Menschen, die ihren Hund beim Züchter erwerben anstatt vom Tierheim, erwarten eine gewisse Garantie, was die Gesundheit ihres Tieres anbelangt. Aber wie sieht es von Rechtswegen aus, wenn man vom seriösen Züchter unerwartet ein krankes Tier bekommt? Lies bei uns wichtige Informationen zur Haftung von Hundezüchtern.
Haftung vom Hundezüchter: Relevante Paragraphen
Für den Kauf eines Tieres beim Hundezüchter greift in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nachfolgend findest du eine Übersicht einiger relevanter Paragraphen, falls es nach dem Kauf eines kranken Tieres beim Züchter zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
- §90a BGB: Tiere sind zwar im rechtlichen Sinne keine Sachen, aber da in den wenigsten Kaufverträgen etwas anderes bestimmt ist, behandelt man sie innerhalb dieser Verträge wie Sachen.
- §434 BGB definiert, wann ein Sachmangel vorliegt.
- §438 BGB regelt die Verjährungsfristen.
- §477 BGB kommt zur Anwendung, falls eine Beweislastumkehr erforderlich ist.
Wann liegt ein Mangel beim Hundekauf vor?
Hier ziehen wir den o.g. §434 BGB zu Rate. Allerdings gibt der Gesetzestext wenig Aufschluss über die “Beschaffenheit” von Tieren. Beim Kauf von einem Hundezüchter schliessen die Parteien in der Regel einen Kaufvertrag. Dieser wiederum enthält die wichtigsten Vereinbarungen und gibt später Aufschluss darüber, ob und wann ein Mangel vorliegt. Handelsübliche Kaufverträge über Hunde enthalten:
- Rasse, Geschlecht und Alter des Hundes
- Aussehen des Hundes, darunter Fellfarbe
- evtl. “Verwendungszweck”, dies gilt insbesondere für Arbeitshunde
Auf den ersten Blick findet man zwar selten etwas über die Gesundheit des erworbenen Hundes, glücklicherweise spricht dieser Umstand jedoch für sich. Das bedeutet, finden sich im Vertrag keine Angaben über Mängel – dazu zählen gesundheitliche Einschränkungen, bekannte Erkrankungen etc. – darfst du davon ausgehen, dass du ein vollkommen gesundes Tier erwirbst.
Wie gehe ich vor, wenn ich beim Züchter einen kranken Hund gekauft habe?
Damit überhaupt eine Haftung aufseiten des Hundezüchters greift, muss der gesundheitliche Mangel schon beim Kauf vorgelegen haben oder zumindest klar darauf zurückzuführen sein, dass der Hund bereits beim Züchter krank war.
Wir übersetzen den entsprechenden Gesetzestext mal für Laien: Beim Kauf von Tieren haftet der Verkäufer (= Züchter) für den gesundheitlichen Zustand des Hundes über einen Zeitraum von sechs Monaten ab Kaufdatum.
Sprich: erkrankt der Hund innerhalb dieses Zeitraums, liegt die Vermutung nahe, dass die Schuld dafür beim Züchter liegt. Als Käufer musst du jedoch ebenso ein paar Pflichten erfüllen, um deine Ansprüche geltend zu machen.
- Unverzügliche Anzeigepflicht: sobald bekannt ist, dass der Hund krank ist, ist das beim Züchter zu melden.
- Wahl eines Rechts: Als Käufer hast du das Recht auf Gewährleistung, Rücktritt oder Schadensersatz.
- Alle Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Nur im Falle eines bewusst verschwiegenen Mangels vonseiten des Züchters gilt eine verlängerte Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Gewährleistung, Rücktritt und Schadensersatz
Im Grunde handelt es sich beim Rücktritt gleichzeitig um die Gewährleistung. Die Pflicht zur Gewährleistung bedeutet für den Verkäufer, dass er dem Käufer eine mangelfreie Ware übergeben muss. Im Falle eines kranken Tiers klappt das logischerweise nicht. Behebt eine tierärztliche Behandlung vollständig den Mangel, müsste der Züchter diese Kosten tragen.
Leider kommt auch noch die Frage nach dem Wert ins Spiel. Tierarztkosten liegen je nach Schweregrad einer Krankheit oft um ein vielfaches höher als der Kaufpreis eines Hundes. Der Hundezüchter muss keine Kosten übernehmen, die über einen anderen Weg günstiger für ihn liegen würden.
In der Praxis erstatten Hundezüchter demnach keine Tierarztrechnungen oder den Kaufpreis (dafür müsste man schliesslich das bereits liebgewonnene Tier zurückgeben (Rücktritt), sondern berechnen anhand dessen eine Wertminderung.
Wertminderung beim Kauf von Hunden
Hierbei spielen sowohl der “echte” Wert des Hundes als auch der tatsächliche Kaufpreis eine Rolle. Für die meisten Hunderassen gibt es eine Art Listenpreise. Diese gelten für gesunde Tiere, weshalb man sie als Richtwert nimmt.
Krankheiten und gesundheitliche Einschränkungen vermindern den Wert eines Hundes. Die Formel für eine Wertminderung, die über die Haftung des Hundezüchters letzten Endes an den Käufer auszuzahlen wäre, lautet:
Wert des kranken Hundes x Kaufpreis / Listenpreis = Verminderter Wert
Kaufpreis – verminderter Wert = “Schadensersatz” an den Käufer