Grenzübertritt mit Hund: Alle Einreisebestimmungen für die beliebtesten Reiseziele

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Wer mit Hund ins Ausland reist, sollte sich nicht nur um Route und Unterkunft kümmern – sondern auch um die Vorschriften, die beim Grenzübertritt gelten. Schon ein fehlender Stempel im Heimtierpass oder eine nicht rechtzeitig durchgeführte Tollwutimpfung kann die Urlaubspläne zunichtemachen. Hier erfährst Du, welche Papiere du brauchst, welche Impfungen vorgeschrieben sind, ob ein Mikrochip Pflicht ist, welche Länder Rasseverbote oder ein Einreiseverbot für kupierte Hunde haben und wo dich eine Leinen- oder Maulkorbpflicht erwartet. So bist du bestens vorbereitet – und dein Vierbeiner kann die Reise genauso entspannt geniessen wie du.

Grenzübertritt mit Hund: Länderübersicht der Regelungen

Land Pflicht-Dokumente & Impfungen Mikrochip Rasse-/Typenverbote Leinen-/Maulkorbpflicht Kupierte Hunde
Frankreich EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung ≥21 Tage vor Einreise, Welpen ab 12 Wochen Pflicht Kategorie 1 (Pitbull-Typen, Tosa, Mastiff ohne Ahnentafel) verboten; Kategorie 2 nur mit Auflagen Keine allgemeine Pflicht; in Gemeinden/öffentlichen Verkehrsmitteln möglich; Kategorie 1/2 durchgehend Pflicht Kein Einreiseverbot; Kupieren im Land verboten
Italien EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung ≥21 Tage, Welpen ab 15 Wochen Pflicht Keine Rasselisten; individuelle Register für aggressive Hunde, Lizenzpflicht für besondere Fälle Leinenpflicht überall; Maulkorb mitführen, wird bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder Menschenansammlungen verlangt Kein Einreiseverbot; Kupieren verboten im Land
Niederlande EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung ≥21 Tage, Welpen ab 15 Wochen Pflicht Keine Einfuhrverbote oder Rasselisten Keine landesweite Pflicht; regional möglich Kein Einreiseverbot; Kupieren verboten im Land
Spanien EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung ≥21 Tage, Welpen ab 12 Wochen Pflicht Alle Rassen dürfen einreisen; potenziell gefährliche Hunde benötigen Lizenz und Registrierung Leinenpflicht öffentlich; Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde und in öffentlichen Verkehrsmitteln Kein Einreiseverbot; Kupieren teilweise verboten im Land
Portugal EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung ≥21 Tage, Welpen ab 12 Wochen Pflicht Alle Rassen dürfen einreisen; potenziell gefährliche Hunde benötigen Lizenz und Registrierung Leinenpflicht öffentlich; Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde und in öffentlichen Verkehrsmitteln Kein Einreiseverbot; Kupieren teilweise verboten im Land

Einreisebestimmungen bei Grenzübertritt nach Frankreich

Papiere und Impfungen

  • EU-/CH-Heimtierausweis (von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt)
  • Mikrochip (alternativ gut lesbare Tätowierung, aber nur wenn vor dem 3. 7. 2011 gesetzt)
  • Nachweis der gültigen Tollwutimpfung

Rasse- und Typverbote

  • Kategorie 1 („chiens d’attaque“) – Einreise grundsätzlich verboten, auch bei blossem Transit durch Frankreich. (In diese Kategorie fallen z.B. Pitbull– und Mastiff-Typen)
  • Kategorie 2 („chiens de garde et de défense“): Erfordern für den Grenzübertritt eine Halterbewilligung sowie einen Wesenstest. Da die Bewilligung nur durch die Wohnsitz-Gemeinde innerhalb Frankreichs ausgestellt wird, ist das für Reisende ohne französischen Wohnsitz nicht erfüllbar.

Maulkorb-/Leinenpflicht

  • Keine allgemeine Pflicht für “normale” Hunde
  • Durchgehend Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit für Hunde der Kategorien 1 & 2 (siehe oben)
  • Öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV): Grosse Hunde angeleint und mit Maulkorb, kleinere Hunde in Transportbox oder Tragetasche

Besonderheiten

  • Max. 5 Heimtiere pro Person (nicht-kommerziell)
  • Kein Einreiseverbot für kupierte Hunde, obwohl das Ohrkupieren innerhalb Frankreich verboten ist

Einreisebestimmungen bei Grenzübertritt nach Italien

Papiere und Impfungen

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip (alternativ gut lesbare Tätowierung, aber nur wenn vor dem 3. 7. 2011 gesetzt)
  • Nachweis der gültigen Tollwutimpfung

Rasse- und Typverbote

Eine “Rasseliste” gab es in Italien bis 2009. Seitdem sie abgeschafft wurde, ist die Einreise für alle Hunderassen erlaubt.

Maulkorb-/Leinenpflicht

  • Generelle Leinenpflicht (sprich: überall, egal ob in der Stadt oder im Wald)
  • Leine darf max. 1.5 Meter lang sein
  • Maulkorb ist grundsätzlich mitzuführen, auch wenn er nicht angelegt werden muss

Besonderheiten

  • Max. 5 Heimtiere pro Person (nicht-kommerziell)
  • Kein Einreiseverbot für kupierte Hunde, obwohl die Praxis innerhalb Italien teilweise verboten ist

Einreisebestimmungen bei Grenzübertritt in die Niederlande

Papiere und Impfungen

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip (alternativ gut lesbare Tätowierung, aber nur wenn vor dem 3. 7. 2011 gesetzt)
  • Nachweis der gültigen Tollwutimpfung

Rasse- und Typverbote

In den Niederlanden gibt es weder Rasselisten noch Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen.

Maulkorb-/Leinenpflicht

Es existieren keine landesweiten Leinen- oder Maulkorbpflichten. Solche Regeln sind örtlich unterschiedlich – z. B. in Parks, innerhalb der Stadt oder auf Campingplätzen.

Besonderheiten

  • Max. 5 Heimtiere pro Person (nicht-kommerziell)
  • Das Kupieren ist in den Niederlanden grundsätzlich verboten, aber das betrifft nur die Durchführung im Land und nicht die Einreise.

Einreisebestimmungen bei Grenzübertritt nach Spanien

Papiere und Impfungen

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip, ISO-konform, 15-stellig (alternativ gut lesbare Tätowierung, aber nur wenn vor dem 3. 7. 2011 gesetzt)
  • Nachweis der gültigen Tollwutimpfung

Rasse- und Typverbote

Keine Einfuhrverbote oder Rasselisten in Spanien. Jede Hunderasse darf einreisen.

Maulkorb-/Leinenpflicht

  • Leinenpflicht besteht in öffentlichen Bereichen, insbesondere in Städten und auf öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Maulkorbpflicht besteht für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden oder die in bestimmten öffentlichen Verkehrsmitteln reisen.

Besonderheiten

  • Max. 5 Heimtiere pro Person (nicht-kommerziell)
  • Für Reisen mit mehr als 5 Tieren gelten zusätzliche Anforderungen, u.a. ein Gesundheitszertifikat sowie eine schriftliche Erklärung, dass man mit den Tieren nicht für kommerzielle Zwecke einreist.

Einreisebestimmungen bei Grenzübertritt nach Portugal

Papiere und Impfungen

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip, ISO-konform, 15-stellig (alternativ gut lesbare Tätowierung, aber nur wenn vor dem 3. 7. 2011 gesetzt)
  • Nachweis der gültigen Tollwutimpfung

Rasse- und Typverbote

Keine Einfuhrverbote oder Rasselisten in Portugal. Jede Hunderasse darf einreisen.

Maulkorb-/Leinenpflicht

  • Leinenpflicht besteht in öffentlichen Bereichen, insbesondere in Städten und auf öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Maulkorbpflicht besteht für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden oder die in bestimmten öffentlichen Verkehrsmitteln reisen.

Besonderheiten

  • Max. 5 Heimtiere pro Person (nicht-kommerziell)
  • Für Reisen mit mehr als 5 Tieren gelten zusätzliche Anforderungen, u.a. ein Gesundheitszertifikat sowie eine schriftliche Erklärung, dass man mit den Tieren nicht für kommerzielle Zwecke einreist.
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