Wenn du schon einmal mit deinem Hund beim Tierarzt warst, hast du bestimmt von der “Gebührenordnung für Tierärzte” gehört. Manchmal kommt uns die Rechnung am Ende trotzdem recht hoch vor. Wie erkenne ich, ob der Tierarzt korrekt abgerechnet hat?

Gebührenordnung für Tierärzte – Definition

Die Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, gibt es seit dem Jahr 1940. Auch die letzte grundlegende Neufassung wirkt ähnlich veraltet, denn sie stammt aus dem Jahr 1999. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der GOT um einen Preiskatalog für tierärztliche Leistungen. Nach einer Menge Gesetzestext folgt nämlich eine konkrete Auflistung von angemessenen Gebühren in Euro.

Jeder zugelassene Tierarzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich nach dieser Gebührenordnung zu richten. Weder darf er höhere noch zu niedrige Preise für seine Leistungen ansetzen. Der Gesetzgeber will damit dafür sorgen, dass die Kosten zum einen in einem überschaubaren Rahmen bleiben (kein Wucher), ausserdem will man das Berufsfeld für seine Tätigkeiten angemessen entlohnen.

Der Gebührensatz

Hier wird es teilweise etwas kompliziert und ist gleichzeitig der Grund dafür, dass manch-einer vielleicht denkt, sein Tierarzt würde ihn abzocken. Allen Tierärzten ist es erlaubt, den ein- bis dreifachen Satz für eine bestimmte Leistung zu berechnen. Der einfache Satz ist jener Preis in Euro, der sich innerhalb der Gebührenordnung sichtbar wiederfindet. Dieser Satz fällt in der Praxis jedoch oft höher aus und wird zum zwei- bis dreifachen.

Die tatsächliche Höhe des Satzes (ein-, zwei- oder dreifach, bei Notdienst sogar vierfach) liegt zwar erfahrungsgemäss oft im Ermessen des Tierarztes, sollte vom Gesetz her aber nach Einordnung folgender Faktoren geschehen:

  • Schwierigkeit: war Behandlung/Eingriff besonders kompliziert? Gab es erschwerende Umstände?
  • Zeitlicher Aufwand: es gibt Richtwerte für die “normale” Dauer einer Behandlung. Verlängert sich diese aufgrund erschwerender/unerwarteter Umstände, darf der Gebührensatz entsprechend höher liegen.
  • Notdienst-Aufschlag: laut GOT formuliert als “Zeitpunkt der Erbringung”, was soviel heisst wie, falls das Tier ausserhalb regulärer Arbeits- und Geschäftszeiten behandelt werden muss, erhöht sich der Satz entsprechend.
  • Örtliche Verhältnisse: was etwas schwammig klingt, sieht in der Realität so aus, dass die Preise bzw. Sätze in dicht besiedelten Gebieten (Grossstädten) oft höher liegen als in ländlichen. Manchmal ist es aber auch genau umgekehrt. Hier gibt es leider viel Spielraum für “eigenes Ermessen”.
  • Wert des behandelten Tiers: Auch hier fehlt im Gesetzestext eine echte Erklärung. Aus der konkreten Auflistung – da diese bereits nach Tierarten (Pferd, Hund, Katze, Nager, Fische…) unterteilt ist – ergibt sich jedoch, dass der Gebührensatz für “besondere” Rassen tatsächlich höher ausfallen darf.

Rechnungsprüfung

Allerdings sieht man nach all diesen Infos immer noch nicht so richtig, ob der letzte Tierarztbesuch nun gerechtfertigt oder vielleicht doch überteuert abgerechnet wurde. Falls du bei einer hohen Tierarztrechnung einmal skeptisch bist, empfehlen wir dir, alle aufgelisteten Leistungen und Preise mit der Gebührenordnung abzugleichen. Die offizielle Gebührenliste (und weitere Gesetze) findest du hier (die Preise in € fangen beim Runterscrollen ab ca. der halben Seite an). Diese Liste steht im Internet übrigens auch vielfach als Download zur Verfügung.

Daran erkennst du zumindest – falls nicht schon explizit auf der Rechnung ersichtlich – welchen Gebührensatz der Tierarzt genutzt hat. Ist eine Multiplikation des “Listenpreises” mal zwei oder drei jedoch nicht stimmig, solltest du genauer nachhaken. (Bedenke bei deinen Berechnungen bitte, dass alle Preise der Gebührenliste netto sind.)

In der Regel kann jeder Tierarzt dir bei Fragen zur Abrechnung Rede und Antwort stehen und dir konkrete Gründe nennen, -warum -was -wie berechnet wurde. Kommt es erneut zu Unstimmigkeiten, kannst du dir an höherer Stelle Rat einholen: bei deiner örtlichen Landestierärztekammer. Die oberste Stelle wiederum wäre dann die Bundestierärztekammer.

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