Das Tierschutzgesetz der Schweiz einfach erklärt

Tierschutzgesetz Schweiz TSchG Artikel 26 erklärt

Wir werfen einen Blick auf das Herzstück des Tierschutzes in der Schweiz: Artikel 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG). Mit einer Aufschlüsselung der einzelnen Punkte des Gesetzestextes möchten wir helfen, die oft komplexe Gesetzeslage besser zu verstehen und ihre Bedeutung im Alltag zu erfassen. Wir hoffen, dass unser Beitrag nicht nur informiert, sondern auch dazu beiträgt, das Bewusstsein für den Tierschutz (nicht nur in der Schweiz) zu schärfen und Engagement für das Wohl unserer tierischen Begleiter zu fördern.

Artikel 26 – “Kern” des Schweizerischen Tierschutzgesetzes

Artikel 26 des Schweizerischen Tierschutzgesetzes (TSchG) bildet das Rückgrat der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Tieren in der Schweiz. Hier finden sich klare Vorgaben und Strafen für Handlungen, die Tieren Schaden zufügen oder ihr Wohlergehen beeinträchtigen. Der Gesetzestext definiert verschiedene Formen von Tierquälerei und legt fest, welche Konsequenzen für Täterinnen und Täter drohen.

Im Original lautet der Gesetzestext wie folgt:

Art. 26
Tierquälerei
1 Mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe wird be­straft, wer vor­sätz­lich

a. ein Tier miss­han­delt, ver­nach­läs­sigt, es un­nö­tig über­an­strengt oder des­sen Wür­de in an­de­rer Wei­se miss­ach­tet;

b. Tie­re auf qual­vol­le Art oder aus Mut­wil­len tö­tet;

c. Kämp­fe zwi­schen oder mit Tie­ren ver­an­stal­tet, bei de­nen Tie­re ge­quält oder ge­tö­tet wer­den;

d. bei der Durch­füh­rung von Ver­su­chen ei­nem Tier Schmer­zen, Lei­den oder Schä­den zu­fügt oder es in Angst ver­setzt, so­weit dies nicht für den ver­folg­ten Zweck un­ver­meid­lich ist;

e. ein im Haus oder im Be­trieb ge­hal­te­nes Tier aus­setzt oder zu­rück­lässt in der Ab­sicht, sich sei­ner zu ent­le­di­gen.

2 Han­delt die Tä­te­rin oder der Tä­ter fahr­läs­sig, so ist die Stra­fe Geld­stra­fe bis zu 180 Ta­ges­sät­zen.

Quelle: https://lawbrary.ch/law/art/TSCHG-v2023.09-de-art-26/

Was bedeutet Misshandlung?

Misshandlung von Tieren beinhaltet jegliche Handlungen, die dem Tier Schaden zufügen oder seine Würde missachten. Dies kann physische Gewalt, wie Schlagen oder Treten, aber auch psychische Misshandlung, wie Einsperren in unangemessenen Behältern oder zu kleinen Gehegen, umfassen.

Der Tatbestand der Vernachlässigung von medizinischer Versorgung eines kranken Haustiers, indem man es nicht zum Tierarzt bringt und somit sein Leiden verstärkt bzw. verlängert, fällt ebenfalls unter diesen Punkt.

Was bedeutet Vernachlässigung?

Vernachlässigung tritt auf, wenn ein Tier nicht angemessen versorgt wird, sei es in Bezug auf Futter, Wasser, Unterkunft oder auch medizinische Versorgung. Die Abgrenzung zwischen Misshandlung und Vernachlässigung ist dementsprechend komplex.

Ein Beispiel für Vernachlässigung wäre, wenn ein Hund lange Zeit allein in einem kleinen Zwinger gehalten wird, ohne ausreichend Bewegung, soziale Interaktion oder angemessene Pflege zu erhalten.

Was bedeutet Überanstrengung?

Überanstrengung tritt auf, wenn ein Tier unnötig stark beansprucht wird, sei es durch körperliche Arbeit, Training oder andere Aktivitäten.

Ein Beispiel wäre die Überlastung eines Pferdes durch übermässiges Reiten oder im Falle von Hunden das Zwangstraining, das dessen physische Grenzen überschreitet.

Wie passt dieses Gesetz zu Tierversuchen?

In Artikel 26 des Schweizerischen Tierschutzgesetzes wird festgelegt, dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie “für den verfolgten Zweck unvermeidlich” sind. Tierversuche werden meistens durchgeführt, um die Sicherheit und Wirksamkeit neuer Medikamente, Behandlungen oder Produkte zu testen, bevor sie an Menschen angewendet werden. Dabei kann es notwendig sein, die biologischen Reaktionen und möglichen Nebenwirkungen auf lebenden Organismen zu untersuchen, um potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit zu minimieren.

Obwohl Tierversuche kontrovers diskutiert werden und strenge ethische Standards einhalten müssen, gibt es Situationen, in denen sie als unvermeidlich betrachtet werden. Zum Beispiel können bestimmte Forschungsfragen oder Entwicklungen medizinischer Therapien eine Untersuchung an lebenden Organismen erfordern, um relevante Daten zu gewinnen, die auf andere Weise nicht zugänglich wären.

Das Schweizerische Tierschutzgesetz stellt sicher, dass Tierversuche nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden dürfen, um das Wohl der Tiere zu schützen und sicherzustellen, dass ihr Leiden so gering wie möglich gehalten wird. Es setzt klare Grenzen für die Durchführung von Tierversuchen und legt fest, dass sie nur in Fällen erlaubt sind, in denen alternative Methoden nicht verfügbar sind und der Nutzen für die menschliche Gesundheit oder das wissenschaftliche Verständnis die potenziellen Schäden für die Tiere überwiegt.

Ist das Tierschutzgesetz ausreichend?

Abschliessend stellen wir die Frage in den Raum: Ist das Schweizerische Tierschutzgesetz ausreichend, um das Wohl von Tieren zu schützen? Während das Gesetz klare Bestimmungen und Strafen für Tierquälerei festlegt, liegt es an uns als Gesellschaft, sicherzustellen, dass diese Bestimmungen auch tatsächlich umgesetzt – und vor allem gelebt – werden.

Wir alle tragen eine Verantwortung für das Wohlergehen von Tieren, sei es durch aktive Intervention, Meldung von Missständen oder Förderung von tierschutzfreundlichen Praktiken. Falls du Zeuge von Tierquälerei wirst oder Bedenken bezüglich des Wohlergehens eines Tieres hast, ermutigen wir dich dringend, dies zu melden. Lokale Tierschutzorganisationen, Veterinärämter und die Polizei sind Ansprechpartner für die Meldung von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz.

Wir appellieren darüber hinaus an unsere Leserinnen und Leser, sich aktiv für den Tierschutz einzusetzen und eine Stimme für diejenigen zu sein, die keine Stimme haben. Gemeinsam können wir dazu beitragen, das Leiden von Tieren zu beenden und eine Welt zu schaffen, in der Tiere mit Respekt, Mitgefühl und Würde behandelt werden. Lasst uns gemeinsam dafür kämpfen, dass das Schweizerische Tierschutzgesetz nicht nur ein Gesetzestext bleibt, sondern auch in der Realität zum Schutz und Wohlergehen aller Tiere beiträgt.

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2 Kommentare
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Isabelle Bühler
Isabelle Bühler
6 Monate zuvor

Guten Tag
Ich sehe immer einen Hund an der Kette, eigentlich nicht nur einen, leider.
Ich wohne im Jura.
Ist das wirklich noch erlaubt?
Ich habe schon mit dem Veterinäramt gesprochen und die meinten das wäre noch erlaubt…..
Mit freundlichen Grüssen
Isabelle Bühler

Das Tierschutzgesetz der Schweiz einfach erklärt

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