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Die Gefährdungshaftung für Hundehalter

Frau trägt Malteser auf Schulter

Die Welt von Gesetz und Rechtsprechung ist teilweise stark verworren. Jeder Hundehalter hat mit Sicherheit schon einmal von der Gefährdungshaftung gehört. Was diese Haftung genau bedeutet und welche rechtlichen Pflichten und Folgen sie mit sich bringt, wollen wir heute einmal vereinfacht erklären.

Gefährdungshaftung kurz erklärt

Widmen uns zur Veranschaulichung zuerst dem Begriff der Haftung allgemein. Im Falle von Haftung geht es gesetzlich allermeist um eine Leistungspflicht, beispielsweise einen Schadensersatz. Bei einem Rechtsstreit sind mindestens zwei Parteien beteiligt, ein Kläger sowie ein Angeklagter. Steht ein Schadensersatz im Raum, stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe haftet, bzw. besser gesagt die Schuld trägt. Für den Schuldigen endet ein Rechtsstreit oft damit, dass er dem Geschädigten eine Leistung erbringen muss.

Kommen wir nun zur Gefährdungshaftung, quasi eine Erweiterung der “normalen” Haftung. Die Gefährdungshaftung hat es ganz schön in sich, denn sie übergibt einer Partei eine gewisse Schuld, ohne dass sie direkt dafür verantwortlich ist. Bist du Halter eines Hundes, geht mit der Anschaffung des Tieres automatisch die Gefährdungshaftung auf dich über.

Von Hunden ausgehende “Gefährdung”

Kurz gesagt haftest du als Halter in vollem Umfang für deinen Hund und die potenziellen Schäden, die er verursacht. Und das ganz unabhängig davon, inwieweit du an seinem Tun beteiligt bist. Die Definition der Gefährdungshaftung hat einen ganz einfachen Ursprung: es gibt Umstände, bei denen Menschen oder Sachen zu Schaden kommen, daran jedoch kein anderer Mensch Schuld ist. Wer würde in solchen Fällen also für entstandene Schäden aufkommen?

Damit geschädigte Parteien in derartigen Fällen nicht leer ausgehen, wurde die Gefährdungshaftung geschaffen. Besitzt du eine potenziell gefährliche “Sache”, geht eine automatische Leistungspflicht auf dich über. Inwieweit Hunde für das Leben oder den Besitz Anderer gefährlich sein können, ist vermutlich klar: es geht um Verletzungen (z.B. Bisse) und Sachbeschädigung (z.B. Hund reisst sich los und verursacht einen Verkehrsunfall).

Die Frage nach der Schuld

Indirekt bist du also quasi an allem Schuld, was dein Hund so tut. Glücklicherweise ist es aber nicht völlig egal, inwiefern die geschädigte Partei am Schaden beteiligt ist. Im Zweifelsfall gibt es nämlich noch die Haftungsquote.

Die Gefährdungshaftung kommt ausserdem in einigen anderen rechtlichen Bereichen zum Tragen. Anhand dieser wird deutlicher, warum vom Besitz bzw. der Haltung von Tieren eine gewisse Gefahr ausgeht, für die man ein rechtliches Gleichgewicht schaffen musste. Ohne persönliches Verschulden haften so beispielsweise folgende Parteien immer in einem bestimmten Mindestumfang:

  1. Tierhalter: Die Gefährdungshaftung gilt nicht ausschliesslich für Hundehalter. Auch Nutztiere, Pferde oder Kleintiere können schliesslich Andere verletzen oder ihnen sonst-wie schaden.
  2. Fahrzeughalter: Fahrzeuge stellen eine potenzielle Gefahr für Andere dar. Als Fahrer eines PKWs ist man beispielsweise einem Fahrradfahrer oder Fussgänger gegenüber grundsätzlich im Vorteil, weil man das “stärkere” Gefährt unter sich hat.
  3. Betriebsgefahr: Bestimmte Hersteller fallen ebenfalls unter die Gefährdungshaftung. Das gilt insbesondere für pharmazeutische Betriebe oder solche, die gefährliche Stoffe herstellen oder verarbeiten.
  4. Erweiterte Produkthaftung: Ist ein Produkt fehlerhaft und verursacht dadurch Schäden, trägt der Hersteller ebenfalls eine Gefährdungshaftung.
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