Rasseverbot für Rottweiler im Kanton Zürich

Am 18. Dezember 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich entschieden, Rottweiler ab dem 1. Januar 2025 auf die Rassetypenliste II zu setzen. Dies bedeutet ein Verbot der Neuanschaffung, Zucht und des Zuzugs dieser Hunde. Wir von rundum.dog können diese Entscheidung weder gutheissen noch nachvollziehen. Solche Rasselisten führen das Problem auf die falsche Fährte: Nicht die Hunde sind das Problem, sondern oft unzureichend ausgebildete Halterinnen und Halter.

Bist Du auch gegen diesen Entscheid? Unterschreibe die Pedition: Aufhebung des pauschalen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich

Warum Rasselisten der falsche Weg sind

Die Annahme, dass bestimmte Hunderassen ein grundsätzlich höheres Gefährdungspotenzial darstellen, basiert häufig auf Vorurteilen und Einzelfällen. Studien und Erfahrungen zeigen, dass Aggressivität und Gefährdungspotenzial eines Hundes stark vom Verhalten und der Ausbildung des Halters abhängen. Hunde reagieren auf Erziehung, Umweltbedingungen und die Kompetenzen der Menschen, die sie führen.

Das eigentliche Problem liegt also in der Verantwortung der Halterinnen und Halter.

Verantwortung von Hundehaltenden

Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung für das Verhalten ihres Tieres. Dazu gehört:

  • Fundiertes Wissen über die Bedürfnisse und Eigenschaften der Rasse: Jede Hunderasse – unabhängig von ihrer Statur oder Stärke – hat spezifische Anforderungen.
  • Erziehung und Sozialisierung: Hunde müssen von klein auf an den Umgang mit anderen Hunden, Menschen und verschiedenen Umwelteinflüssen gewöhnt werden.
  • Fortbildung der Halterinnen und Halter: Ein obligatorischer Nachweis über kynologisches Wissen und regelmässige Fortbildung könnten viele Probleme lösen, die mit sogenannten „gefährlichen“ Hunderassen in Verbindung gebracht werden.

Ein umfassendes Ausbildungs- und Kontrollsystem für Hundehaltende wäre ein effektiver Ansatz, um die Sicherheit im Umgang mit Hunden zu erhöhen – unabhängig von der Rasse.

Auswirkungen des Rottweiler-Verbots

Das Verbot trifft ab dem 1. Januar 2025 alle Rottweiler im Kanton Zürich, wobei bestehende Halter eine Haltebewilligung beantragen müssen. Besuchende Rottweiler müssen angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Diese Massnahmen fördern aus unserer Sicht eher Unsicherheit und Stigmatisierung als tatsächliche Sicherheit.

Aktuell registrierte Rottweiler müssen einer Wesensbeurteilung unterzogen werden, und die Halter werden auf ihre Eignung überprüft. Wir von rundum.dog begrüssen grundsätzlich Massnahmen zur Förderung der Halterkompetenz, sehen jedoch in der Rassenfokussierung ein Symptom statt einer Lösung.

Meistgestellte Fragen & Antworten zum Rasselisten-Thema

1. Warum werden Rottweiler auf die Rassetypenliste II gesetzt?

Der Regierungsrat begründet dies mit der kräftigen Statur und dem potenziell schweren Biss von Rottweilern, der im Vergleich zu anderen Rassen als erhöhtes Gefährdungspotenzial eingestuft wird.

2. Was ist ab 1. Januar 2025 im Kanton Zürich für Rottweiler verboten?

Die Neuanschaffung, Zucht und der Zuzug von Rottweilern sowie Mischlingen mit mehr als 10 % Rottweiler-Anteil sind untersagt. Bereits registrierte Rottweiler können mit einer Haltebewilligung weitergeführt werden.

3. Was ist eine Wesensbeurteilung, und was bedeutet sie für meinen Hund?

Eine Wesensbeurteilung prüft das Verhalten und Gefährdungspotenzial eines Hundes durch einen Experten. Sie ist verpflichtend für Rottweiler ab 15 Monaten, um die Haltebewilligung zu erhalten.

4. Kann ich meinen Rottweiler weiterhin ohne Einschränkungen ausführen?

Ja, aber nur bis zur Beantragung der Haltebewilligung. Besuchende Rottweiler aus anderen Kantonen oder dem Ausland unterliegen im Kanton Zürich ab 2025 einer generellen Leinen- und Maulkorbpflicht.

5. Was passiert, wenn mein Rottweiler die Wesensbeurteilung nicht besteht?

Das Veterinäramt kann Massnahmen wie Maulkorbpflicht oder zusätzliche Kurse anordnen. In extremen Fällen kann die Haltebewilligung verweigert werden. Eine Euthanasie ist nur die letzte Option und kommt selten vor.

6. Welche Verantwortung haben Halter von Rottweilern ab 2025?

Halter müssen innerhalb von sechs Monaten eine Haltebewilligung beantragen. Dabei wird auch ihre Eignung überprüft, u. a. durch Nachweise zu kynologischen Kenntnissen und einer Haftpflichtversicherung.

7. Was kann ich tun, um Vorurteile gegenüber Hunderassen abzubauen?

Setze auf Aufklärung: Teile positive Erfahrungen, engagiere dich in der Hundeerziehung und spreche dich gegen Vorurteile und Stigmatisierung aus.

Ein Appell für bessere Bildung statt Verbote

Rundum.dog setzt sich für eine tiergerechte Haltung, aber auch für eine bessere Bildung der Halterinnen und Halter ein. Ein Ansatz, der auf präventiver Ausbildung statt diskriminierenden Verboten beruht, wäre wesentlich sinnvoller. Folgende Massnahmen schlagen wir vor:

  1. Obligatorische Hundekurse für alle Rassen: Einheitliche Standards zur Ausbildung von Hund und Halter – unabhängig von der Rasse.
  2. Regelmässige Überprüfung der Halterkompetenzen: Hundehalter sollten verpflichtet sein, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen nachzuweisen.
  3. Förderung des Tierschutzes: Anstatt auf Rasselisten zu setzen, sollte die Schweiz ihre Bemühungen verstärken, gegen unseriöse Züchter und den illegalen Welpenhandel vorzugehen.

Die Zahlen sprechen eine andere Sprache

Laut einer Studie im Auftrag des Veterinäramts Zürich fühlt sich die Mehrheit der Bevölkerung (82 Prozent) sicher im Umgang mit Hunden im öffentlichen Raum. Die meisten Hundebesitzer sind verantwortungsvoll, und über 77 Prozent der Hunde werden als gut erzogen wahrgenommen. Diese positiven Zahlen zeigen, dass ein pauschales Verbot einzelner Rassen unnötig ist.

Schluss mit der Diskriminierung von Hunderassen

Wir von rundum.dog sprechen und entschieden gegen Rasselisten aus. Diese schaffen kein Sicherheitsgefühl, sondern fördern Vorurteile und Ängste. Stattdessen sollten wir die Halter in die Pflicht nehmen und durch Bildung sowie verpflichtende Kurse sicherstellen, dass Hunde – unabhängig von ihrer Rasse – artgerecht gehalten und sozialisiert werden.

Das Wohl der Tiere und der Gesellschaft lässt sich nicht durch Verbote regeln, sondern durch Verantwortung, Wissen und Respekt. Lass uns gemeinsam daran arbeiten!

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