Mit dem überarbeiteten Zürcher Hundegesetz, das am 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist, wurde eine wichtige Änderung umgesetzt: Praktische Hundekurse sind nun für alle Hundehalter im Kanton Zürich obligatorisch – unabhängig von Grösse oder Rasse des Hundes. Damit reagiert der Kanton auf die Lücke, die nach der Abschaffung des nationalen Sachkundenachweises (SKN) 2016 entstanden war. Ergänzt wird die neue Regelung durch einen Theoriekurs für Ersthalter oder solche, die seit über zehn Jahren keinen Hund mehr hatten.
Was hat sich mit dem neuen Zürcher Hundegesetz konkret geändert?
Die wohl deutlichste Neuerung: Alle Hunde im Kanton Zürich unterliegen jetzt einer Ausbildungspflicht – unabhängig von Grösse, Rasse oder Alter. Bisher war nur für sogenannte «grosse und massige» Hunde ein Kurs vorgeschrieben. Mit der Gesetzesänderung, die am 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist, gilt die Pflicht nun für sämtliche Hunde – und damit auch für ihre Halter.
Wer zum ersten Mal einen Hund hält (oder zuletzt vor über zehn Jahren), muss bereits vor der Anschaffung einen Theoriekurs mit Prüfung absolvieren. Dieser kann entweder online oder bei anerkannten Hundeausbildern mit kantonaler Bewilligung stattfinden.
Zusätzlich ist für jeden Hund ein praktischer Kurs mit sechs Lektionen verpflichtend. Er darf frühestens ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes starten und muss spätestens innerhalb eines Jahres nach der Übernahme abgeschlossen sein. Die Ausbildung gilt nur dann als bestanden, wenn alle gesetzlich festgelegten Lernziele erreicht werden.
📌 Alle konkreten Änderungen sowie Fragen mit Antworten für Halter und Hundetrainer findest Du in unserem grossen Überblicksartikel zum Thema: Zürcher Hundegesetz: Ab Juni 2025 gilt Ausbildungspflicht für alle Hunde
Warum wir die neue Regelung begrüssen
Die überarbeitete Zürcher Hundegesetzgebung ist aus unserer Sicht ein längst überfälliger Schritt – und einer, den wir ausdrücklich begrüssen. Denn was für „grosse und massige“ Hunde längst selbstverständlich war, gilt nun endlich einheitlich: Alle Hunde im Kanton Zürich durchlaufen künftig eine praktische Grundausbildung. Das sorgt nicht nur für mehr Sicherheit im Alltag, sondern ist auch ein klarer Gewinn für das Tierwohl.
Auch aus tierschutzfachlicher Sicht ist das absolut sinnvoll. Jeder Hund – egal ob Chihuahua oder Rottweiler – hat ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, gute Sozialisation und eine Halterin oder einen Halter, der sein Verhalten versteht und entsprechend reagieren kann. Genau das wird durch die neuen Kurse gefördert: Sie vermitteln alltagsrelevante Kompetenzen, stärken die Mensch-Hund-Beziehung und helfen, Missverständnisse und Fehlverhalten zu vermeiden – bevor Probleme entstehen.
Kritikpunkte und offene Fragen zum Zürcher Hundegesetz
So begrüssenswert die neue Regelung ist – sie hat auch Schwächen.
Die wichtigste: Der Umfang der verpflichtenden Ausbildung ist minimal gehalten. Sechs Praxislektionen und zwei Theoriestunden mögen ein Anfang sein – doch für viele Hunde und ihre Halter dürfte das kaum ausreichen, um im Alltag wirklich sicher und verantwortungsvoll miteinander umzugehen.
Auch der Zürcher Tierschutz äussert sich hierzu kritisch: Die neue Regelung sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Zahl der vorgeschriebenen Lektionen entspreche nur dem absoluten Minimum. Wer seinen Hund vorausschauend führen, individuell fördern und im Alltag souverän begleiten will, sollte deutlich mehr Zeit in Schulung und Wissen investieren.
Insbesondere beim Theorieteil fällt auf: Zwei Stunden reichen kaum aus, um zentrale Themen wie Hundeverhalten, Körpersprache, Rassebedürfnisse oder Tierschutzaspekte auch nur ansatzweise zu vermitteln. Zwar stellt das kantonale Veterinäramt ergänzend eine Broschüre zur Vertiefung im Selbststudium zur Verfügung – doch ob und wie intensiv sie tatsächlich genutzt wird, liegt ganz in der Verantwortung der jeweiligen Halter.
Flickenteppich kantonaler Hundegesetze bleibt
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das System dahinter: Die neue Regelung gilt ausschliesslich im Kanton Zürich – und verstärkt damit ein Problem, das viele schon länger bemängeln: den Flickenteppich an kantonalen Hundegesetzen in der Schweiz. Während Luzern sich am «Nationalen Hundehalter-Brevet» orientiert, fehlen in vielen anderen Kantonen klare Standards – oder es gelten völlig unterschiedliche Vorgaben. Das macht es für Halter unnötig kompliziert und für den Tierschutz schwer kalkulierbar.
Dass ausgerechnet ein bevölkerungsreicher Kanton wie Zürich nun vorangeht, ist wichtig – aber es bleibt ein Einzelfall statt ein gemeinsamer Standard. Um langfristig mehr Transparenz, Qualität und Gleichbehandlung zu erreichen, wäre eine einheitliche, nationale Regelung dringend nötig. Ein entsprechender Vorstoss im Nationalrat existiert bereits – ob er tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Links und Quellen
- Bericht des Zürcher Tierschutzes: Hundekurse in Zürich stärken Tierwohl und Sicherheit
- Unser Beitrag mit Ankündigung aus Mai: Neues Hundegesetz im Kanton Zürich: Pflichtkurse für alle ab Juni 2025
- Unser Beitrag mit Ausblick vom letzten Jahr: Das Zürcher Hundegesetz 2025 – Ein wichtiger Schritt für die Hundehaltung



