Fahrradfahren mit Hund sieht nach einer tollen Möglichkeit aus, gemeinsam aktiv zu sein und frische Luft zu geniessen. Doch so praktisch und verlockend es auch erscheinen mag, den Vierbeiner an der Leine neben dem Fahrrad mitlaufen zu lassen – gerade im öffentlichen Strassenverkehr ist Vorsicht geboten. Viele Hundebesitzer sind sich nicht bewusst, dass das Anleinen von Hunden an Fahrräder auf öffentlichen Strassen in einigen Ländern sogar gesetzlich verboten ist. Wir erklären dir, was du beim Fahrradfahren mit Hund gesetzlich beachten musst, welche Regelungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz gelten – und warum Sicherheit und Schutz für dich und deinen Hund immer an erster Stelle stehen sollten.
Fahrradfahren mit Hund – Was gilt gesetzlich in Deutschland?
In Deutschland gibt es kein ausdrückliches, landesweites Verbot, Hunde an Fahrrädern anzuleinen und sie so mitlaufen zu lassen. Das bedeutet, dass das reine Anleinen an einem Fahrrad nicht per Gesetz untersagt ist. Allerdings gibt es wichtige Vorschriften, die dabei zu beachten sind.
Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen alle Verkehrsteilnehmer so handeln, dass keine Gefährdung oder Behinderung anderer entsteht. Das Mitführen eines Hundes neben dem Fahrrad kann als gefährdend eingestuft werden, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Zum Beispiel kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn der Hund plötzlich ausschert, zu stark zieht oder die Geschwindigkeit nicht mithalten kann.
Darüber hinaus ist das Tierschutzgesetz relevant: Hunde dürfen nicht überfordert oder gefährdet werden. Ein zu schnelles oder unkontrolliertes Mitlaufen neben einem Fahrrad kann zu Erschöpfung, Verletzungen oder Stress beim Tier führen. Deshalb sollte jeder Hundehalter einschätzen können, ob sein Hund physisch und konditionell dazu in der Lage ist.
Zudem können auf kommunaler Ebene spezielle Vorschriften gelten, die das Verhalten regeln. Beispielsweise sind in manchen Städten oder auf bestimmten Radwegen Hunde an der Leine zu führen oder das Fahrradfahren (ob mit oder ohne Hund) komplett untersagt.
Fahrradfahren mit Hund – Was gilt gesetzlich in Österreich?
In Österreich ist die Rechtslage klarer und strenger geregelt als in Deutschland. Gemäss der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO), genauer § 99 Abs. 3 lit. f, ist es verboten, Tiere während der Fahrt an einer Leine zu halten oder an Fahrzeuge anzuhängen, um sie mitlaufen zu lassen.
Das bedeutet konkret: Du darfst deinen Hund nicht an deinem Fahrrad anleinen und ihn so mitlaufen lassen. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro rechnen. In Ausnahmefällen kann bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängt werden.
Dieses Verbot gilt auf allen öffentlichen Strassen, auch auf Radwegen, und dient dem Schutz der Tiere sowie der Verkehrssicherheit.
Das Mitlaufenlassen an Fahrrädern kann für Hunde sehr gefährlich sein: Sie können überfordert, verletzt oder erschöpft werden. Auch andere Verkehrsteilnehmer sind durch unkontrollierte Bewegungen oder unerwartete Zwischenfälle gefährdet.
Fahrradfahren mit Hund – Was gilt gesetzlich in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es kein ausdrückliches Gesetz, das das Anleinen von Hunden an Fahrräder verbietet. Grundsätzlich ist das Mitführen von Hunden an Fahrrädern erlaubt, solange keine Gefahr für das Tier oder andere Verkehrsteilnehmer entsteht.
Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie die Verkehrsregelverordnung (VRV) schreiben vor, dass alle Verkehrsteilnehmer so handeln müssen, dass sie niemanden gefährden oder behindern. Das bedeutet, dass Hundehalter selbst dafür verantwortlich sind, den Hund sicher zu führen und zu verhindern, dass andere gefährdet werden.
Zusätzlich gilt das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG), welches Tiere vor unnötigem Leiden und Schaden schützen soll. Ein Hund, der neben dem Fahrrad läuft, darf nicht überfordert, gequält oder gefährdet werden. Halter müssen daher gut einschätzen, ob ihr Hund die Belastung verträgt und wie sie das Fahrradfahren sicher gestalten können.
Fahrradfahren mit Hund: Wie du es grundsätzlich sicher gestaltest
Fahrradfahren mit Hund kann eine wunderbare gemeinsame Freizeitbeschäftigung sein – wenn es sicher und verantwortungsvoll umgesetzt wird. Damit sowohl du als auch dein Vierbeiner Freude an der Tour haben und keine Gefahren entstehen, solltest du einige wichtige Punkte beachten und Alternativen zum „Mitlaufenlassen“ prüfen.
Fahrradanhänger für Hunde
Ein Fahrradanhänger ist eine sehr sichere und schonende Möglichkeit, deinen Hund mitzunehmen, vor allem wenn er klein, älter oder gesundheitlich nicht ganz fit ist. In einem Anhänger sitzt der Hund geschützt vor Wind, Regen und Verkehr, und du kannst die Geschwindigkeit kontrolliert halten.
Für mittelgrosse oder grosse Hunde sind Anhänger jedoch weniger geeignet, da die Stabilität und der Komfort eingeschränkt sind.
Transport im Fahrradkorb?
Für kleine Hunde ist der Transport im speziellen Fahrradkorb eine praktische Lösung. Wichtig ist, dass der Korb stabil, gut befestigt und idealerweise mit einem Sicherheitsgurt oder -netz ausgestattet ist, damit dein Hund nicht herausfallen kann. So fühlt sich dein kleiner Begleiter sicher und du hast beide Hände frei für die Steuerung.
Allerdings eignet sich diese Methode nur für Hunde mit geringem Körpergewicht und ruhigem Wesen.
Leinenhalterung am Fahrrad – Mit Vorsicht anwenden
Es gibt Vorrichtungen, die eine Leine direkt am Fahrrad fixieren, damit der Hund sicher nebenher laufen kann. Das kann vor allem auf Feld- oder Waldwegen eine gute Alternative sein, da so der Hund nicht direkt an deiner Hand hängt und du trotzdem die Kontrolle behältst.
Beachte aber unbedingt die gesetzlichen Vorgaben! In Ländern wie Österreich ist das Anleinen am Fahrrad im öffentlichen Strassenverkehr verboten. In Deutschland und der Schweiz darf es nur unter der Voraussetzung geschehen, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Auf öffentlichen Strassen solltest du diese Methode also nur mit höchster Vorsicht anwenden oder besser ganz darauf verzichten.
Das richtige Tempo und die Streckenwahl
Unabhängig von der “Transportmethode” ist es wichtig, das Tempo an deinen Hund anzupassen. Achte darauf, dass dein Hund nicht überfordert wird, insbesondere bei längeren Strecken oder bei Hitze. Wähle möglichst ruhige Wege mit wenig Verkehr – Waldwege, Feldwege oder spezielle Hundewanderwege sind ideal. Auf stark befahrenen Strassen und Radwegen solltest du den Hund lieber nicht an der Leine mitführen – auch nicht, wenn es rein theoretisch erlaubt ist.
Regelmässige Pausen sind wichtig, damit dein Hund sich erholen und trinken kann. Besonders beim Mitlaufenlassen neben dem Fahrrad steigt die Belastung, deshalb solltest du aufmerksam sein und Zeichen von Erschöpfung oder Stress sofort beachten.