Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen steht möglicherweise vor tiefgreifenden Veränderungen. Der Tierschutzverein Düsseldorf e.V. plant, einen Gesetzesentwurf einzubringen, der unter anderem die Abschaffung der Rasseliste und die Einführung eines einheitlichen Sachkundenachweises für Hundehalter vorsieht – unabhängig von der Grösse oder Rasse ihrer Tiere.
Diese Initiative könnte weitreichende Auswirkungen auf die Hundehaltung und den Tierschutz in der Region haben. Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe dieser angestrebten Gesetzesänderung, die aktuellen Diskussionen und die potenziellen Implikationen für Hundebesitzer und die Gesellschaft insgesamt.
Worum geht es?
Der Tierschutzverein Düsseldorf e.V. bezieht klare Stellung zum aktuell geltenden Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW): insbesondere die Rasseliste ist nicht nur überholt, sondern auch weder zielführend noch wissenschaftlich fundiert.
Deshalb setzt sich der Tierschutzverein unter anderem für die Abschaffung der Rasseliste innerhalb des Landeshundegesetzes ein. Stattdessen schlagen sie die Einführung einer verbesserten Halterkunde vor.
Ziel ist es, durch bessere Sozialisierung und Erziehung aller Hunde (nicht nur der grossen oder vermeintlich gefährlichen) Verhaltensweisen zu verhindern, die zu schädlichen Situationen im gesellschaftlichen Zusammenleben führen. Dieser Ansatz soll neben der Reduzierung von Beissvorfällen auch dazu beitragen, die Überfüllung der Tierheime zu verringern und das Zusammenleben von Mensch und Hund nachhaltig zu verbessern.
Das Problem mit den Rassen und Grössen im Landeshundegesetz
Der Paragraph §3 des LHundG NRW nennt einleitend Hunderassen, die grundsätzlich als gefährlich eingestuft werden, mit genauem Wortlaut “Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Im Paragraphen §10 führt das Landeshundegesetz NRW darüber hinaus explizit eine Liste von Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, darunter Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.
Zusätzlich schreibt das Gesetz vor, dass Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, von den Haltern bei der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen (§ 11 Landeshundegesetz).
Sowohl die Rasselisten (die noch dazu in einzelnen Bundesländern grösstenteils unterschiedlich gehandhabt werden) als auch die Vorgaben zu Grösse oder Gewicht von Hunden basieren eher auf Vorurteilen und nicht auf Individualverhalten. Unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhalten werden diese Hunde unter Generalverdacht gestellt.
Diese Thematik führt nicht nur zu einem diskriminierenden Klischeebild bestimmter Hunderassen, sondern erschwert auch deutlich die Vermittlung entsprechender Hunde aus Tierheimen.
Ein ganzes Gesetz wegen eines tragischen Vorfalls?
Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) in seiner aktuellen Fassung besteht seit dem 18. Dezember 2002.
Es ist schwer nachweisbar, aber doch bezeichnend, dass viele Bundesländer nach einem tragischen Vorfall im Jahr 2000 ihre Gesetze zur Haltung von Hunden angepasst oder gar erst explizit eingeführt haben. Bei besagtem Vorfall wurde ein fünfjähriger Junge von zwei American Staffordshire Terriern attackiert und dabei tödlich verletzt.
Dieser Vorfall führte zu einer starken öffentlichen Debatte über die Sicherheit im Umgang mit bestimmten Hunderassen und insbesondere mit sogenannten “Kampfhunden”. Aufgrund des starken öffentlichen Drucks und der Sorge um die Sicherheit der Bevölkerung wurden in vielen deutschen Bundesländern, einschliesslich Nordrhein-Westfalen, neue Gesetze oder Änderungen an bestehenden Gesetzen verabschiedet, die restriktivere Massnahmen für bestimmte Hunderassen vorsahen.
Wie realistisch ist der neue Gesetzesentwurf?
Das Projekt “Halterkunde statt Rasseliste” vom Tierschutzverein Düsseldorf e.V. umfasst also die Abschaffung von Rasselisten und stattdessen die Einführung eines generellen Sachkundenachweises für alle Hundehalter. Diese Vorschläge stossen in der Öffentlichkeit zugleich auf grosses Interesse und kontroverse Diskussionen.
Die Abschaffung der Rasseliste könnte zu einer gerechteren Beurteilung von Hunden führen, indem das individuelle Verhalten und die Erziehung stärker in den Fokus gerückt werden. Gleichzeitig gibt es Bedenken, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht ausreichend gewährleistet werden könnte, wenn spezifische Regelungen für als gefährlich eingestufte Rassen wegfallen.
Die Einführung eines generellen Sachkundenachweises könnte die Verantwortung der Hundehalter stärken und zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Hunden führen. Kritiker befürchten jedoch zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für die Halter, die insbesondere für Hundebesitzer mit kleinem Einkommen eine Belastung darstellen könnten.
Die Umsetzbarkeit dieser Vorschläge hängt daher massgeblich von der politischen Unterstützung, der praktischen Umsetzbarkeit und der Akzeptanz vonseiten der Bevölkerung ab.