Die enge Verbindung zwischen Mensch und Tier endet für viele nicht mit dem Tod. Eine Mensch-Tier-Bestattung bietet die Möglichkeit, diese tiefe Beziehung auch über den Tod hinaus sichtbar zu machen – indem Mensch und Haustier gemeinsam ihre letzte Ruhestätte finden. Dieses besondere Konzept schafft Raum für ewige Verbundenheit und Würde an einem gemeinsamen Ort. Doch welche Voraussetzungen gibt es für eine solche Bestattung? Was gilt es organisatorisch und rechtlich zu beachten? Hier erfährst du alles Wesentliche zur Mensch-Tier-Bestattung – für eine letzte Ruhestätte, die eure Verbindung über das Leben hinaus bewahrt.

Mensch-Tier-Bestattung: Was bedeutet das?

Die Mensch-Tier-Bestattung ist ein besonderes Konzept, das die enge Verbindung zwischen Menschen und ihren Haustieren auch über den Tod hinaus würdigt. Dabei geht es darum, Mensch und Tier an einem gemeinsamen Ort – einem sogenannten Mensch-Tier-Friedhof – ihre letzte Ruhestätte zu geben. Anders als bei herkömmlichen Bestattungen sind hier die Rahmenbedingungen speziell auf die gemeinsame Beisetzung ausgerichtet.

Wichtig zu wissen ist, dass Mensch-Tier-Gräber meistens nur auf spezialisierten Friedhöfen möglich sind. Zudem erfolgt die Beisetzung in der Regel als Urnenbestattung, da sowohl der Mensch als auch das Tier vorher eingeäschert werden müssen – und zwar getrennt in entsprechenden Krematorien für Menschen und Tiere.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch hygienischen Anforderungen erfüllt werden. Neben der eigentlichen Beisetzung bietet das Konzept auch die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen, um den Ablauf und die Organisation individuell zu regeln.

💡 Das musst du bei einer Mensch-Tier-Bestattung beachten
Ort Eine gemeinsame Beisetzung ist ausschliesslich auf dafür ausgewiesenen Mensch-Tier-Friedhöfen zulässig
Bestattungsart Urnenbeisetzung ist die übliche Form der Bestattung
Einäscherung Mensch und Tier werden getrennt in spezialisierten Krematorien eingeäschert (Human- und Tierkrematorium)
Vorsorge Es ist sinnvoll, frühzeitig organisatorische und finanzielle Regelungen zu treffen
Bestattungsverfügung Die individuellen Wünsche sollten frühzeitig schriftlich festgehalten werden
Information Angehörige sollten rechtzeitig über die Bestattungsregelungen informiert werden

Vorsorge für eine Mensch-Tier-Bestattung: Was ist möglich?

Wer sich eine gemeinsame letzte Ruhestätte mit seinem geliebten Tier wünscht, sollte sich frühzeitig mit der Vorsorgeplanung beschäftigen. Denn im Gegensatz zu klassischen Bestattungen gibt es bei Mensch-Tier-Gräbern keine standardisierten Versicherungsmodelle oder staatlich regulierten Angebote – sowohl was die Organisation als auch die Finanzierung betrifft.

🔸 Sterbekostenversicherungen für Menschen decken in der Regel nur die konventionellen Bestattungskosten für eine Einzelperson ab. Wir kennen keine Angebote, in denen eine Erweiterung auf die Mitbeisetzung eines Tieres vorgesehen wäre.

🔸 Auch Tierversicherungen, etwa OP- oder Krankenversicherungen, greifen hier nicht – sie enden normalerweise mit dem Tod des Tieres und beinhalten keine Vorsorgeleistungen für Bestattung oder Einäscherung.

Daher ist es sinnvoll, selbst finanziell vorzusorgen. Das kann beispielsweise über ein separates Sparkonto, eine zweckgebundene Rücklage oder – im besten Fall – über eine direkte vertragliche Absprache mit einem Anbieter für Mensch-Tier-Bestattungen geschehen.

💡 Einige Friedhöfe oder spezialisierte Bestattungsinstitute bieten mittlerweile sogenannte Vorsorgepakete an. Diese enthalten nicht nur eine Reservierung der Grabstelle, sondern auch Dienstleistungen wie Einäscherung, Urnengestaltung oder spätere Pflege der Ruhestätte.

Was hat es mit der Bestattungsverfügung auf sich?

Damit eine Mensch-Tier-Bestattung im eigenen Sinne durchgeführt werden kann, ist eine schriftliche Bestattungsverfügung dringend zu empfehlen. Darin können konkrete Wünsche zur Bestattungsform, zur Grabstelle und zur Mitbeisetzung eines Tieres festgehalten werden. Auch Details wie der Name des Bestattungsinstituts oder eine bereits reservierte Grabstelle lassen sich dort aufführen.

Im Gegensatz zum Testament, das erst nach der Beisetzung geöffnet wird, sollte die Bestattungsverfügung leicht zugänglich aufbewahrt und im Idealfall bei einer Vertrauensperson oder beim Bestattungsinstitut hinterlegt werden.

Genauso wichtig wie das Dokument selbst ist die offene Kommunikation mit den Angehörigen: Wer im Vorfeld über die persönlichen Wünsche spricht, sorgt dafür, dass im Todesfall keine Unsicherheiten entstehen. Besonders bei einer Mensch-Tier-Bestattung, die nach wie vor aussergewöhnlich ist, hilft ein offenes Gespräch, mögliche Vorurteile abzubauen und Verständnis für den Wunsch nach einer gemeinsamen Ruhestätte zu schaffen.

Häufige Fragen mit Antworten rund um die Mensch-Tier-Bestattung

Kann man die Tierurne nicht einfach als Grabbeigabe mitgeben?

Grundsätzlich sind Grabbeigaben bei einer Erdbestattung zwar erlaubt – das können persönliche Gegenstände sein, wie zum Beispiel Fotos, Schmuck, Kleidungsstücke oder andere kleine Andenken.

Die gesetzliche Regelung hierzu ist jedoch: Keine gesundheitsgefährdenden oder biologisch nicht abbaubaren Stoffe in grösserem Umfang. Obwohl eine Tierurne versiegelt ist, gilt sie rechtlich nicht als Gegenstand, sondern als Überrest eines Lebewesens – in diesem Fall tierische Asche. Und genau hier liegt der Knackpunkt:

  • Friedhöfe für Menschen unterliegen dem öffentlichen Bestattungsrecht und sind ausschliesslich für menschliche Überreste zugelassen.
  • Das Beisetzen tierischer Überreste in einem menschlichen Grab ist dort in der Regel nicht gestattet, selbst wenn sie sich in einer Urne befinden.
  • Der Grund ist also weniger die Hygiene, sondern vor allem die strikte Trennung von Mensch und Tier im Bestattungsrecht – aus Sicht vieler Behörden geht es dabei auch um Würde, Pietät und symbolische Ordnung.

Was kostet so eine Mensch-Tier-Bestattung?

Die Kosten für eine Mensch-Tier-Bestattung können stark variieren – je nach Region, Friedhof, Anbieter und individuellen Wünschen. Dennoch lässt sich ein grober Rahmen abstecken, damit du eine ungefähre Vorstellung bekommst. Grundsätzlich fallen bei dieser Bestattungsform zwei getrennte, aber aufeinander abgestimmte Prozesse an: die Tierbestattung und die Humanbestattung – samt Vorbereitung, Einäscherung und Beisetzung.

🧾 Mögliche Kostenpunkte im Überblick:

Leistung Preisspanne (ca.) Bemerkung
Einäscherung des Tieres CHF 150–500 Abhängig von Gewicht und Einzeleinäscherung
Tierurne CHF 50–300 Je nach Material, Design, Gravur
Tierkrematorium / Abholung CHF 50–150 Optional: Haustier wird abgeholt
Einäscherung des Menschen CHF 500–1’200 Inkl. Krematoriumsgebühr
Humanurne CHF 100–600 Schlicht bis individuell gestaltet
Beisetzungsgebühr Mensch-Tier-Grab CHF 800–2’000 Für spezielle Mensch-Tier-Gräber
Grabnutzung / Grabrecht CHF 1’000–5’000 (20–25 Jahre) Kommunale oder private Gebühren
Grabstein / Beschriftung CHF 500–2’500 Je nach Grösse, Material, Gestaltung
Grabpflege (optional) CHF 100–300 pro Jahr Bei professioneller Pflege
Vorsorgevertrag / Planung CHF 200–500 Bei Vorabplanung mit Bestatter

📌 Gesamtbudget: Insgesamt solltest du – je nach Aufwand und Wünschen – mit mindestens CHF 3’000 bis über CHF 10’000 rechnen. Besonders individuell gestaltete Ruhestätten mit hochwertigen Urnen, aufwändigem Grabstein und langfristiger Grabpflege können auch deutlich darüber liegen.

💡 Tipp: Einige Bestatter bieten Komplettpakete für Mensch-Tier-Bestattungen an – inklusive Beratung, Urnenwahl, Koordination mit Tierkrematorien und Organisation der Beisetzung. Diese können helfen, Kosten besser planbar zu machen.

Wo gibt es solche gemeinsamen Friedhöfe überhaupt?

Mensch-Tier-Bestattungen sind nur auf speziell dafür vorgesehenen Friedhöfen möglich – und davon gibt es bisher (leider) nur eine sehr begrenzte Anzahl. In den meisten Gemeinden oder Städten ist diese Art der letzten Ruhestätte (noch) nicht vorgesehen oder rechtlich nicht zulässig. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass man noch nie von einem solchen Ort gehört oder gar einen gesehen hat.

🧭 Aktuelle Lage im D-A-CH-Raum:

Land Verfügbarkeit Beispiele / Hinweise
Deutschland vereinzelt vorhanden z. B. in Braubach (Rheinland-Pfalz), Essen, Essenbach oder Koblenz
Österreich derzeit keine (uns) bekannten Anlagen vereinzelt Gespräche über Planung, bisher keine offiziellen Angebote
Schweiz bislang keine (uns bekannten) offiziellen Mensch-Tier-Friedhöfe Tierfriedhöfe und Urnengemeinschaftsgräber existieren, aber keine gemischten Bestattungsstätten

🔎 Hinweis: Die rechtliche Grundlage variiert stark je nach Kanton, Bundesland oder Gemeinde. Es lohnt sich daher, direkt bei lokalen Friedhofsverwaltungen oder spezialisierten Bestattungsinstituten nachzufragen, ob eine Mensch-Tier-Bestattung grundsätzlich erlaubt bzw. möglich ist.

💡 Tipp: Einige Anbieter kooperieren mit privaten Friedhöfen oder betreiben eigene kleine Anlagen, die kaum Bekanntheit haben. Eine gezielte Internetrecherche mit dem Suchbegriff „Mensch-Tier-Friedhof + Ort/Region“ oder eine telefonische Anfrage bei Tierkrematorien kann hier weiterhelfen.

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