Hundefreundlicher Arbeitsplatz

Golden am Arbeitsplatz im Büro

(Titelbild: Mailo schläft bei rundum.dog am liebsten den ganzen Tag im Büro)

Muss Buddy, die treue Seele, zu Hause bleiben, oder darf er mitkommen zur Arbeit?Einige Hunde dürfen ihr Herrchen oder Frauchen bereits zur Arbeit begleiten – ein Grossteil der Hunde  muss aber zu Hause bleiben. Oft ist der Traum vom eigenen Hund nicht mit dem Berufsleben vereinbar. COVID-19 und die Zeit der sozialen Distanz haben die Sehnsucht nach einem treuen Gefährten bei vielen noch verstärkt. Bei einigen haben Homeoffice und Kurzarbeit den Traum vom eigenen Hund verwirklicht.

Was passiert mit den Vierbeinern in Post-Corona-Zeiten, wenn ihre Halterinnen und Halter wieder zurück an den Arbeitsplatz müssen und niemand mehr zu Hause ist? Darüber sollte sich jede Hundehalterin und jeder Hundehalter frühzeitig Gedanken machen und die Tiere langsam an die neue Situation gewöhnen. Hier finden Sie tierfreundliche Optionen für die Betreuung Ihres Hundes, wenn Sie wieder zurück an Ihren Arbeitsplatz müssen.

Nicht alle akzeptieren Hunde am Arbeitsplatz. Dabei ist längst erwiesen, dass sich Hunde positiv auf uns Menschen und sogar unsere Arbeit auswirken. Mit Dogs on board: für hundefreundliche Arbeitsplätze ermutigt VIER PFOTEN Unternehmen, hundefreundlicher zu werden und von den zahlreichen positiven Aspekten von Hunden am Arbeitsplatz zu profitieren.

«Viele Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich während der Homeoffice-Zeit unkompliziert um ihre Fellnasen kümmerten, stehen mit der bald anstehenden Rückkehr zum Arbeitsplatz vor einem Problem. Ein Hund sollte nicht mehrere Stunden alleine gelassen werden, da Hunde sehr soziale Tiere mit enger Bindung zum Menschen sind. Mit unserer Kampagne motivieren und unterstützen wir Unternehmen und Mitarbeitende, den «Kollege Hund» am Arbeitsplatz populärer zu machen.»
(Karin Hawelka, Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN Schweiz)

Veränderungen erfordern oftmals Mut und ein Umdenken. VIER PFOTEN Schweiz lebt die Bürohunde-Kultur bereits vor und könnte sich den Arbeitsalltag gar nicht mehr ohne die treuen Begleiter vorstellen. Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Überzeugen Sie sich und Ihr Unternehmen jetzt von den zahlreichen Vorteilen von Hunden am Arbeitsplatz.

HUNDE AM ARBEITSPLATZ SIND EIN GEWINN FÜR ARBEITGEBER

  • Besseres Arbeitsklima und Zusammenhalt
  • Mehr Kreativität und bessere Leistung
  • Bessere Gesundheit
  • Mehr Loyalität
  • Attraktives Arbeitgeber-Image
  • Glückliche Hunde – glückliche Halterinnen und Halter
  • Weniger Hunde im Tierheim

Argumentationspapier

Sprechen Sie das Thema «Hunde am Arbeitsplatz» auch bei Ihrem Arbeitgeber an. Mit unseren Top 7 Argumenten überzeugen Sie auch Skeptiker. Gemeinsam machen wir die Arbeitswelt hundefreundlicher!

Muster-Regelwerk

Damit sich Menschen und Hunde wohlfühlen: Definieren Sie Regeln, die das friedliche Zusammensein fördern. Um Ihnen dieses Vorhaben zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier unser Muster-Regelwerk zur Verfügung, das Sie individuell an Ihr Unternehmen anpassen können.

Die richtige Vorbereitung für den Hund am Arbeitsplatz ist wichtig

Hunde am Arbeitsplatz bereichern den Arbeitsalltag. Als Hundehalterin oder Hundehalter ist man stets für das Wohl seines Hundes verantwortlich. Dass sich der Vierbeiner auch am Arbeitsplatz wohlfühlt, ist das oberste Gebot.

Hier die wichtigsten Punkte für Hunde am Arbeitsplatz:

Hundefreundlicher Arbeitsplatz

Es ist wichtig, dass der Hund einen festen Platz in der Nähe seines Herrchens oder Frauchens hat, an den er sich zurückziehen kann. Er muss immer Zugang zu frischem Wasser haben und seinen Bedürfnissen entsprechend ausgeführt werden können.

Nicht jeder Arbeitsplatz ist für einen Hund geeignet

In lebensmittelverarbeitenden Betrieben oder Lebensmittelgeschäften sind Hunde meist aus hygienischen Gründen verboten. Und auch in Krankenhäusern ist die Mitnahme eines Hundes aus Gründen der Spitalhygiene meist untersagt. Aus Tierschutzgründen sollte aber auch noch auf weitere Faktoren geachtet werden: so dürfen Hunde weder schädlichen Substanzen oder gefährlichen Gegenständen/Maschinen, noch zu viel Lärm ausgesetzt werden und auch bei Hitze oder Kälte oder auch Zugluft fühlt sich ein Hund nicht wohl. Jedes Tier hat ausserdem eine individuelle Stresstoleranz: so vertragen die einen auch ein bisschen mehr Hektik, andere reagieren darauf mit Stress.

Nicht jeder Hund ist geeignet für den Arbeitsplatz

Hunde sollen den Arbeitsablauf nicht stören und nicht von der eigentlichen Arbeit ablenken. Dafür ist es unerlässlich, dass die Hunde gut erzogen, stubenrein und den Umgang mit Menschen (und ggf. weiteren Hunden) gewohnt sind. Aggressive Hunde und solche, die ihr Revier verteidigen, sind nicht für die Mitnahme an den Arbeitsplatz geeignet. Auch Hunde, die gerne und viel bellen und solche, die leicht nervös und gestresst sind, sind ungeeignet. Ausserdem muss der Hund gesund sein (regelmässige veterinärmedizinische Kontrollen) und unangenehmen Gerüchen und Hundehaaren soll durch Pflege- und Hygienemassnahmen vorgebeugt werden.

Hunde am Arbeitsplatz sind «Goodwill» des Arbeitgebers

Bevor man seinen Hund mit zur Arbeit nimmt, muss natürlich mit dem Vorgesetzten, sowie den Arbeitskollegen abgeklärt werden, ob alle einverstanden sind. Am besten wird das in einer schriftlichen Einverständniserklärung festgehalten. Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Regelung, die die Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz erlaubt oder verbietet. Somit kann allein der Arbeitgeber entscheiden, ob und welche Tiere mitgenommen werden dürfen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den reibungslosen und sicheren Arbeitsablauf und ein gutes Betriebsklima. Verbote beispielsweise aufgrund allergischer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder aus hygienischen Gründen z.B. in Lebensmittelgeschäften, sind nachvollziehbar. Verbote aus Diskriminierung oder Schikane sind hingegen nicht zulässig. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn einem Arbeitnehmer das Mitbringen des Hundes ohne triftigen Grund untersagt wird, andere Mitarbeiter dies jedoch dürfen.

Gegenseitiges Rücksicht nehmen ist das A und O

Es kann immer jemanden geben, der/die Angst vor Hunden hat oder Hunde einfach nicht mag. Das muss natürlich respektiert und darauf Rücksicht genommen werden, denn am Arbeitsplatz sollen sich alle wohlfühlen. Im besten Fall haben die Hunde einen positiven Effekt und eine unsichere Person gewöhnt sich nach und nach an den Kollegen mit der kalten Schnauze. Auch auf eventuelle Hunde(haar)allergiker muss Rücksicht genommen werden. Deshalb ist es sinnvoll, wenn gewisse Bereiche, wie z.B. Küche und Toilette, hundefrei sind und wenn Hunde ausserhalb «ihres» Arbeitsplatzes an der Leine geführt werden. Suchen Sie zudem einen Hundegötti/-gotti, damit immer jemand zum Hund schaut, auch wenn Sie mal in einem Meeting sind und den Hund nicht mitnehmen können.

Der Hundehalter haftet für vom Hund verursachte Schäden

Obwohl davon ausgegangen werden können sollte, dass nur gut erzogene und gut sozialisierte Hunde an den Arbeitsplatz mitgebracht werden, so kann dennoch der Fall eintreten, dass der Hund etwas beschädigt oder – der sehr ungünstige Fall – eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter beisst. In der Regel haftet in diesen Fällen der Hundehalter, ausser er kann einen Entlastungsbeweis erbringen.

Ausführlichere Informationen zu Rechtsfragen zur Tierhaltung am Arbeitsplatz können Sie hierhier und hier entnehmen.

Der Originalbeitrag wurde veröffentlich unter: https://www.vier-pfoten.ch/unseregeschichten/ratgeber/dogs-on-board

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