Die Einführung der Qualzuchtkommission in Österreich ist ein Meilenstein für den Tierschutz und ein großer Schritt gegen gesundheitsschädliche Zuchtpraktiken. Mit dieser neuen Institution wird wissenschaftliche Kontrolle in den Zuchtbereich eingeführt, um Qualzucht endlich effektiver zu bekämpfen. Wir von rundum.dog begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich und danken allen, die diesen Fortschritt möglich gemacht haben!
Warum ist die Qualzuchtkommission so wichtig?
Seit über 20 Jahren ist Qualzucht in Österreich verboten, doch das Verbot blieb lange Zeit weitgehend wirkungslos. Viele Züchter:innen konnten trotz ungesunder Zuchtpraktiken ungestört weitermachen, was zu massiven gesundheitlichen Problemen für die betroffenen Tiere führte. Durch den unermüdlichen Einsatz von Tierschutzorganisationen wie Tierschutz Austria und tausenden engagierten Menschen wurde nun eine zentrale Kontrollinstanz geschaffen, um dieses Problem gezielt anzugehen.
Die Aufgaben der Qualzuchtkommission
Die Kommission wurde im Rahmen der Tierschutznovelle 2024 ins Leben gerufen und setzt sich aus einem 16-köpfigen Expertenteam zusammen, darunter Fachleute aus den Bereichen Tierzucht, Genetik, Ethik und Veterinärmedizin. Sie verfolgt mehrere Hauptziele:
1. Erkennen und Bewerten von Qualzuchtmerkmalen
Die Kommission analysiert wissenschaftlich, welche angezüchteten Merkmale zu gesundheitlichen Problemen führen. Sie entwickelt Diagnosemethoden, die von Tierärzt:innen und Behörden genutzt werden können, um betroffene Tiere zu identifizieren.
2. Überprüfung von Zuchtprogrammen
Alle organisierten Zuchtprogramme müssen bis zum 30. Juni 2025 von der Kommission geprüft werden. Einzelzüchter:innen, die keinem Verband angehören, sind allerdings nicht zur Überprüfung verpflichtet, können dies aber freiwillig tun.
3. Entwicklung von gesetzlichen Regelungen
Obwohl die Qualzuchtkommission Empfehlungen ausarbeitet, müssen die tatsächlichen gesetzlichen Regelungen erst vom zuständigen Ministerium beschlossen werden. Dazu gehören Zuchtverbote für bestimmte Rassen sowie verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen für Zuchttiere.
4. Beratung und Gutachten für Behörden
Die Kommission unterstützt Behörden durch Gutachten und hilft bei der Klärung von Streitfällen rund um Qualzucht. Sie kann auch Empfehlungen für Einzelfälle aussprechen.
Der nächste Schritt: Eine klare Verordnung fehlt
Ein großes Hindernis bleibt jedoch bestehen: Der Gesetzestext der Tierschutznovelle verweist darauf, dass eine genaue Verordnung zur Umsetzung des Qualzuchtverbots noch erarbeitet werden muss. Ohne diese Verordnung gibt es keine klaren Vorgaben, welche Tierrassen konkret betroffen sind und welche Maßnahmen zur Kontrolle notwendig sind.
Die Kommission hat angekündigt, sich zunächst auf kurzschnäuzige Rassen wie Möpse oder Französische Bulldoggen zu konzentrieren, die häufig unter massiven Atemproblemen und Überhitzung leiden. Viele andere betroffene Rassen und Arten müssen jedoch erst noch untersucht werden – ein Prozess, der Jahre dauern kann.
Ein großes Tierschutzproblem bleibt bestehen
So sehr die Einrichtung der Qualzuchtkommission ein Erfolg ist, gibt es eine gravierende Lücke im Gesetz: Landwirtschaftlich genutzte Tiere wie Masthühner, Schweine oder Kühe sind weiterhin vom Qualzuchtverbot ausgeschlossen. Diese Tiere leiden oft unter extremen Zuchtmerkmalen, etwa Turbo-Wachstum oder übermäßiger Milchleistung. Ohne gesetzliche Maßnahmen bleibt dieser Bereich ein massives Problem.
Fazit: Ein wichtiger Fortschritt, aber noch viel zu tun
Die Einführung der Qualzuchtkommission ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Endlich gibt es eine wissenschaftliche Instanz, die ungesunde Zuchtpraktiken überprüft und konkrete Maßnahmen gegen Qualzucht vorschlägt. Dennoch bleibt noch viel Arbeit: Die ausstehenden gesetzlichen Verordnungen müssen dringend erarbeitet werden, und das Qualzuchtverbot sollte auf ALLE Tierarten ausgeweitet werden.
Der Originalbeitrag ist zu lesen auf: https://www.tierschutz-austria.at/erfolg-qualzuchtkommission-nimmt-arbeit-auf/