Noch immer leiden zu viele Tiere – Qualzucht bei Hunden

Gesundheitskosten Frenchi

Das Qualzucht-Verbot greife zu wenig, so die Kritik. Jetzt kommt die Forderung nach griffigeren Vorschriften. Sei dir immer auch bewusst, so ein ach so süsser Frenchie, kann ganz schön Kosten verursachen… Doch schau selbst:

Folgen der Qualzucht erfordern oft eine Operation

Betroffen sind unter anderem die französischen Bulldoggen. Welpen kosten bis zu 4500 Franken. Gesundheitliche Probleme treten meist erst nach dem Welpenalter auf und verursachen weitere, zum Teil hohe Kosten. In der Schweiz werden mittlerweile schätzungsweise 50 Prozent der französischen Bulldoggen aus dem In- und Ausland operiert, damit sie wieder besser atmen können.

Aber nicht nur das Atmen macht den kleinen Vierbeinern zu schaffen. Sie müssen auch häufig im Bereich der Lidränder, der Augen und der Hautfalten operiert werden. Hinzu kommen Bandscheibenvorfälle, Rutenprobleme und bei Zuchthündinnen Kaiserschnitte.

Ein sehr guter Beitrag des Kassensturz, Schweizer Fernsehen :

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(Link zum Video)

Ein Beispiel: «Kassensturz» begleitet Tierarzt Simon Hauri zu einem vorgeschriebenen Belastungstest, durchgeführt vom Schweizerischen Klub für Französische Bulldoggen (SKFB/SKG). Die Tiere müssen in maximal zehn Minuten eine Strecke von 1,2 Kilometern absolvieren. Die Aufgabe des Tierarztes: Er dokumentiert Herz und Atmung vor und nach dem Rennen. Wer röchelt, wird von der Zucht ausgeschlossen. Alle Hunde bestehen den Test. Sie sind etwas älter als ein Jahr. Da Atemprobleme meist erst später auftreten: Wäre eine Wiederholung nicht sinnvoll? «Das müsste man überdenken», bestätigt Simon Hauri auf Nachfrage von «Kassensturz»: «Aber das ist Sache des Verbandes.»

«. «Ich hätte in der Tierschutzverordnung gerne klare Kriterien, ab welcher Schädelform es Qualzucht ist», fordert Daniel Koch. Dann könnten Tierärztinnen und Tierärzte den Besitzern sagen, dass sie mit dem Tier nicht mehr züchten dürfen.

Gesundheitliche Probleme tauchen oft erst später auf

Wenn in der Schweiz eine Tierärztin ein Tier als zu belastet beurteilt und in Kategorie drei einteilt, spricht man von Qualzucht, und es darf nicht zur Zucht verwendet werden. So steht es seit 2015 in der Tierschutzverordnung. Doch die Praxis gestaltet sich schwierig.

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