Der Heimtierausweis wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt ausgestellt, sobald das Tier ordnungsgemäss mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. Im Ausweis finden sich u. a. folgende Angaben:
- Name, Art und Rasse des Tieres
- Geschlecht, Geburtsdatum und Fellfarbe
- Mikrochipnummer und -datum der Implantation
- Name und Adresse des Halters
- Eintragungen zu Impfungen (insbesondere Tollwut)
- Tierärztliche Behandlungen (z. B. Entwurmung, Parasitenprophylaxe)
Unterschied: Heimtierausweis vs. EU-Heimtierausweis
Im deutschsprachigen Raum werden die Begriffe oft synonym verwendet, es gibt jedoch Unterschiede:
- EU-Heimtierausweis: Offizielles, fälschungssicheres Dokument, gültig in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in assoziierten Ländern (z. B. Schweiz, Norwegen). Erlaubt die grenzüberschreitende Mitnahme von Hund, Katze und Frettchen.
- Nationaler Heimtierausweis: In manchen Ländern gibt es zusätzlich nationale Impfpässe oder „Heimtierausweise“, die jedoch nicht für Auslandsreisen anerkannt sind, sondern nur für den Inlandgebrauch (z. B. Nachweis von Impfungen bei Hundeschulen oder Tierheimen).
Gültigkeit und Voraussetzungen
Ein EU-Heimtierausweis ist nur gültig, wenn:
- das Tier eindeutig per Mikrochip identifizierbar ist,
- die Tollwutimpfung korrekt eingetragen und gültig ist,
- alle Eintragungen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt vorgenommen wurden.
Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein (bei Erstimpfung). Auffrischungen müssen rechtzeitig erfolgen, damit die Gültigkeit nicht unterbrochen wird.
Wichtige Regeln für Reisen
- Pro Person dürfen maximal fünf Heimtiere mitgeführt werden (Ausnahme: Teilnahme an Wettkämpfen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen).
- Manche Länder verlangen zusätzlich Entwurmungsnachweise (z. B. Finnland, Irland, Malta, Norwegen).
- Bei Einreise in die Schweiz, nach Deutschland oder Österreich gelten dieselben EU-Standards.
- Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sind oft zusätzliche tierärztliche Bescheinigungen oder Gesundheitszeugnisse nötig.
Fazit
Der EU-Heimtierausweis ist der wichtigste Begleiter auf Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Er dient als „Reisepass“ und Impfpass zugleich und ist Voraussetzung für das legale Überschreiten von Grenzen. Halter:innen sollten rechtzeitig vor der Reise die Gültigkeit von Chip und Tollwutimpfung prüfen. Im Zweifel gilt: immer tierärztlich abklären lassen.



