Wir bei rundum.dog sind begeistert von diesem wichtigen Schritt in Richtung nachhaltigem Tierschutz und hoffen, dass bald auch andere Länder diesem Beispiel folgen werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil das Wolfsjagdverbot in Österreich bestätigt. Damit müssen die österreichischen Bundesländer ihre Abschussverordnungen sowie ihre Alm- und Weideschutzgesetze anpassen, um den europäischen Standards gerecht zu werden. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Sieg für den Tierschutz und unterstreicht die Wichtigkeit der FFH-Richtlinie zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume.
Richtungsweisendes Urteil des EuGH
In der Rechtssache C-601/22, die vom Wiener Tierschutzverein und anderen Umweltorganisationen gegen die Tiroler Landesregierung eingebracht wurde, hat der EuGH entschieden, dass die bisherigen Regelungen in Österreich gegen die FFH-Richtlinie verstoßen. Diese Richtlinie fordert den Schutz und die Erhaltung von Lebensräumen sowie der darin lebenden Tierarten.
Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, betonte die Notwendigkeit einer sofortigen Anpassung der Gesetze, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden. Thoren Metz von der NGO Protect ergänzte, dass der EuGH den Vergleich mit anderen EU-Staaten, die erfolgreich Herdenschutzmaßnahmen einsetzen, herangezogen hat. Länder wie Rumänien, Slowenien und Italien zeigen, dass eine wirtschaftlich erfolgreiche Schafhaltung auch ohne Abschuss von Wölfen möglich ist.
Vier zentrale Entscheidungspunkte
Der EuGH legte vier wesentliche Punkte zur Auslegung der FFH-Richtlinie fest:
- Keine Benachteiligung gegenüber anderen Ländern
- Definition des Erhaltungszustands im Alpenraum
- Klarstellung von ernsthaften wirtschaftlichen Schäden
- Anerkennung von alternativen, milderen Lösungen statt Abschuss
Diese Klarstellungen bedeuten, dass Österreich keine Sonderregelungen erhalten wird und sich an die gleichen strengen Schutzvorgaben halten muss wie andere EU-Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat muss einen guten Erhaltungszustand für die in der Richtlinie genannten Arten anstreben und erhalten.
Aktueller Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich
Der aktuelle Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich ist laut dem Artikel-17-Bericht der österreichischen Regierung noch weit entfernt von günstig. Der Bericht zeigt, dass die meisten in Österreich nachgewiesenen Wölfe Durchzügler sind und es nur wenige Rudel gibt. Für einen günstigen Erhaltungszustand wären jedoch mindestens 1000 Wölfe nötig.
Der EuGH stellte klar, dass wirtschaftliche Schäden durch Wölfe nicht als ernsthafte Schäden im Sinne der FFH-Richtlinie gelten, solange sie nicht direkt einem einzelnen Wolf zugeordnet werden können. Auch die Argumentation, dass Herdenschutzmaßnahmen zu teuer seien, wurde zurückgewiesen. Die Kosten für Herdenschutz sind wirtschaftlich zumutbar und könnten vollständig von der EU finanziert werden.
Aufforderung zur Anpassung der Gesetze
Petrovic und Metz fordern die österreichischen Bundesländer auf, die rechtswidrigen Weideschutzgesetze und Maßnahmenverordnungen sofort zu widerrufen und eine ordnungsgemäße Prüfung im Einzelfall sicherzustellen. Nur so kann eine vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie gewährleistet werden. Österreich sollte ein Vorbild für die Umsetzung der EU-Politik sein und nicht ständig gegen EU-Gesetze verstoßen.
Wir bei rundum.dog hoffen, dass dieses Urteil zu einem besseren Schutz der Wölfe und einer nachhaltigeren Landwirtschaft führt. Der Schutz unserer Natur und ihrer Bewohner ist von größter Bedeutung, und wir setzen uns weiterhin für eine verantwortungsvolle und ethische Behandlung aller Tiere ein.