Das Qualzucht Gesetz: zu viele rechtliche Schlupflöcher und Grauzonen

Boxer Blick auf Seite Qualzucht Nase

Das Tierschutzgesetz enthält eine Regelung, die Qualzuchten verbietet. Trotzdem boomt die Zahl an Qualzüchtungen, insbesondere bei Hunden. Was verbirgt sich hinter dem sogenannten Qualzucht Gesetz und warum funktioniert es scheinbar nicht? Wir gehen der Sache auf den Grund.

Was ist das Gesetz gegen Qualzucht?

Eigentlich handelt es sich bei diesem Gesetz nicht um ein eigenständiges Werk, sondern eher um einen einzelnen Paragraphen aus dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Der Paragraph 11b TierSchG regelt die Züchtung von Wirbeltieren, worunter auch Hunde fallen.

Den vollständigen Gesetzestext findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11b.html

Etwas einfacher erklärt sagt das Qualzucht Gesetz Folgendes aus: Es ist verboten, Hunde zu züchten oder durch Zucht dergestalt zu verändern, dass ihnen

  1. Körperteile/Organe für den artgerechten Gebrauch fehlen und die Hunde dadurch gesundheitlich beeinträchtigt sind
  2. zuchtbedingte Verhaltensstörungen auftreten
  3. deren Haltung mit Schmerzen oder Schäden verbunden ist

Das Qualzucht Gesetz: Eine Kluft zwischen Theorie und Praxis

Sehen wir uns nun einmal einige überaus beliebte Hunderassen an, die bei extrem vielen Züchtern verfügbar sind. Da warten Französische Bulldogen oder Möpse mit ihren kurzen Gesichtern und ihren treuen, grossen Augen; die kleineren Vertreter wie der Chihuahua oder der eigentlich „normal“ anmutende Australian Shepherd.

Von der Theorie und dem Qualzucht Gesetz her handelt es sich bei all diesen genannten Beispielen um „verbotene“ Hunderassen. Die Bulldogen und Möpse leiden unter Atemnot, der Chihuahua dank offenliegender Fontanelle anfällig für Schädel- und Hirnverletzungen, zuletzt der Shepherd mit häufig auftretenden Gendefekten.

Nicht wirklich verboten, also erlaubt?

Ja und Nein. Das Qualzucht Gesetz bleibt schlichtweg zu unkonkret. Denn für ein offizielles Verbot einer „ganzen“ Hunderasse reichen Einzelfallentscheidungen nämlich nicht aus. Darüber hinaus müsste man anhand von medizinischen Gutachten nachweisen, dass ausnahmslos alle Hunde jener Rasse tatsächlich leiden.

Zuständig für die Wahrung des Qualzucht Gesetzes sind die Veterinärämter. Es obliegt ihnen im Bedarfsfall, die gezielte Datenerhebung zu machen. Diese dient letztlich der Analyse und Beweisführung.

Wie sieht das aber in der Praxis aus? Wo kein Kläger, da kein Richter“ lautet ein altbekanntes Sprichwort. Theoretisch bedarf es jemanden, der eine Qualzucht beim zuständigen Amt meldet, dieses prüft den Fall und legt es dem Gericht vor. Trotz allem bleibt dem Angeklagten (z.B. dem jeweiligen Züchter) natürlich das Recht, sich zu verteidigen.

Wie man das Qualzucht Gesetz konkretisieren könnte

Wie so oft bleibt auch der Paragraph zur Qualzucht sehr „schwammig“. Weder nennt er konkrete klinische Symptome von Qualzüchtungen, noch beschreibt er, wann das Verhalten eines Hundes als auffällig gilt.

Das Qualzucht Evidenz Netzwerk (QUEN) unternimmt bereits einen grossen Schritt in die richtige Richtung, indem es unter anderem die aktuell gültigen Rassestandards auf einer Datenbank übersichtlich zusammenfasst.

Mehr Gesundheit, bitte!

Nicht zuletzt kommt es aber auf das Verantwortungsbewusstsein von Züchtern und Hundehaltern an. Denn noch ein Sprichwort greift das Dilemma des Qualzucht Gesetzes sehr gut auf: die Nachfrage bestimmt das Angebot.

Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters. Und was unsere geliebten Haustiere angeht, sollte die Weltanschauung von Ästhetik bestenfalls zurückstehen, sobald es um die Gesundheit geht.

Informiere dich vor der Anschaffung eines Hundes sowohl über den Züchter als auch die Hunderasse. Auf unseren anderen Projekten geben wir dir weitere Einblicke:

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Ich habe schon geschrieben, noch bevor Computer selbstverständlich wurden. Schon als Kind habe ich mir die Schreibmaschine meiner Eltern geschnappt und drauflos getippt: Geschichten, Beobachtungen, Gedanken. Hauptsache Worte. Mein Zugang zu Hunde-Themen ist kein klassischer. Lange Zeit war ich eher skeptisch, geprägt von weniger guten Erfahrungen. Umso mehr hat es mich überrascht, als ich – dank Roger – erlebt habe, wie verantwortungsvoll und bewusst gute Hundehaltung funktionieren kann. Dieser Perspektivwechsel begleitet meine Arbeit bis heute. Bei rundum.dog bin ich als Content Managerin an vielen Stellen beteiligt, an denen aus Ideen fertige Beiträge werden. Ich recherchiere Themen, plane Inhalte, schreibe Artikel, begleite Gastbeiträge redaktionell, veröffentliche Texte und betreue die Social-Media-Kanäle. Mein Blick richtet sich dabei immer auf das grosse Ganze: Welche Themen sind relevant? Welche Fragen stehen dahinter? Und wie lassen sich Inhalte so aufbereiten, dass sie verständlich, fundiert und für unsere Leser wirklich hilfreich sind? Ich glaube, dass Emotionen allein nicht ausreichen. Gute Entscheidungen entstehen dort, wo Information, Selbstreflexion und Bereitschaft zum Hinterfragen zusammenkommen. Mit meinen Texten möchte ich genau dazu beitragen.
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