Am 22. Mai 2024 fand in Potsdam die 2. Tierschutzkonferenz statt, die erneut von Ministerpräsident Dietmar Woidke einberufen wurde. Im Mittelpunkt standen die Vorstellung der Eckpunkte zur Novelle der Hundehalteverordnung, die Einführung einer Gefahrtierverordnung und Überlegungen zur Grundfinanzierung von Tierheimen. Damit zeigt die Landesregierung ihr Engagement für den Tierschutz in Brandenburg.
Neue Hundehalteverordnung und Gefahrtierverordnung
Die Eckpunkte zur neuen Hundehalteverordnung sehen vor, dass die Ordnungsbehörden vor Ort mehr Spielraum bei der Beurteilung von Einzelfällen erhalten. Rasselisten sollen abgeschafft werden, stattdessen wird die Gefährlichkeit eines Hundes individuell festgestellt. Eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde sowie die Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen durch Hunde wird eingeführt. Die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Verbot besonders aggressiver Zuchtlinien bleiben bestehen.
Bei der neuen Gefahrtierverordnung geht es darum, dass gefährliche und wildlebende Tiere, die Menschen oder andere Tiere verletzen können, grundsätzlich nicht mehr gehalten werden dürfen. Dazu zählen unter anderem Großkatzen und Giftschlangen. Ausnahmen gibt es nur bei Nachweis über Zuverlässigkeit, berechtigtem Interesse und entsprechender Sachkunde.
Grundfinanzierung von Tierheimen
Ein zentrales Thema der Konferenz war die Unterstützung der Tierheime, die oft an ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten. Ministerin Ursula Nonnemacher betonte, dass viele Tierheime unter Platzmangel und steigenden Kosten leiden. Daher plant die Landesregierung, eine Grundfinanzierung für Tierheime in Kooperation mit den Kommunen einzuführen. In diesem Jahr stehen bereits 130.000 Euro für Soforthilfen zur Verfügung. Zudem soll die Förderung der Kastration von herrenlosen Katzen weiter erhöht werden.
Engagement und Dank an Ehrenamtliche
Ministerpräsident Woidke dankte den vielen Ehrenamtlichen, ohne deren Einsatz der Tierschutz nicht möglich wäre. Auch die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke betonte die Wichtigkeit des Ehrenamtes und der geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wurden weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Tierschutzvereine und zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen.
Aufklärung und Sensibilisierung
Ein weiteres wichtiges Thema der Konferenz war die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Tierschutz. Die aktive Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern, der respektvolle Umgang mit Tieren und die Vermeidung unüberlegter Tieranschaffungen sind zentrale Punkte, um den Tierschutz langfristig zu verbessern.
Die 2. Tierschutzkonferenz zeigt deutlich, dass der Tierschutz in Brandenburg ernst genommen wird und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die vorgestellten Maßnahmen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung und tragen dazu bei, den Tierschutz im Land nachhaltig zu verbessern.
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