Der Behandlungsauftrag ist ein rechtlicher und praktischer Begriff aus der tierärztlichen Versorgung. Er beschreibt die Übereinkunft zwischen Tierhalter und Tierarzt, dass eine bestimmte medizinische Massnahme beim Tier durchgeführt werden soll – beispielsweise eine Operation, eine Impfung oder eine diagnostische Untersuchung.
Behandlungsauftrag: Definition
Anders als beim Menschen kann ein Tier seine Zustimmung nicht selbst geben. Die Verantwortung für eine medizinische Entscheidung liegt also immer bei dem Halter. Gleichzeitig ist der Tierarzt verpflichtet, im Rahmen der geltenden Gesetze und der tierärztlichen Ethik zu handeln – auch dann, wenn dies nicht mit den Wünschen der Tierhalter übereinstimmt.
Im Alltag kann es hinsichtlich des Behandlungsauftrags zu Missverständnissen oder Meinungsverschiedenheiten kommen:
- Nicht jede vom Halter gewünschte Behandlung darf durchgeführt werden, wenn sie medizinisch nicht vertretbar oder ethisch fragwürdig ist. Tierärzte sind in solchen Fällen verpflichtet, abzulehnen.
- Umgekehrt kann es vorkommen, dass Tierärzte eine Behandlung für notwendig halten, der der Halter jedoch nicht zustimmt – etwa aus Sorge, Unverständnis oder finanziellen Gründen.
Mehr zu den rechtlichen Grundlagen und Hintergründen des Behandlungsauftrages findest du im Beitrag Wenn der Tierarzt anders entscheidet: Was du über den Behandlungsauftrag wissen solltest



