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Bissige Hunde einschläfern? Siebenjährige sagt Nein

Hund zeigt Zähne aggressiv

Es ist eine Entscheidung, bei der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit aufeinandertreffen: Sollte man bissige Hunde einschläfern? Das ist die Frage, mit der sich die siebenjährige Ilvy auseinandersetzte, nachdem sie im Urlaub von einem Hund angegriffen wurde.

Vorfall im Oberallgäu: Hund attackiert Siebenjährige

Während ihres Urlaubs in Hinterstein im Oberallgäu spielte die siebenjährige Ilvy gerade auf einer Wiese, als ein herrenloser Hund sie unvermittelt angriff. Auf ihre Schreie reagierte der Vater, welcher den angreifenden Hund erfolgreich zurückschlug.

Der Hundehalter näherte sich kurz darauf dem Geschehen. Seiner Aussage nach habe der Hund sich von der Leine losgerissen und sei dann zu dem Mädchen gestürmt. Das Mädchen trug Verletzungen am linken Arm und der Schulter zurück. Der Hund gehört der Rasse American Staffordshire Terrier an, womit er nach bayerischem Recht als Listenhund der Maulkorb- und Leinenpflicht unterliegt.

Bissige Hunde einschläfern? Die übliche Rechtsprechung

Die Rechtsprechung, bissige Hunde einzuschläfern, variiert nach Bundesländern. Es gibt jedoch ein massgebliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zu diesem Thema. Im damaligen Fall ging es um den Angriff eines Rottweilers auf ein zweijähriges Kind.

Das Einschläfern bissiger oder aggressiver Hunde bezeichnet man auch als Euthanasie von Amts wegen.

Darüber hinaus gelten landesabhängig sogenannte Gefahrenabwehrverordnungen. Diese beinhalten auch Leitlinien zum Umgang mit Fällen von Hunden, die Menschen oder andere Tiere angegriffen haben.

Die Rechtsprechung unterliegt damit vielen Faktoren. Auch ist jeder Fall individuell zu betrachten. Kommt es zu einer Anklage, untersucht ein amtlicher Tierarzt den betreffenden Hund und erstellt ein Gutachten über den Grad der Gefährdung, die von dem Tier ausgeht. Ausschlag gibt meist die Einstufung, ob der Hund als “heilbar” gilt. Hierbei stellt sich die Frage, ob das bissige Verhalten als einmalig oder üblich einzustufen ist. Stehen die Prognosen schlecht, spricht sich der Amtstierarzt wahrscheinlich für eine Euthanasie aus. Für den Hundehalter ist es in dem Fall sehr schwer, das Urteil abzuwenden.

Siebenjährige: “Der Hund kann nichts dafür”

Im Falle von Ilvy wird die Angelegenheit vermutlich ein gutes Ende für den Hund nehmen. Denn die Siebenjährige gibt nicht dem Tier, sondern dessen Halter die Schuld an dem Vorfall. Das Mädchen wächst selbst mit einem Hund auf und weiss in ihrem zarten Alter bereits, dass die Tiere sich auffälliges Fehlverhalten meist von ihren Besitzern abgucken.

Geht es also nach Ilvy, muss der bissige Hund nicht eingeschläfert werden. In jedem Fall muss der achtlose Hundehalter sich jedoch vor Gericht verantworten. Zum einen wegen Körperverletzung, zum anderen zu den Vorgaben zur Führung eines Listenhunds. Und sofern nicht von anderer Seite ein Antrag auf Euthanasie gestellt wird, stehen die Chancen für den American Staffordshire Terrier gut.

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