Am 1. Juli 2024 trat in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung in Kraft, die einen bedeutenden Paradigmenwechsel im Umgang mit Hunden markierte. Die wesentliche Neuerung bestand in der Abschaffung der sogenannten Rasseliste, die zuvor bestimmte Hunderassen pauschal als gefährlich einstufte. Diese Änderung wurde vom brandenburgischen Innenministerium umgesetzt und zielte darauf ab, den Fokus auf das Verhalten des Hundes und die Verantwortung des Halters zu legen, anstatt auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse.
Was änderte sich mit der neuen Verordnung?
- Abschaffung der Rasseliste: Bislang wurden Hunde aufgrund ihrer Rasse in zwei Kategorien eingeteilt: unwiderlegbar gefährliche Hunde, für die ein generelles Haltungsverbot galt, und widerlegbar gefährliche Hunde, deren Gefährlichkeit durch einen Wesenstest widerlegt werden konnte. Diese Unterscheidung wurde vollständig aufgehoben. Künftig wurde die Gefährlichkeit eines Hundes individuell anhand seines Verhaltens beurteilt, und die Verantwortung des Halters stand im Vordergrund.
- Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht: Eine weitere Neuerung war die verpflichtende Kennzeichnung aller Hunde ab einem Alter von acht Wochen mittels Mikrochip-Transponder. Diese Maßnahme sollte den Behörden einen besseren Überblick über die Anzahl und Identität der Hunde in Brandenburg verschaffen. Alle Hunde mussten zudem bei der örtlichen Ordnungsbehörde mit Angaben zur Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer gemeldet werden.
- Bestehende Regelungen: Trotz der Abschaffung der Rasseliste blieben einige bewährte Vorschriften bestehen. Dazu gehörten die Leinen- und Maulkorbpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Großveranstaltungen. Auch die Erlaubnispflicht für das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden blieb bestehen, wurde jedoch stärker auf das individuelle Verhalten des Hundes und die Sachkunde des Halters ausgerichtet.
Auswirkungen auf Hundebesitzer
Hundebesitzer in Brandenburg mussten sich auf einige Änderungen einstellen, vor allem im Hinblick auf die neuen Melde- und Kennzeichnungspflichten. Darüber hinaus wurde von ihnen erwartet, sich intensiver mit der Erziehung und dem Verhalten ihrer Hunde zu beschäftigen, da diese Aspekte künftig maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ihres Tieres waren.
Diese Reform wurde von Tierschutzverbänden begrüßt, da sie die pauschale Diskriminierung bestimmter Rassen beendete und den Tierschutzgedanken stärkte. Kritisch wurde jedoch angemerkt, dass die neue Verordnung keine Pflicht zum Erwerb eines theoretischen Sachkundenachweises vorsah, was als wichtiger Schritt zur Vermeidung unüberlegter Hundekäufe und zur Entlastung von Tierheimen angesehen wurde.
Die neue Verordnung bot somit eine modernisierte Grundlage für den Umgang mit Hunden in Brandenburg und setzte auf individuelle Verantwortung statt auf pauschale Vorurteile.
Quelle: https://mik.brandenburg.de