Als Kettenhund bezeichnet man einen Hund, der dauerhaft oder über längere Zeiträume hinweg an einer Kette, einem Seil oder einer ähnlichen Vorrichtung fixiert ist. Diese Form der Anbindehaltung war früher in ländlichen Gegenden weit verbreitet – etwa zur Bewachung von Höfen oder Ställen. Heute gilt sie in den meisten Ländern Europas, darunter auch in der Schweiz, Deutschland und Österreich, als tierschutzwidrig und ist streng reglementiert oder verboten.
Warum die Kettenhaltung problematisch ist
Hunde sind soziale, bewegungsfreudige Tiere mit komplexem Verhalten. Die dauerhafte Fixierung an einer Kette beeinträchtigt ihre Lebensqualität massiv – sowohl körperlich als auch psychisch:
- Bewegungseinschränkung: Der Hund kann sich nicht ausreichend bewegen, was zu Muskelabbau, Fehlhaltungen oder Gelenkproblemen führt.
- Soziale Isolation: Der Kontakt zu Menschen und Artgenossen fehlt – das Risiko für Verhaltensstörungen steigt.
- Witterungsschutz fehlt: Kettenhunde sind oft Wind, Regen, Hitze und Kälte schutzlos ausgeliefert.
- Erhöhtes Aggressionspotenzial: Die permanente Einschränkung führt bei vielen Hunden zu Frustration und erhöht das Risiko von Beißvorfällen.
Rechtliche Lage in der Schweiz, Deutschland und Österreich
In allen drei Ländern ist die dauerhafte Anbindehaltung von Hunden nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt – oder generell verboten:
- Schweiz: Laut Tierschutzverordnung (TSchV) ist das dauerhafte Anbinden von Hunden verboten (§71 Abs. 1 TSchV). Kurzzeitiges Anbinden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
- Deutschland: Die Tierschutz-Hundeverordnung (§ 2) verbietet das dauerhafte Anbinden; zeitweises Anbinden ist nur erlaubt, wenn der Hund Bewegungsfreiheit hat, keine Verletzungsgefahr besteht und die Haltung den Bedürfnissen entspricht.
- Österreich: Laut Tierschutzgesetz (§ 16) ist das Anbinden von Hunden verboten, wenn es länger als eine angemessene Zeit erfolgt oder die Bewegungsfreiheit massiv einschränkt.
Alternativen zur Kettenhaltung
Wer einen Hund halten möchte, muss ihm ein tiergerechtes Leben ermöglichen – mit Sozialkontakt, Beschäftigung und ausreichender Bewegung. Besser geeignet sind:
- Ausbruchssichere Gärten mit Rückzugsorten und Witterungsschutz
- Hundezwinger, die den Mindestanforderungen an Größe, Bodenbeschaffenheit und Kontaktmöglichkeiten entsprechen
- Haus- oder Familienhaltung, bei der der Hund in das Alltagsleben integriert ist
Kettenhunde – ein Fall für den Tierschutz
Wer beobachtet, dass ein Hund dauerhaft angekettet ist und unter schlechten Bedingungen lebt, sollte nicht zögern, den Vorfall dem zuständigen Veterinäramt oder einer Tierschutzorganisation zu melden. In vielen Fällen leiden diese Hunde über Jahre – oft völlig unbeachtet.
Fazit
Die Haltung als Kettenhund widerspricht den Grundbedürfnissen eines jeden Hundes und ist mit dem heutigen Verständnis von artgerechter Hundehaltung nicht vereinbar. In der modernen Kynologie und im Tierschutz hat diese Form der Haltung keinen Platz mehr. Wer einen Hund hält, trägt Verantwortung – und sollte stets das Wohl des Tieres über Bequemlichkeit oder Tradition stellen.



