-Umfrage zum Thema Tieradoptionen (August 2025), durchgeführt von Triple M Matzka Markt- und Meinungsforschung. Wir danken allen Parteien herzlich für die Bereitstellung der Ergebnisse.
Eine tolle Anlaufstelle für Tieradoptionen in der Schweiz ist die Plattform für Tiervermittlungen des Schweizer Tierschutz STS: https://tierschutz.com/tiervermittlung/tiervermittlung-und-adoption/adopt-a-pet/
Wundervolle Hunde und Katzen, die auf ein Zuhause warten: https://www.welttiertag.ch/adopt-pet ist ebenfalls eine Initiative des Schweizer Tierschutz STS, die anlässlich des Welttierschutztages ins Leben gerufen wurde. Sie dient als Plattform, um Tieren aus verschiedenen Tierheimen in der Schweiz ein neues Zuhause zu vermitteln. Auf der Seite werden aktuelle Vermittlungsanzeigen von Hunden, Katzen und anderen Heimtieren präsentiert, die auf ihre Adoption warten. Die Plattform ist ein Teil des umfassenderen Projekts “Adopt a Pet”, das darauf abzielt, die Tiervermittlung in der Schweiz zu fördern und Tieren in Not zu helfen.



